Begründung:

 

Der Kreisausschuss des Landkreises Friesland hat in seiner Sitzung am 11.12.2019 den Eilantrag der CDU-Fraktion zur Verabschiedung einer Kreistagsresolution zum Thema „Zukunft der Landwirtschaft“ an den zuständigen Fachausschuss zur Bewertung der Antragsinhalte verwiesen.

 

Bewertung des Antrags durch die Kreisverwaltung:

 

Am 19.10.2016 beschloss der Kreistag des Landkreises Friesland die Entschließung „Eine klare Stimme für die Landwirtschaft“ (Anlage 1) mehrheitlich bei nur einer Enthaltung und ohne Gegenstimme.

 

Mit der Entschließung spricht sich der Kreistag

 

klar für den Erhalt unserer bäuerlich geprägten Landwirtschaft aus und bekennt sich zu seinen landwirtschaftlichen Betrieben

 

aus.

 

Hierzu heißt es in der Entschließung weiter:

 

Zum Erhalt der landwirtschaftlichen Infrastruktur und der bewirtschaftenden Betriebe müssen die rechtlichen Grundlagen auf die jeweiligen Bedürfnisse nach zielführender Interessenabwägung abgestimmt werden. Hierzu eignen sich besonders die Erkenntnisse des landwirtschaftlichen Fachbeitrages (aus dem RROP[1]).

 

Bereits in der Vergangenheit und in der Gegenwart bindet die Kreisverwaltung die Landwirtschaft in seine Entscheidungsfindungen ein. Konflikte im Gewässer- und Naturschutz wurden gemeinsam mit der Landwirtschaft und anderen Akteuren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erörtert und gelöst. Dieser Dialog soll nicht nur fortgeführt sondern intensiviert werden und stets unter der Intention einer pragmatischen, verwaltungsarmen aber rechtlich legitimen Zielfindung stehen.

 

Verankert ist dieser Entschließungsauftrag bereits in den Zielsetzungen der Kreisverwaltung. Er findet sich als Handlungsschwerpunkt Ziffer 4.14 in den Mittelfristigen Entwicklungen der Kreisverwaltung (Anlage 2) und ist wie folgt formuliert:

 

 Förderung der bäuerlichen und nachhaltigen Landwirtschaft, insbesondere die Unterstützung der Weidehaltung

 

An dieser Zielsetzung orientiert sich die gelebte Verwaltungspraxis. Hierzu einige Praxisbeispiele:

               

  • Dialog und schnelle unbürokratische Hilfen in Krisensituationen
    • Schnelle und niederschwellige Angebote für Notgüllelagungen während der Nässephase im Winter 2017/2018 mit Notfalltelefon
    • Beschleunigte Erlaubnisverfahren zur Entnahme von Oberflächen-/bzw. Grundwasser in Dürreperioden (2018/19)
    • Unkomplizierte Hilfen bei der Feldmausbekämpfung 2020

 

  • Systematische Kommunikation und Erarbeitung von Problemlösungen in Spannungsfeldern die in Zusammenhang mit der Landwirtschaft stehen.
    • Abkehr von 5-jährigen Grünlandumbrüchen auf Flächen mit Ackerstatus in Wasserschutzgebieten durch im 1 Quartal 2020 geplanten Erlass einer Allgemeinverfügung gekoppelt mit freiwilligen Vereinbarungen
    • Unterstützung im Rastvogelmanagement bspw. bei Gänsefraß
    • Finden von gemeinsamen Lösungen in Schutzgebieten oder in besonders geschützten Bereichen
    • Praxisnahe Lösungshilfen beim Bau von Jauche-, Gülle- und Silageanlagen.
    • Erarbeiten von Lösungen zum verbesserten Oberflächengewässermanagement auch mit der Absicht, den optimalen Grundwasserflurabstand für die Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzter Flächen zu erhalten
    • Teilnahme am Arbeitskreis Gewässerunterhaltung und Artenschutz Anhang A – Marschengewässer mit der Zielsetzung Rechtssicherheit für die Unterhaltungspflichtigen zu erlangen und die Unterhaltung innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu vereinfachen.
    • Mitgliedschaft im Grünlandzentrum und Teilnahme an dortigen Arbeitskreisen z.B. Nährstoffeinträge über die Binnenlandentwässerung in die Küstengewässer zu lokalisieren und gemeinsam Lösungen für eine Reduzierung von Einträgen in die Oberflächengewässer zu finden
    • Regelmäßiger Austausch mit den Akteuren der Landwirtschaft (z.B. Kreislandvolkverbände, Landwirtschaftskammer)

 

In der Entschließung vom 16.10.2016 heißt es abschließend:

 

Flankierend werden sich Kreisverwaltung und Kreistag für eine zukunftsfähige Ausgestaltung der Landes-, Bundes- und EU-Gesetzgebung einsetzen, um die nachhaltigen und vorwiegend familiengeführten landwirtschaftlichen Betriebe in Friesland zu stärken.

