Begründung:
Maßnahmen an Kreisstraßen (Bau
und Planung)
K 340, grundhafte Erneuerung (Sumpfweg), Varel
Auch der zweite Teilabschnitt der nach dem Nds.
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) durch die Förderstelle Nds.
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Oldenburg, geförderten Maßnahme
„Ausbau der K 340“ konnte nunmehr - innerhalb der Osterferien - fertig gestellt
werden. Es erfolgt jetzt noch die Sanierung des Radweges auf dem gesamten
Teilstück (Auftragssumme rund 127.000 €) sowie anschließend die Herrichtung der
Schutzplanken (Ausschreibung erfolgt noch).
Das Kostenvolumen der gesamten Maßnahme beläuft sich auf 1.255.000 €.
K 89, von Oldorf über Tettens bis zur L 808, Wangerland
Der im März erteilte Auftrag zur Fahrbahnsanierung der Kreisstraße 89
konnte zeitnah unter Vollsperrung in den Osterferien umgesetzt werden. Derzeit
werden lediglich noch Restarbeiten ausgeführt. Die Kosten der Maßnahme belaufen
sich auf rund 685.000 €.
Weitere Aufträge für Unterhaltung und Instandsetzung von Kreisstraßen,
nämlich für die speziellen Oberflächenbehandlungen und Profilierungsmaßnahmen
auf Fahrbahnen und Radwegen, werden derzeit z.T. noch geplant bzw. nach
Beendigung der Winterdienstsaison geprüft.
Vorgesehen ist aber u.a. der dritte Abschnitt der Fahrbahnerneuerung der K
87, Störtebekerstraße, Wangerland, von Tengshausen bis zur Einmündung K 326.
K 113, Radwegneubau Neuwangerooger Straße, Varel
Nach abschließender Abstimmung mit den Einwendern im
Planfeststellungsverfahren zum geplanten Radwegneubau an der K 113 kann nun
zeitnah die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgen. Parallel ist
der Grunderwerb der für den Bau des Radweges benötigten Flächen zu tätigen. Die
Maßnahme soll dann in das Jahresbauprogramm der GVFG Förderstelle, Nds.
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Oldenburg, gemeldet werden und der
Bau – vorbehaltlich der Haushaltsplanung des Landkreises Friesland - in 2021
erfolgen.
K 332, Ausbau mit Verbreiterung Mehrzweckstreifen, Siebetshaus bis Kreisel
Rahrdum
Zu der mit Vorlage 0813/2019 vorgestellten Maßnahme beginnt noch in der
ersten Jahreshälfte 2020 das Planverzichtsverfahren, so dass auch diese
Maßnahme der Förderstelle GVFG gemeldet und - ebenfalls vorbehaltlich der
HH-Planung des Landkreises - im Jahr 2021 umgesetzt werden kann.
Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Anlage(n):