Begründung:
Mit der Anlage 1 hat die Gruppe MMW/Linke am 1.12.2019 den Antrag auf Stellung einer Resolution an das Land Niedersachsen zur Anpassung des Klassenteilers an den Grundschulen und allgemeinbildenden, weiterführenden Schulen gestellt, der allgemein mit den neuen bildungspolitischen Herausforderungen (Inklusion, Integration, soziales Lernen), neuen Aufgabenstellungen in allen Schulformen sowie einem zunehmenden pädagogischen Erfolg bei kleineren Klassenverbänden begründet wurde. Konkrete, valide Daten wurden dem Antrag nicht beigefügt.
Der Bildungsmonitorer im Fachbereich Jugend, Familie, Schule, Kultur hat im ersten Quartal die aktuellen Klassenstärken der einzelnen Jahrgänge der Grund- und weiterführenden Schulen im Landkreis Friesland ermittelt. Die Ergebnisse sind als Anlagen 2a und 2b beigefügt. Ferner wurden mit der Anlage 3 die „Vorgaben für die Klassenbildung – Schuljahr 2018/2019“ der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder zur Kenntnis beigefügt, um das aktuelle Klassenteilergefüge in den Bundesländern aufzuzeigen.
Das Klassenteilergefüge aller Bundesländer zeigt, dass Niedersachsen mit Klassenteilern von 26 (Grundschulen), 28 (Oberschulen) und 30 (Gymnasien bis Jahrgang 10) keine nennenswerte herausragende Stellung in der Gesamtbetrachtung einnimmt. Zwar haben einige Bundesländer sowohl weniger als auch mehr Schülerhöchstzahlen festgelegt, es gibt aber auch Bundesländer, bei denen auf eine festgelegte Zahl verzichtet wurde. Gleiches gilt auch für die Oberschule („Schularten mit mehreren Bildungsgängen“). Bezgl. der Länderregelungen für Gymnasien gibt es wenige Länder, die einen geringeren Teiler als 30 haben. Es gibt aber auch ein Bundesland (Thüringen), das für alle Schulformen die Entscheidung, wie Klassen gebildet werden, den einzelnen Schulen überlässt.
Bei den Grundschulen im Landkreis Friesland ist zu erkennen, dass die Klassenstärken annähernd aller Jahrgänge zum Teil erheblich geringer sind, als die im sog. Klassenbildungserlass vorgegebene Schülerhöchstzahl von 26. Bei den Oberschulen beträgt der Klassenteiler 28 und auch hier sind die Klassenzahlen der Oberschulen im Landkreis Friesland überwiegend deutlich geringer. Gleiches gilt für die Gymnasien im der Sek I (Teiler 30). Bei den Integrierten Gesamtschulen stellt sich das Bild durch die Begrenzung der Zügigkeit naturgemäß anders dar.
Insgesamt fehlt es aktuell an validen Daten, welche positiven oder negativen Auswirkungen die derzeit gültigen Klassenteiler auf einen pädagogischen Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler in Friesland haben. Die jeweiligen Schülerhöchstgrenzen für Niedersachsen finden sich im Gefüge aller Bundesländer scheinbar homogen wieder. Einen Blick auf die Klassenteiler für das Bundesland Bremen zeigt, dass dort der Teiler für Grundschulen um 2, bei den Oberschulen um 3 geringer ist, als in Niedersachsen. Ob dies aber signifikante Auswirkungen hat und ggfs. welche, kann hier nicht beurteilt werden. Würde man den „Bremen-Teiler“ auf die 27 Grundschulen des Landkreises Friesland anwenden, gäbe es aktuell lediglich bei einer Grundschule in der Jahrgangsstufe 4 eine Klasse mehr; bezogen auf die 6 Oberschulen in Friesland gäbe es lediglich bei einer Oberschule in der Jahrgangsstufe 8 eine zusätzliche Klasse.
Mangels fehlender valider Daten sowie der Tatsache, dass
überwiegend alle aktuellen Klassenstärken der Grund- und allgemeinbildenden
weiterführenden Schulen im Landkreis Friesland zum Teil deutlich unter den
vorgegebenen Schülerhöchstzahlen für eine Klassenteilung liegen, wird seitens
der Verwaltung empfohlen, den Antrag im Sinne des Beschlussvorschlages
abzulehnen.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der Gruppe MMW/Linke auf Stellung
einer Resolution an das Land Niedersachsen zur Anpassung des Klassenteilers an
den Grundschulen und allgemeinbildenden, weiterführenden Schulen wird
abgelehnt.
Anlagen:
- Antrag
MMW/Linke – Resolution Klassenteiler
2a.Klassenteiler Zahlen der Grundschulen
2b.Klassenteiler Zahlen der weiterführenden Schulen
3. Vorgaben für die
Klassenbildung 2018/2019 der KMK