 

Auch hier beteiligt sich die Kreisverwaltung auftragsgemäß aktiv und geleitet von den Zielsetzungen der MEZ sowie fachlichen Gesichtspunkten an den laufenden Gesetzgebungsverfahren z.B. Niedersächsisches Wassergesetz, Düngegesetz-/verordnung, Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die Kreisverwaltung ist dabei bestrebt, einen angemessenen Ausgleich zwischen den betroffenen Akteuren also auch der Landwirtschaft herzustellen.

 

 

Die Kreistagsfraktion der CDU Friesland stellt nunmehr den Antrag auf neuerliche Fassung einer Resolution mit folgendem Inhalt:

1)      „ Der Kreistag spricht sich klar für den Erhalt unserer bäuerlich geprägten Landschaft aus. Die friesischen Landwirte sind das Rückgrat unserer Region!“

 

2)      Landrat und Kreistag setzen sich in Landes-, Bundes- und EU-Politik dafür ein, dass

 

a)      politische Entscheidungen zur Landwirtschaft ausschließlich auf neutralen, wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren,

b)      die Kooperation und Freiwilligkeit Vorrang vor Verboten und Auflagen einzuräumen ist,

 

c)       Insektenschutz nur im Dialog und in Kooperation mit den Landnutzern umzusetzen ist,

 

d)      beim Gewässerschutz stärker regional und verursachergerecht differenziert wird und die bereits bestehenden Kooperationen zu stärken sind,

 

e)      Klimaschutzleistungen der Landwirtschaft honorieren sind,

 

f)       zur Sicherung der Weidehaltung ein aktives Wolfsmanagement umzusetzen ist,

 

g)      Verschärfungen der Schutzstati von Natur und Landschaft und Ausgleichsmaßnahmen nicht zu weiteren Nutzungseinschränkungen für die bestehenden landwirtschaftlichen Flächen führen,

 

h)      der Vertrauensschutz für Investitionen nicht durch immer neue Auflagen aufgegeben wird.

 

 

Einschätzung der Kreisverwaltung zu den konkreten Inhalten des Antrags:

Zu 1       Dieser Punkt findet sich bereits in der Entschließung von 2016 und ist sowohl als Handlungsschwerpunkt der Mittelfristigen Entwicklungsziele verankert als auch bereits Gegenstand der gelebten Verwaltungspraxis. Daher entfaltet eine Wiederholung keine zusätzliche Wirkung.

Zu 2       Auch dieser Punkt findet sich in etwas anderer Schreibweise aber in der Aussage nahezu deckungsgleich in der Entschließung von 2016 wieder und wird von der Kreisverwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten umgesetzt.

Neu ist jedoch die Konkretisierung von Einzelforderungen, die aus Sicht der Kreisverwaltung Konfliktpotential zu anderen Zielsetzungen enthalten und einseitig geleitet sind. Hierzu sei zum besseren Verständnis auf die jeweiligen Einzelpositionen eingegangen.

Zu 2 a)      Die Forderung nach neutralen Gutachten als Grundlage für Entscheidungen sollte für alle naturwissenschaftlichen Fragestellungen gelten und sich nicht nur auf das Themenfeld Landwirtschaft beschränken.

Zu 2 b)     Freiwilligkeit und Kooperation sind dort wo sie Erfolge zeigen oder erwarten lassen immer die erste Wahl. Allerdings können sie dort nicht gelten, wo gezielt Gefahrenabwehr betrieben werden muss (z.B. Gewässerschutz bei Jauche-, Gülle-, Silageanlagen, Eingriffe in besonders geschützte Habitatsstrukturen, Lagerung von gewässerschädigen Stoffen).

