Betreff
Coronatest
Vorlage
0976/2020
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

A. Rechtliche Darstellung

Asymptomatische Personen können unter Berücksichtigung der jeweiligen epidemiologischen Lage gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der „Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-COV-2" vom 08. Juni 2020 getestet werden. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist, dass das Gesundheitsamt die Testungen anordnet.

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung führt in seinem Informationsschreiben „Land erweitert Covid-19-Teststrategie um Präventivtests für Beschäftigte in Pflege-, Behinderteneinrichtungen und Kitas in besonders betroffenen Landkreisen“ vom 04.06.2020 inhaltlich aus, dass Landkreise von der Pandemie besonders betroffen sind, wenn in diesen die Zahl 35 Fälle pro 100.000 Einwohner/innen in einem Zeitraum von 7 Tagen überschritten werden.

Diese Grenze wurde im Landkreis Friesland bislang noch nicht überschritten, so dass hier keine epidemiologische Lage im Sinne der Verordnung vorliegt. Folglich hat das Gesundheitsamt derzeit keine rechtliche Grundlage, präventive Tests zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen anzuordnen.

 

I. Krankenhäuser

Bei stationär untergebrachten Patienten übernimmt die GKV die Kosten für Abstriche; bei Patienten mit ambulanten Operationen aber nicht. Abstriche im ambulanten Bereich werden als nötig angesehen, damit das Risiko für Neuinfektionen in den Krankenhäusern so gering wie möglich gehalten wird. Unsere Krankenhäuser können die Kostenlast aber nicht alleine tragen. Durch die Pandemien sind beiden Häusern bereits Kosten in Höhe von etwa 520.000 € entstanden, die durch die  Kostenträger bislang nicht erstattet wurden. Rechtlich befinden sich unsere Krankenhäuser unter einem Dach noch in einer Holding. Träger dieser Holding ist der Landkreis Friesland. Grundsätzlich halten wir eine Unterstützung der Krankenhäuser durch den Landkreis Friesland für notwendig.

Bei geschätzten 5.300 Fällen pro Jahr beträgt die Zuschusshöhe 344.500 €.

Der Bundesgesundheitsminister hat den Krankenhäusern in Aussicht gestellt,

dass coronabedingte Kosten nicht zu Lasten der Krankenhäuser gehen.

 

Daher vereinbarte die Task-Force COVID des NWK folgendes:

 

„Bis eine endgültige Klärung vorliegt, wurde von der Task-Force einstimmig beschlossen, dass ambulante OP’s ohne präoperative Testung durchgeführt werden können. Das Kollektiv der getesteten stationären OP-Patienten dient dabei als „Kontrollkollektiv“ für den lokalen Infektionsstatus. Sollte es im Gegensatz zur aktuellen Situation zu einem Anstieg der Infektionszahl im Landkreis bzw. im oben genannten Kontrollkollektiv kommen, muss das Vorgehen neu bewertet werden. Ein einheitliches Vorgehen Sanderbusch-SJH wird angestrebt“.

 

Sollte die Risikoeinschätzung der Ärzte sich ändern, wird getestet. Bei Erreichen von 35 Fällen in 7 Tagen auf 100.000 Einwohner wird der FB 53 die Testung anordnen, so dass die GKV die Kosten übernehmen würde.

Im Falle der Nichterstattung der Kosten durch Kostenträger im Falle eines Infektionsgeschehens unter 35 Fällen benötigen unsere

Krankenhäuser eine finanzielle Unterstützung durch den Landkreis. Wir halten  es für notwendig, dass der Landkreis vorsorglich über das Gesundheitsamt 172.500 € für das Jahr 2020 als Unterstützung der Krankenhäuser zur Verfügung stellt. Ein Abstrich liegt bei 65 €.

 

Sollte es zu einem weiteren kurzfristigen Mittelbedarf kommen, werden wir einen Eilantrag nach § 89 NKomVG stellen.

 

II. Kindergärten

Auch bei Kindergärten übernimmt die GKV die Kosten für präventive Abstriche der Mitarbeiter/innen nur, wenn es die jeweilige epidemiologischen Lage rechtfertigt.

Die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiter/innen in den Kindergärten obliegt den Trägern der Einrichtungen. Eine Unterstützung der Kindergärten durch den Landkreis ist daher nicht notwendig.

Zur Information: 51 Kindertagesstätten x durchschnittlich 10 Mitarbeiter/ innen x 12 Monate X 65 € entsprechen 397.800 €.

Nach § 5 der oben genannten Verordnung des Landes Niedersachsen sollen  Testungen einmal alle zwei Wochen stattfinden. Da die epidemiologischen Lage es derzeit nicht rechtfertigt, Testungen nach der Verordnung durchzuführen, halten wir es für angemessen, präventive Testungen alle 12 Monate durchzuführen.

 

III. Schulen

Träger der weiterführenden Schulen ist der Landkreis Friesland. Hierzu gehört grundsätzlich aber nur die sächliche Ausstattung der Schulen. Der Dienstherr, also das Land Niedersachsen, steht in der Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeiter/innen. Daher ist eine Finanzierung von Abstrichen bei Landesbediensteten durch den Landkreis Friesland nicht notwendig.

Zur Information: Etwa 1.365 Lehrer/innen x  1 Testung x 65 € = 88.500 €.

 

IV. Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung

Der Landrat möchte aufgrund seiner Fürsorgepflicht Testungen für seine

Mitarbeiter/innen anbieten. Zu den Mitarbeiter/innen gehören auch die Beschäftigten und Beamten in den Tochtergesellschaften des Landkreises Friesland und die Mitglieder des Kreistages.

Der Landkreis erfüllt hoheitliche Aufgaben und muss auch während einer Pandemie funktionsfähig bleiben.

1000 Mitarbeiter/innen x 2 Testungen x 65 € = 130.000 €

Vorgesehen sind 2 Testungen im Jahr.

 

B. Zusammenfassung und Minimierung der Kosten

Insgesamt werden jährlich 474.500 € pro Jahr benötigt; für das Jahr 2020 etwa 237.250 €. 

 

Sofern 35 positive Fälle pro 100.000 Einwohner/innen in einem Zeitraum von 7 Tagen vorliegen, ordnet das Gesundheitsamt die Testungen zu Lasten der GKV an.

 

Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Kosten der Testungen durch eine Vereinbarung mit dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) auf ein Minimum zu reduzieren.

 

C. Außerplanmäßige Bereitstellung von Deckungsmitteln

Die Mittel müssen außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Deckungsmittel sind durch die Mehrausschüttung der EWE vorhanden.

 

 


 

  1. Der Kreistag stellt 237.250 € dem FB 53 – Gesundheit - des Landkreises Friesland zur Durchführung von Abstrichen in Krankenhäusern und bei der Kreisverwaltung für das Jahr 2020 zur Verfügung.
  2. Für die Finanzierung werden die Mittel außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 237.250 (2020)

€ 474.500 (2021)

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

 

Paul                             

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

Niebuhr                    Rocker                    Ambrosy

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.