Begründung:
Die aktuellen
Schließungen insbesondere von Schulen, Kitas, Einrichtungen für Menschen mit
Behinderungen pp. führen dazu, dass die Leistungsanbieter aus den
verschiedensten Branchen derzeit an ihrer Leistungserbringung gehindert sind
und folglich keine Einnahmen erzielen.
Bei Wiederaufnahme
des Alltagslebens werden diese Einrichtungen jedoch zwingend benötigt. Darunter
fallen beispielsweise Tagespflegepersonen, Inklusionshelfer, Taxi- und
Busfahrer und – unternehmen. Alle diese Berufsgruppen werden zwingend weiter
benötigt. Daher muss unbedingt eine Insolvenz dieser Personen / Unternehmen
verhindert werden. Die evtl. zu erwartenden Bundes- bzw. Landeszuschüsse,
Kurzarbeitergeld etc. werden voraussichtlich nicht zeitnah überwiesen, sodass
einige Unternehmen aufgrund fehlender Liquidität Insolvenz anmelden müssten
bzw. die Beträge zur Weiterführung eben auch nicht ausreichen.
Aus diesem Grund
sollen die im Haushalt bereits veranschlagten Beträge je nach Branche i. h. v.
50 – 75 % zunächst weiter gezahlt werden. Die pauschalierten Weiterzahlungen
sollen ausdrücklich als Überbrückungshilfe ausgestaltet werden, bis die Hilfen
aus den Unterstützungsleistungen des Bundes und des Landes eingehen. Die
entsprechende Rückzahlung der Mittel wird in Abhängigkeit der sonstigen
Förderung festgelegt. Das dient auch dazu, eine Überkompensation bei den
betreffenden Unternehmen und ggfs. ein Verstoß das EU-Beihilferecht zu
vermeiden. Ein Beschluss durch den KA im Rahmen einer Eilentscheidung ist
aufgrund der derzeitigen Situation möglich.
Dieser geringere
Betrag muss je nach Einzelfall ermittelt werden. In aller Regel fallen geringere
Aufwendungen, Materialkosten o.ä. an,
sodass nicht die volle Summe benötigt wird. Im Nachgang sollen später die
Zahlungen mit erhaltenen Zuschüssen, Beihilfen u. ä. verrechnet werden.
Sonstige Mittel sind vorrangig zu beantragen und auch nachzuweisen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
ermächtigt, mit Drittanbietern vereinbarte Entgelte/Vergütungen, Zuschüsse etc.
für die Dauer der geltenden Verordnungen und Allgemeinverfügungen im Rahmen der
Covid19 Krise je nach Branche in Höhe von 50 % - 75 % als Überbrückungshilfe weiter zu zahlen.
Anlage(n):