Begründung:
Mit
Schreiben vom 08.10.2019 beantragt die Diakonie für das Haushaltsjahr 2020
einen Zuschuss in Höhe von 12.375,00 Euro zur Deckung des Eigenanteils von 10%,
der bei der Finanzierung von 1,5 Stellen durch die Diakonie selbst zu tragen
ist. 90% der Personalkosten trägt das Land Niedersachsen.
Insgesamt
wurden im Jahr 2019 (Zeitraum 01.01. – 31.08.) im Landkreis Friesland
- 200 Personen direkt beraten (772 einschl. Familienangehöriger)
- 1560 Einzelfallberatungsgespräche geführt und damit
- 6057 Personen insgesamt erreicht
Dabei
variierte die Intensität und Dauer der Beratung: sie reichte vom Ausfüllen von
Formularen und Übersetzungshilfe bis zur intensiveren Betreuung in Form von
Hausbesuchen und Begleitung zu Behörden und Institutionen. Bei einigen Personen
waren es einmalige, bei anderen wiederum regelmäßige, teilweise wöchentliche
Kontakte. Zudem erfolgten auch häufig telefonische Anfragen bzw. Beratungen.
Das Land Niedersachsen erhält nach Jahresabschluss einen Tätigkeitsbericht für
die Migrationsarbeit in Friesland und Wilhelmshaven.
Gemäß
Vereinbarung mit den Städten und Gemeinden sind diese für die Migrationsarbeit
zuständig. In Absprache mit den Hauptverwaltungsbeamten erfolgt dies auch
weiterhin vor Ort durch diese.
Der
Diakonie wird aus dem Beratungsfonds für das Jahr 2020 ein Betrag in Höhe von
1.000 Euro in Anerkennung der Bemühungen um die Integration Geflüchteter zur
Verfügung gestellt. Ein Zuschuss in der beantragten Höhe konnte nicht erfolgen,
da weitere Institutionen und Ehrenamtliche ebenfalls Migrationsarbeit leisten
und insofern kein Alleinstellungsmerkmal der Diakonie besteht.
Beschlussvorschlag:
Dem
Diakonischen Werk Friesland-Wilhelmshaven wird für das Haushaltsjahr 2020 ein
Betrag in Höhe von 1.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Anlage(n):
Antrag des Diakonischen Werks auf finanzielle Unterstützung für die
Migrationsarbeit im Landkreis Friesland vom 08.10.2019