Zu 2 c)      Der Insektenschutz ist kennzeichnend für ein besonderes Spannungsfeld zwischen landwirtschaftlichen, naturschutzfachlichen und gewässerschutzfachlichen Zielsetzungen. Aus umweltfachlicher Sicht ist der Dialog mit allen beteiligten Akteuren zwingend und darf nicht einseitig geführt werden.

Zu 2 d)     Seitens der Kreisverwaltung bietet dieser Punkt kein Konfliktpotential, er ist bereits gelebte Praxis (z.B. Aufteilung der Gebietskooperation des OOWV in 2019 und die Einführung von Regionalleitern).

Zu 2 e)     Sofern die jeweiligen Klimaschutzleistung begründet sind, sollten sie auch honoriert werden. Dies sollte aber für den Klimaschutz insgesamt gelten. Eine einseitige Hervorhebung könnte zu zusätzlichem Konfliktpotential führen. 

Zu 2 f)      Die Kreisverwaltung begrüßt diese Absicht ausdrücklich

Zu 2 g)      Seitens der Kreisverwaltung wird die Begriffswahl „Verschärfungen der Schutzstati…“ als zumindest sehr unglücklich empfunden. Tatsächlich bewegt sich diese an die Gesetzgeber gerichtete Aufforderung im bereits mehrfach zitierten Spannungsfeld der umweltfachlichen und landwirtschaftlichen Zielsetzungen. Ein solcher Auftrag an Landrat und Kreistag würde unweigerlich zu einem Zielkonflikt zwischen den ausgewiesenen Handlungsschwerpunkten führen (HSP 4.3 und 4.4 auf der einen und HSP 4.14 auf der anderen Seite – s. Anlage 2) und die Landwirtschaft einseitig bevorzugen. Bisher haben sich Kreisverwaltung und Kreispolitik für einen sinnvollen und abgewogenen Interessenausgleich auf fachlicher Ebene eingesetzt. Dies hat im Landkreis Friesland dazu geführt, dass gute Lösungen in dem genannten Spannungsfeld entstehen konnten und umgesetzt wurden. Als Beispiel sei hier das aktuell im Verfahren befindliche Regionale Raumordnungsprogramm mit seiner Abwägung der Fachbeiträge aus Naturschutz und Landwirtschaft. Die Ableitung dieser Zielvorstellungen sollte vielmehr die Forderungen gegenüber der Landes-, Bundes- und EU-Politik leiten.

Zu 2 h)     Die langfristige Planungssicherheit ist allgemein insbesondere aber auch für die Landwirtschaft von besonderer Bedeutung. Hier sollte der Appell an die gesetzgebenden politischen Gremien lauten, langfristige und zukunftsorientierte Lösungen für eine erfolgreiche Betriebsstruktur zu schaffen.  

Insgesamt sieht die Kreisverwaltung angesichts der bereits gelebten Praxis keine Veranlassung die 2016 gefasste Entschließung durch die neu beantragte Resolution zu ersetzen oder zu ergänzen..



[1] Nicht im Original – zur Klarstellung des Zusammenhangs redaktionell hinzugefügt


Beschlussvorschlag:

 

Die Entschließung des Kreistags vom 19.10.2016 „Eine klare Stimme für die Landwirtschaft“ bleibt weiterhin als Teil der Zielsetzungen von Kreispolitik und Kreisverwaltung erhalten.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: Das Handeln der Landwirtschaf und Maßnahmen zur Gestaltung der Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft können sich auf den Klimaschutz auswirken.

Vorlage betrifft  die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 4

Titel:  Erhalt und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen

HSP  Nr. 4.14

Titel:  Förderung der bäuerlichen und nachhaltigen Landwirtschaft, insbesondere die Unterstützung der Weidehaltung

                                                                        

 

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

 

Anlage 1              Antrag der CDU-Fraktion zur Verabschiedung einer Kreistagsresolution zum Thema „Zukunft der Landwirtschaft"

 

Anlage 2              Auszug aus dem Papier „ Strategische Ausrichtung des Landkreises Friesland - Mittelfristige Entwicklungsziele (MEZ) und Handlungsschwerpunkte (HSP)“ Stand 19.12.2018

Nachgereicht:

Anlage 3              Statement CDU-Fraktion

Anlage 4              Ergänzungsvorschlag CDU-Fraktion vom 26.02.2020