Begründung:

Mit Anlage 1 beantragt die CDU Kreistagsfraktion die Grenzen der Schulbezirke zum Schuljahr 2020/2021 und Folgejahre dahingehend zu korrigieren und anzupassen, dass die Grundschule Büppel dem Einzugsgebiet der Oberschule Obenstrohe zugeteilt wird. Sie verweist auf die Anträge des Schulvorstands der Oberschule Obenstrohe vom 10.11.2015 (Vorlage 0870/2016) sowie 23.03.2017 (Vorlage 0153/2017). Beide Vorlagen wurden mit Hinweis auf die seinerzeit noch nicht abgeschlossene Schulentwicklungsplanung entsprechend den Beschluss-vorschlägen abgelehnt. Der vorliegende Antrag der CDU Kreistagsfraktion vom 8.12.2019 nimmt inhaltlichen Bezug auf diese Vorlagen. Mit dieser Änderung der Schulbezirkseinteilung wäre nicht nur eine Zweizügigkeit langfristig gesichert, sondern sie entspräche auch dem Elternwunsch auf eine wohnortnahe Beschulung.

 

Mit der Anlage 2 werden die durch das Hildesheimer Bevölkerungsmodell prognostizierten Schulentwicklungszahlen der Oberschulen Obenstrohe und Varel beigefügt, mit der Anlage 3 die jeweiligen Auswirkungen bei Zurechnung der Büppeler Schülerinnen und Schüler (OBS Obenstrohe) bzw. deren Wegfall (OBS Varel). Daraus wird deutlich, dass mit der Zurechnung der Schülerinnen und Schüler (SuS) aus Büppel die Oberschule Obenstrohe mindestens bis zum Schuljahr 2027/2028 zweizügig prognostiziert wird und ferner die Konrektorenstelle voraussichtlich auch über das Schuljahr 2023/24 hinaus erhalten bliebe. Bei der Oberschule Varel führt der Wegfall der SuS aus Büppel voraussichtlich zu keiner Veränderung hinsichtlich der Zügigkeit im Betrachtungszeitraum.

 

Die Oberschulen bieten im 9. und 10. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung sowie die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales an.  Wenn es, bedingt durch die Veränderung von Schulbezirksgrenzen zu geringeren Schülerzahlen in der Schule kommt, kann insbesondere die Profilbildung nur eingeschränkt angeboten und gewählt werden und führt damit für die SuS zu einer Reduzierung der Möglichkeiten die Qualifikationen zu erwerben, mit denen sie ihren Bildungsweg berufs-, aber auch studienbezogen fortsetzen können.

Ferner hätte die Reduzierung der Gesamtschülerzahl durch die Veränderung des Einzugsbereiches weitere Auswirkungen an der Oberschule Varel. Dort würde die Veränderung dazu führen, dass u.a. der Dienstposten der Didaktischen Leitung wegfallen sowie insgesamt sich die Leitungsstruktur qualitativ verschlechtern würde. Damit hätten dann beide Oberschulen in Varel keine vollständige Leitungsebene mehr, bislang gilt das nur für die Oberschule Obenstrohe. Ergänzend dazu wird auf die Ausführungen in der Anlage 4 verwiesen. Die Zurechnung der Büppeler SuS zur OBS Obenstrohe würde hingegen mittel- und langfristig z.B. einen Dienstposten “Didaktische Leitung” voraussichtlich nicht wieder neu begründen, aber voraussichtlich die Konrektorenstelle (ab 181 SuS) sichern.

 

Der CDU-Antrag vom 8.12.2019 weist ferner darauf hin, dass die Änderung der Schulbezirkszuteilung im o.g. Sinne dem Elternwunsch entspräche. Bis heute hat es keinen Antrag aus der Elternschaft der Grundschule Büppel hier gegeben, der diesen Elternwunsch darlegt. Das es in jedem Schuljahr vielleicht mal mehr und mal weniger Elternwünsche in Richtung OBS Obenstrohe bzw. OBS Varel gibt, ergibt sich aus der Natur der Sache und ist sicherlich jedes Jahr wieder aufs Neue von den konkreten, familiären Situationen abhängig. So hatte im Rahmen der entsprechenden Erörterung im Ausschuss für Schule, Sport, Kultur am 25.2.2016 (Vorlage 0870/2016) die Schulleiterin der Oberschule Obenstrohe erklärt, dass aus ihrer Sicht die Büppeler Eltern ihre Kinder teilweise gerne an der Oberschule Obenstrohe, aber auch teilweise gerne an der Oberschule Varel sehen würden, wobei es einigen Eltern auch egal wäre. Es gebe hier kein klares Meinungsbild.

