Begründung:
Der
Friesland-Hilfsfonds (FHF) sollte ursprünglich als Solidargemeinschaft des
Landkreises und seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden aufgelegt werden.
Auf
die Bezugsvorlage Nr. 924/2020 wird verwiesen.
Nachdem
der KA am 08.04.2020 die Richtlinie für den Landkreis Friesland positiv beschlossen hat, haben sich die
Städte/Gemeinden im Landkreis unterschiedlich positioniert. Eine Zustimmung zu
einem gemeinsamen Hilfsfonds liegt von den Kommunen Bockhorn, Zetel, Wangerland
und Wangerooge vor. Sande hat die
Entscheidung vertagt. Jever, Schortens und Varel haben dem gemeinsam als Solidargemeinschaft
getragenen Friesland-Hilfsfonds nicht zugestimmt.
Am
20.04.2020 fand ein weiteres Gespräch zwischen dem Landrat und den
Hauptverwaltungsbeamten der Städte und Gemeinden statt. Dabei wurde
vorgeschlagen, dass eine Art „Rettungsschirm“ mit 2 Säulen aufgebaut werden
soll.
Säule 1 |
Der
Landkreis Friesland fördert mit dem Friesland-Hilfsfonds von 1,5 Mio Euro
mittlere gewerbliche Unternehmen und Soloselbstständige/ Freiberufler. Da der
Fördertopf nicht mehr 3 Mio Euro, sondern nur noch 1,5 Mio € beträgt,
verringern sich die vorgeschlagenen Zuschusssummen auf 50 % der Werte der
ursprünglichen Förderrichtlinie. Sofern
sich die Städte/Gemeinden finanziell beteiligen, kann die Zuschusssumme pro
Anspruchsberechtigten auf die in der ersten Richtlinie vorgesehen Höhe
ansteigen, die dieses dann im Rahmen der Säule 2 |
Säule 2 |
Die
kreisangehörigen Städte/Gemeinden planen, Vereinen, Institutionen,
Gewerbetreibenden aus dem eigenen Zuständigkeitsbereich finanziell zu
unterstützen und möchten dazu zusätzlich eigene Mittel aufbringen. |
Der
Friesland-Hilfsfonds als gemeinsamer Solidarpakt aller Kommunen lässt sich
nicht realisieren. Die Zuschussrichtlinie in der am 08.04.2020 beschlossenen
Fassung kann damit nicht mehr aufrechterhalten werden. Die Richtlinie ist in
wesentlichen Teilen zu ändern und neu zu beschließen.
Die
neue Richtlinie (Stand 20.04.2020) liegt dieser Vorlage bei.
Wegen der Corona-Krise hat der Kreistag entschieden, erst am 20.05.2020
seine nächste Sitzung abzuhalten. Da die Unternehmen bis dahin ohne Hilfe
gefährdet wären und nicht auszuschließen ist, dass einige Unternehmen Insolvenz
beantragen müssen, ist Eilbedürftigkeit gegeben. Dem Kreistag wird am
20.05.2020 die Eilentscheidung des Kreisausschusses zur nachträglichen
Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt im
Wege der Eilentscheidung nach § 89 NKomVG wie folgt:
1.
Die Förderrichtlinie
Friesland-Hilfsfonds in der am 08.04.2020 beschlossenen Fassung wird
zurückgezogen.
2.
Der Förderrichtlinie
Friesland-Hilfsfonds in der anliegenden neuen Fassung wird zugestimmt.
3.
Der Landkreis Friesland
beteiligt sich mit 1,5 Mio. Euro am Friesland-Hilfsfonds.
4.
Dem
außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von 1,5 Mio. Euro wird zugestimmt.
Deckungsmittel stehen in Höhe von 1,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Anlage:
Neufassung der
Richtlinie