Begründung:
Der Antrag der Gruppe MMW/ Die Linke zielt darauf ab, die Verwarngelder
und Bußgelder vollständig zur substanziellen Verbesserung der
Verkehrssicherheit einzusetzen.
Die Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung des Landkreises Friesland
(Verwarngelder, Bußgelder) fließen als sogenannte „ordentliche Erträge“ in den
Teilhaushalt „Straßenverkehr“ und dienen dort der Deckung der Aufwendungen.
Laut Haushaltsplan des Landkreises für das Jahr 2020 betragen die Erträge (inkl. Verwarngelder und Bußgelder) ca.
4,086 Mio. €, die Aufwendungen im betr. Teilhaushalt hingegen insgesamt ca.
6,547 Mio. €.
Die Arbeit des Fachbereiches Straßenverkehr betrifft ausnahmslos die
Thematik „Verkehrssicherheit“, denn neben der Gewährleistung der Teilnahme
geeigneter und befähigter Kraftfahrer am Straßenverkehr oder aber der Zulassung
verkehrssicherer Fahrzeuge und deren Identifikation am Straßenverkehr sprechen
wir stets von den vier Säulen der Verkehrssicherheitsarbeit, die da wären:
• Rechtmäßige und
nachvollziehbare Beschilderung von Verkehrsflächen
• Bau und Unterhaltung
von sicheren (kreiseigenen) Verkehrsflächen
• Intensive und
transparente Verkehrsüberwachung
• Umfassende
Präventionsarbeit
Die Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung (in 2018 bspw. ca. 1,132 Mio.
€) fließen somit stets ausschließlich in den o.g. Teilhaushalt und werden zur
Umsetzung der o.g. Themen verwendet, daher bedarf es keiner weiteren
Festlegung.
Beschlussvorschlag:
Ungeachtet einer förmlichen Zweckbindung
dienen die Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung als Erträge im Teilhaushalt
Straßenverkehr ausschließlich Maßnahmen der Verkehrssicherheit, eine
weitergehende Festlegung erübrigt sich.
Anlage(n):
Antrag