Betreff
Erbringung von Leistungen für den Landkreis Friesland durch Dritte; Fortzahlung vereinbarter Entgelte/Vergütungen etc. zur Aufrechterhaltung von Strukturen und Arbeitsplätzen
Vorlage
0921/2020
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die aktuellen Schließungen insbesondere von Schulen, Kitas, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen pp. führen dazu, dass die Leistungsanbieter aus den verschiedensten Branchen derzeit an ihrer Leistungserbringung gehindert sind und folglich keine Einnahmen erzielen.

 

Bei Wiederaufnahme des Alltagslebens werden diese Einrichtungen jedoch zwingend benötigt. Darunter fallen beispielsweise Tagespflegepersonen, Inklusionshelfer, Taxi- und Busfahrer und – unternehmen. Alle diese Berufsgruppen werden zwingend weiter benötigt. Daher muss unbedingt eine Insolvenz dieser Personen / Unternehmen verhindert werden. Die evtl. zu erwartenden Bundes- bzw. Landeszuschüsse, Kurzarbeitergeld etc. werden voraussichtlich nicht zeitnah überwiesen, sodass einige Unternehmen aufgrund fehlender Liquidität Insolvenz anmelden müssten bzw. die Beträge zur Weiterführung eben auch nicht ausreichen.

 

Aus diesem Grund sollen die im Haushalt bereits veranschlagten Beträge je nach Branche i. h. v. 50 – 75 % zunächst weiter gezahlt werden. Die pauschalierten Weiterzahlungen sollen ausdrücklich als Überbrückungshilfe ausgestaltet werden, bis die Hilfen aus den Unterstützungsleistungen des Bundes und des Landes eingehen. Die entsprechende Rückzahlung der Mittel wird in Abhängigkeit der sonstigen Förderung festgelegt. Das dient auch dazu, eine Überkompensation bei den betreffenden Unternehmen und ggfs. ein Verstoß das EU-Beihilferecht zu vermeiden. Ein Beschluss durch den KA im Rahmen einer Eilentscheidung ist aufgrund der derzeitigen Situation möglich.

 

Dieser geringere Betrag muss je nach Einzelfall ermittelt werden. In aller Regel fallen geringere Aufwendungen, Materialkosten o.ä.  an, sodass nicht die volle Summe benötigt wird. Im Nachgang sollen später die Zahlungen mit erhaltenen Zuschüssen, Beihilfen u. ä. verrechnet werden. Sonstige Mittel sind vorrangig zu beantragen und auch nachzuweisen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit Drittanbietern vereinbarte Entgelte/Vergütungen, Zuschüsse etc. für die Dauer der geltenden Verordnungen und Allgemeinverfügungen im Rahmen der Covid19 Krise je nach Branche in Höhe von 50 % - 75 %  als Überbrückungshilfe weiter zu zahlen.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

 

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):