Begründung:
Mit Anlage 1 beantragt die CDU
Kreistagsfraktion die Grenzen der Schulbezirke zum Schuljahr 2020/2021 und
Folgejahre dahingehend zu korrigieren und anzupassen, dass die Grundschule
Büppel dem Einzugsgebiet der Oberschule Obenstrohe zugeteilt wird. Sie verweist
auf die Anträge des Schulvorstands der Oberschule Obenstrohe vom 10.11.2015
(Vorlage 0870/2016) sowie 23.03.2017 (Vorlage 0153/2017). Beide Vorlagen wurden
mit Hinweis auf die seinerzeit noch nicht abgeschlossene
Schulentwicklungsplanung entsprechend den Beschluss-vorschlägen abgelehnt. Der
vorliegende Antrag der CDU Kreistagsfraktion vom 8.12.2019 nimmt inhaltlichen
Bezug auf diese Vorlagen. Mit dieser Änderung der Schulbezirkseinteilung wäre
nicht nur eine Zweizügigkeit langfristig gesichert, sondern sie entspräche auch
dem Elternwunsch auf eine wohnortnahe Beschulung.
Mit der Anlage 2 werden die durch das
Hildesheimer Bevölkerungsmodell prognostizierten Schulentwicklungszahlen der
Oberschulen Obenstrohe und Varel beigefügt, mit der Anlage 3 die jeweiligen
Auswirkungen bei Zurechnung der Büppeler Schülerinnen und Schüler (OBS
Obenstrohe) bzw. deren Wegfall (OBS Varel). Daraus wird deutlich, dass mit der
Zurechnung der Schülerinnen und Schüler (SuS) aus Büppel die Oberschule
Obenstrohe mindestens bis zum Schuljahr 2027/2028 zweizügig prognostiziert wird
und ferner die Konrektorenstelle voraussichtlich auch über das Schuljahr
2023/24 hinaus erhalten bliebe. Bei der Oberschule Varel führt der Wegfall der
SuS aus Büppel voraussichtlich zu keiner Veränderung hinsichtlich der Zügigkeit
im Betrachtungszeitraum.
Die Oberschulen bieten im 9. und 10. Schuljahrgang einen
berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und
Berufsbildung sowie die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie
Gesundheit und Soziales an. Wenn es, bedingt durch die Veränderung von
Schulbezirksgrenzen zu geringeren Schülerzahlen in der Schule kommt, kann
insbesondere die Profilbildung nur eingeschränkt angeboten und gewählt werden
und führt damit für die SuS zu einer Reduzierung der Möglichkeiten die
Qualifikationen zu erwerben, mit denen sie ihren Bildungsweg berufs-, aber auch
studienbezogen fortsetzen können.
Ferner hätte die Reduzierung der Gesamtschülerzahl durch die
Veränderung des Einzugsbereiches weitere Auswirkungen an der Oberschule Varel.
Dort würde die Veränderung dazu führen, dass u.a. der Dienstposten der
Didaktischen Leitung wegfallen sowie insgesamt sich die Leitungsstruktur
qualitativ verschlechtern würde. Damit hätten dann beide Oberschulen in Varel
keine vollständige Leitungsebene mehr, bislang gilt das nur für die Oberschule
Obenstrohe. Ergänzend dazu wird auf die Ausführungen in der Anlage 4 verwiesen.
Die Zurechnung der Büppeler SuS zur OBS Obenstrohe würde hingegen mittel- und
langfristig z.B. einen Dienstposten “Didaktische Leitung” voraussichtlich nicht
wieder neu begründen, aber voraussichtlich die Konrektorenstelle (ab 181 SuS)
sichern.