 

Hinsichtlich des Hinweises im Antrag der CDU Kreistagsfraktion auf den Wunsch der Eltern auf eine wohnortnahe Beschulung sei festgestellt, dass der Schulstandort Obenstrohe nicht näher am Ortsteil Büppel gelegen ist, als der Standort der Oberschule Varel. Darüber hinaus sind die Buslinien derart organisiert, dass sie auf eine Beförderung von Büppel nach Varel ausgerichtet sind, da die meisten SuS aus Büppel das Lothar-Meyer-Gymnasium besuchen. Insofern haben die Büppeler SuS auch zur Oberschule Varel einen kürzeren Fahrweg. Die Schülerbeförderungskosten wären bei einer Anpassung der Schulbezirke im Sinne des Antrags allerdings rechnerisch dann nur mit einer geringen Veränderung (Mehrkosten rd. 3.000 € pro Jahr) verbunden, sofern die derzeitige Busverbindung bestehen bliebe. Sollte es aber erforderlich werden die bestehende Verbindung zu ändern, damit die Büppeler SuS dann auf dem direktem Weg nach Obenstrohe gelangen (ohne den Umweg über Varel Innenstadt), könnte es vermutlich zu Mehrkosten in der Schülerbeförderung kommen, weil die wenigen SuS aus Büppel ggf. nicht mit einer Buslinie, sondern im Rahmen einer Taxibeförderung befördert werden müssten. Die Höhe dieser Mehrkosten wäre dann aber auch abhängig vom Ergebnis einer formellen Ausschreibung.

 

Insgesamt würde die Änderung der Schulbezirke in der Form, die SuS der Grundschule Büppel der Oberschule Obenstrohe zuzuteilen, zwar zu einer voraussichtlich dauerhaften Zweizügigkeit der OBS Obenstrohe und Sicherung der Konrektorenstelle führen. Allerdings würde die Verschiebung der Schülerzahlen die Oberschule Varel deutlich schwächen und die Leitungsebene der Schule erhebliche negativ verändern. Die Schule würde insgesamt Qualität sowie auch Attraktivität für Lehrernachwuchs verlieren. Aufgabe eines Schulträgers muss es aber auch sein, mit seinen Möglichkeiten eine möglichst hohe Bildungsqualität sicherzustellen.

 

Aus Sicht der Verwaltung überwiegen damit die Nachteile einer Änderung der Schulbezirkssatzung, von der deshalb abgesehen werden sollte.

 

Es wird daher um Beschlussfassung im Sinne des Beschlussvorschlages gebeten.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Antrag der CDU Kreistagsfraktion Friesland, die Grenzen der Schulbezirke zum Schuljahr 2020/2021 und Folgejahre dahingehend zu korrigieren, dass die Grundschule Büppel dem Einzugsgebiet der Oberschule Obenstrohe zugeteilt wird, wird abgelehnt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf

MEZ  Nr.

Titel: 

HSP  Nr. 

Titel:  

                                                                        

 

R. Ernst                         B. Renken

Sachbearbeiter                       Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent                        Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlagen:

 

1.            Antrag der CDU-Kreistagsfraktion

2a.          Schülerzahlenentwicklung Oberschule Obenstrohe

2b.         Schülerzahlenentwicklung Oberschule Varel

3a.          Auswirkungen Änderung Schulbezirkssatzung für OBS Obenstrohe

3b.         Auswirkungen Änderung Schulbezirkssatzung für OBS Varel

4.            Stellungnahme der Oberschule Varel

5a.          Auswirkungen Änderung Schulbezirkssatzung für OBS Obenstrohe mit

vorläufiger Anmeldezahl Klasse 5 für SJ 2020/21

5b.         Auswirkungen Änderung Schulbezirkssatzung für OBS Varel mit vorläufiger Anmeldezahl Klasse 5 für SJ 2020/21