Begründung:
Schilderung der Sach- und Rechtslage:
Durch die am 29.05.2020 beurkundeten
Verschmelzungsverträge wurden die Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch gGmbH und
die St. Johannes-Hospital gGmbH auf die Friesland-Kliniken gGmbH verschmolzen.
Die Friesland-Kliniken gGmbH erbringt im Zusammenhang
mit der Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit
leistungsfähigen Krankenhäusern und dem Betreiben der beiden
Krankenhausstandorte in Sande (Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch) und (St.
Johannes-Hospital) verschiedene Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichen Interesse (DAWI) im Bereich der medizinischen Versorgung und Notfalldienste.
Sämtliche gewährten Vorteile, wie z.B.
Defizitausgleiche und Betriebs- und Investitionszuschüsse sind
beihilferelevante Vorgänge im Sinne des EU-Wettbewerbsrechts und daher nur
unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Europäische Kommission hat mit
dem sog. „Almunia-Paket“ Kriterien aufgestellt, bei deren Erfüllung diese
Ausgleichsleistungen mit dem EU-Recht vereinbar sind.
Gemäß dem Beschluss der Europäischen Kommission vom
20.12.2011 über die Anwendung von Artikel 106 Abs. 2 des Vertrages über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf staatliche Beihilfen in Form von
Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit DAWI betraut
sind (2012/21/EU, Abl. EU Nr. L 7/3 v. 11.01.2012 - „Freistellungsbeschluss“)
ist es erforderlich, dass mögliche Zuschussgewährungen an die
Friesland-Kliniken gGmbH aufgrund eines sog. Betrauungsaktes erfolgen.
Der Betrauungsakt muss Ausführungen zu der
übernommenen Aufgabe der Daseinsvorsorge, zur zeitlichen Begrenzung der
Übertragung der übernommenen Aufgabe – es sind zunächst maximal 10 Jahre
möglich -, zur Vermeidung einer Überkompensation mit eventueller
Rückerstattungsregelung, zur Berichtspflicht und Vorhaltepflicht von Unterlagen
und ggf. zur Änderung der Ausgleichszahlung bei unvorhersehbar eintretenden
Ereignissen mit Nachschussbedarf enthalten.
Insoweit wird auch Bezug genommen auf die bereits
erfolgten Betrauungen der Krankenhausunternehmen vom 16.07.2015 (NWK),
28.09.2016 (SJH) und 20.03.2019 (Friesland-Kliniken als Holding). Durch die nun
erfolgte Verschmelzung wurde eine Anpassung des Betrauungsaktes für die
Friesland-Kliniken erforderlich, der nun auch die DAWI der beiden Krankenhäuser
umfasst.
Beschlussvorschlag:
1. Der in der Anlage beigefügte Betrauungsakt
für die Friesland-Kliniken gGmbH wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, künftig Änderungen
sowie Verlängerungen des abgeschlossenen Betrauungsaktes vorzunehmen, soweit
dies einer erkennbaren rechtssicheren bzw. rechtskonformen Betrauung dient.
Anlage:
Entwurf Betrauungsakt für
die Friesland-Kliniken gGmbH