Betreff
Planungsauftrag zum Bau eines Radweges an der Kreisstraße 86 (Friederikensiel bis L 808)
Vorlage
0894/2020
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Anwohner aus Friederiken Vorwerk haben beim Landkreis den Bau eines Radweges auf dem Teilstück der Kreisstraße 86 vom Ortsausgang Friederikensiel bis zur Landesstraße 808 angeregt:

 

„Hier in Friederiken Vorwerk gibt es 6 Haushalte. Vier davon vermieten Ferienwohnungen. Unsere Gäste sind in erster Linie Familien mit Kindern. Häufig wird ein sicherer Radweg Richtung Friederikensiel oder Carolinensiel vermisst. Die Gäste möchten nicht mit ihren Kindern entlang der Kreisstraße fahren und lassen die Räder lieber stehen.

Familie…hat 3 kleine Kinder. Die beiden älteren besuchen derzeit die Grundschule Hohenkirchen und werden mit dem Taxi zur Schule gebracht. Das dritte Kind wird 2021 eingeschult.

Entlang der Kreisstraße z.B. zur Bushaltestelle nach Friederikensiel zu fahren ist nicht zumutbar. Die Straße ist besonders im Sommer stark befahren. Teilweise rücksichtslose Auto- und Lkw-Fahrer stellen eine Bedrohung dar. Die Straße ist nicht beleuchtet und gerade bei schlechten Witterungsbedingungen früh morgens im Dunkeln werden Radfahrer spät gesehen. Die Sturzgefahr ist durch den schlechten Zustand der Straße, vor allem am Fahrbahnrand, groß.

Ein Radweg würde es unseren Kindern ermöglichen, die nächste Bushaltestelle sicher zu erreichen und unseren Gästen, die nächsten Radwege an den Deichen usw. zu erreichen…“

 

Bislang weist die Kreisstraße 86 (Küstenstraße) nur auf dem Teilstück von der Kreisstraße 87 bis zum Ort Friederikensiel einen Radweg auf, so dass in der Tat eine Lücke zwischen dem Ortsausgang Friederikensiel bis zur Landesstraße 808 bei Friedrich-Augustengroden besteht. Dieses ca. 3 km lange Stück ist einer der (acht) Kreisstraßenabschnitte der früheren Prioritätenliste, die relativ wenig Verkehrsbedeutung haben.

 

Durch die aktuelle Beschlusslage (siehe auch Vorlage 678/2019), mit der die frühere Liste und die Priorisierung der betr. Kreisstraßen aufgehoben wurde, besteht die Möglichkeit, im Einzelfall verkehrspolitisch Akzente zu setzen und einzelne Maßnahmen mit einem Planungsauftrag zu versehen, wenn besondere Aspekte dafür sprechen. Bislang haben wir betont, kurzfristig keine Planungen aufzunehmen, außerdem sieht der Masterplan zumindest bis einschließlich 2022 keinen Raum für zusätzliche Projekte vor. Die Aufnahme des Projektes „Schutzstreifen außerorts“ in die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung wird weiter seitens des Bundes abgelehnt, so dass auch hier zumindest kurz- und mittelfristig keine alternative Radverkehrsanlage möglich werden wird.

 

Folgende Daten liegen vor:

 

a.)          Verkehrserhebungen aus August 2010 (DTV, d.h. durchschnittlicher Tagesverkehr: 2.153), September 2017 (in Friederikensiel, DTV: 1.826) und Februar 2019 (DTV: 746) liegen vor. Außerhalb der „Saison“ weist die Straße einen sehr geringen Verkehr auf, allerdings liegt ansonsten durchaus eine Verkehrsmenge vor, die als „nennenswert“ zu bezeichnen ist;

b.)          Unfalllage: Von 2017 bis 2019 insgesamt 8 Verkehrsunfälle (davon drei Wild-VU, 2 VU mit Radfahrerbeteiligung, davon einer auf der Strecke);

c.)           Struktur: Mit dem Radweg könnte durchaus ein Lückenschluss erreicht werden, an der K 86 bis zum Ort Friederikensiel gibt es bereits eine Nebenanlage (im Ort Gehweg mit zugelassenem Radverkehr), somit wäre eine Fortführung bis zur L 808 schlüssig (zwischen der EM Javenloch bis zur L 808 –auf einer Strecke von gut 100 m- ist bereits ein Radweg vorhanden.

 

Zusammenfassend liegt eine Situation vor, die keinen Radweg erforderlich erscheinen lässt, aber durchaus sinnvoll macht (Lückenschluss!).

 

Der Planungsauftrag könnte an die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ergehen, erforderliche Haushaltsmittel (grob geschätzt ca. 30.000 € pro km) könnten ab 2021 in den Haushalt eingestellt werden.

 

Anzumerken bleibt noch, dass die Fahrbahnsanierung der Kreisstraße 86 nach dem Masterplan für nächstes Jahr geplant ist.


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit der Planung eines Radweges an der Kreisstraße 86 (Friederikensiel bis L 808) zu beauftragen. Die Einstellung der dafür erforderlichen Haushaltsmittel ab 2021 bleibt der Haushaltsplanung vorbehalten.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ ca. 90.000 (Planungskosten)

€ XXXX

€ XXXX

evtl. Förderung nach NGVFG?

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: Förderung Radverkehr

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 3

Titel: Standortqualitäten sichern und ausbauen

HSP  Nr.  3.4

Titel: Weiterer Ausbau der Radwege an Kreisstraßen

                                                                        

 

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):