Begründung:
Die Corona-Krise
stellt die friesländische Wirtschaft mit ihren traditionell kleinen und
mittleren Unternehmen vor große Herausforderungen. Insbesondere die
Tourismuswirtschaft und der örtliche stationäre Einzelhandel sind bedroht.
Daher unterbreitet die Kreisverwaltung die in den Anlagen aufgeführten
Vorschläge, um Unternehmen, die von Insolvenz bedroht sind, zu helfen. Es
sollen lediglich die als „sinnvoll“ beurteilten Maßnahmen im Einzelfall
ergriffen werden, um eine Abwendung des Insolvenzfalles zu unterstützen.
Anmerkung zu dem
Maßnahme-Vorschlag Ziff. 5 des Fachbereichs 67/Umwelt:
Die
Direktunterstützung von Unternehmen soll zentral durch einen angedachten
Friesland-Corona-Hilfsfonds (FCHF) erfolgen. Hierzu erfolgt im Rahmen einer
Vorlage ein gesonderter Beschlussvorschlag.
Der Kreistag tagt
gemäß Entscheidung des Kreistages vom 18.03.2020. Die vorstehenden Entscheidungen
können nicht erst am 15. Juli 2020 gefasst werden, weil die Hilfen für die
Betroffenen jetzt ankommen müssen, um Schäden abzuwenden.
Dem Kreistag wird
die Eilentscheidung am 15.07.2020 zur nachträglichen Genehmigung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt im Wege einer Eilentscheidung Folgendes:
1.
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Einzelfall zur Entlastung von friesländischen Unternehmen die in den beigefügten Anlagen als sinnvoll bewerteten Maßnahmen zu ergreifen bzw. anzuwenden, um diese Unternehmen, die durch die Corona-Krise von Insolvenz bedroht sind, zu unterstützen.
2.
Darüber hinaus kann die Verwaltung auf Antrag von Insolvenz bedrohten Unternehmen weitere Gebühren wie z. B. Baugebühren, Gebühren im Gewerberecht o. ä . erlassen, mindern oder stunden, um diese zu unterstützen.
Anlage(n):
Auflistungen der
Maßnahmenvorschläge
- des Fachbereichs 56/Job-Center
- des Fachbereichs 67/Umwelt
- Fachbereichs 36/Straßenverkehrsamt