Der CDU-Antrag vom
8.12.2019 weist ferner darauf hin, dass die Änderung der Schulbezirkszuteilung
im o.g. Sinne dem Elternwunsch entspräche. Bis heute hat es keinen Antrag aus
der Elternschaft der Grundschule Büppel hier gegeben, der diesen Elternwunsch
darlegt. Das es in jedem Schuljahr vielleicht mal mehr und mal weniger
Elternwünsche in Richtung OBS Obenstrohe bzw. OBS Varel gibt, ergibt sich aus
der Natur der Sache und ist sicherlich jedes Jahr wieder aufs Neue von den
konkreten, familiären Situationen abhängig. So hatte im Rahmen der
entsprechenden Erörterung im Ausschuss für Schule, Sport, Kultur am 25.2.2016
(Vorlage 0870/2016) die Schulleiterin der Oberschule Obenstrohe erklärt, dass
aus ihrer Sicht die Büppeler Eltern ihre Kinder teilweise gerne an der
Oberschule Obenstrohe, aber auch teilweise gerne an der Oberschule Varel sehen
würden, wobei es einigen Eltern auch egal wäre. Es gebe hier kein klares
Meinungsbild.
Hinsichtlich des Hinweises im Antrag der CDU Kreistagsfraktion auf den Wunsch der Eltern auf eine wohnortnahe Beschulung sei festgestellt, dass der Schulstandort Obenstrohe nicht näher am Ortsteil Büppel gelegen ist, als der Standort der Oberschule Varel. Darüber hinaus sind die Buslinien derart organisiert, dass sie auf eine Beförderung von Büppel nach Varel ausgerichtet sind, da die meisten SuS aus Büppel das Lothar-Meyer-Gymnasium besuchen. Insofern haben die Büppeler SuS auch zur Oberschule Varel einen kürzeren Fahrweg. Die Schülerbeförderungskosten wären bei einer Anpassung der Schulbezirke im Sinne des Antrags allerdings rechnerisch dann nur mit einer geringen Veränderung (Mehrkosten rd. 3.000 € pro Jahr) verbunden, sofern die derzeitige Busverbindung bestehen bliebe. Sollte es aber erforderlich werden die bestehende Verbindung zu ändern, damit die Büppeler SuS dann auf dem direktem Weg nach Obenstrohe gelangen (ohne den Umweg über Varel Innenstadt), könnte es vermutlich zu Mehrkosten in der Schülerbeförderung kommen, weil die wenigen SuS aus Büppel ggf. nicht mit einer Buslinie, sondern im Rahmen einer Taxibeförderung befördert werden müssten. Die Höhe dieser Mehrkosten wäre dann aber auch abhängig vom Ergebnis einer formellen Ausschreibung.
Insgesamt würde
die Änderung der Schulbezirke in der Form, die SuS der Grundschule Büppel der
Oberschule Obenstrohe zuzuteilen, zwar zu einer voraussichtlich dauerhaften
Zweizügigkeit der OBS Obenstrohe und Sicherung der Konrektorenstelle führen.
Allerdings würde die Verschiebung der Schülerzahlen die Oberschule Varel
deutlich schwächen und die Leitungsebene der Schule erhebliche negativ
verändern. Die Schule würde insgesamt Qualität sowie auch Attraktivität für
Lehrernachwuchs verlieren. Aufgabe eines Schulträgers muss es aber auch sein,
mit seinen Möglichkeiten eine möglichst hohe Bildungsqualität sicherzustellen.
Aus Sicht der
Verwaltung überwiegen damit die Nachteile einer Änderung der Schulbezirkssatzung,
von der deshalb abgesehen werden sollte.
Es wird daher um
Beschlussfassung im Sinne des Beschlussvorschlages gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der CDU Kreistagsfraktion Friesland, die Grenzen der Schulbezirke zum
Schuljahr 2020/2021 und Folgejahre dahingehend zu korrigieren, dass die
Grundschule Büppel dem Einzugsgebiet der Oberschule Obenstrohe zugeteilt wird, wird
abgelehnt.
Anlagen:
1. Antrag der CDU-Kreistagsfraktion
2a. Schülerzahlenentwicklung Oberschule Obenstrohe
2b. Schülerzahlenentwicklung Oberschule Varel
3a. Auswirkungen Änderung Schulbezirkssatzung für OBS Obenstrohe
3b. Auswirkungen Änderung Schulbezirkssatzung für OBS Varel
4. Stellungnahme der Oberschule Varel
5a. Auswirkungen Änderung Schulbezirkssatzung für OBS Obenstrohe mit
vorläufiger Anmeldezahl Klasse 5 für SJ 2020/21
5b. Auswirkungen Änderung Schulbezirkssatzung für OBS Varel mit vorläufiger Anmeldezahl Klasse 5 für SJ 2020/21