A. Rechtliche Darstellung
Asymptomatische
Personen können unter Berücksichtigung der jeweiligen epidemiologischen Lage
gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der „Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für
den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus
SARS-COV-2" vom 08. Juni 2020 getestet werden. Voraussetzung für die
Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist, dass das
Gesundheitsamt die Testungen anordnet.
Das
Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung führt
in seinem Informationsschreiben „Land erweitert Covid-19-Teststrategie um
Präventivtests für Beschäftigte in Pflege-, Behinderteneinrichtungen und Kitas
in besonders betroffenen Landkreisen“ vom 04.06.2020 inhaltlich aus, dass
Landkreise von der Pandemie besonders betroffen sind, wenn in diesen die Zahl
35 Fälle pro 100.000 Einwohner/innen in einem Zeitraum von 7 Tagen
überschritten werden.
Diese Grenze wurde
im Landkreis Friesland bislang noch nicht überschritten, so dass hier keine
epidemiologische Lage im Sinne der Verordnung vorliegt. Folglich hat das
Gesundheitsamt derzeit keine rechtliche Grundlage, präventive Tests zu Lasten
der gesetzlichen Krankenkassen anzuordnen.
I. Krankenhäuser
Bei stationär
untergebrachten Patienten übernimmt die GKV die Kosten für Abstriche; bei
Patienten mit ambulanten Operationen aber nicht. Abstriche im ambulanten
Bereich werden als nötig angesehen, damit das Risiko für Neuinfektionen in den
Krankenhäusern so gering wie möglich gehalten wird. Unsere Krankenhäuser können
die Kostenlast aber nicht alleine tragen. Durch die Pandemien sind beiden
Häusern bereits Kosten in Höhe von etwa 520.000 € entstanden, die durch
die Kostenträger bislang nicht erstattet
wurden. Rechtlich befinden sich unsere Krankenhäuser unter einem Dach noch in
einer Holding. Träger dieser Holding ist der Landkreis Friesland. Grundsätzlich
halten wir eine Unterstützung der Krankenhäuser durch den Landkreis Friesland
für notwendig.
Bei geschätzten
5.300 Fällen pro Jahr beträgt die Zuschusshöhe 344.500 €.
Der
Bundesgesundheitsminister hat den Krankenhäusern in Aussicht gestellt,
dass coronabedingte
Kosten nicht zu Lasten der Krankenhäuser gehen.
Daher vereinbarte
die Task-Force COVID des NWK folgendes:
„Bis eine endgültige Klärung vorliegt, wurde von der Task-Force
einstimmig beschlossen, dass ambulante OP’s ohne präoperative Testung
durchgeführt werden können. Das Kollektiv der getesteten stationären
OP-Patienten dient dabei als „Kontrollkollektiv“ für den lokalen
Infektionsstatus. Sollte es im Gegensatz zur aktuellen Situation zu einem
Anstieg der Infektionszahl im Landkreis bzw. im oben genannten
Kontrollkollektiv kommen, muss das Vorgehen neu bewertet werden. Ein
einheitliches Vorgehen Sanderbusch-SJH wird angestrebt“.
Sollte die
Risikoeinschätzung der Ärzte sich ändern, wird getestet. Bei Erreichen von 35
Fällen in 7 Tagen auf 100.000 Einwohner wird der FB 53 die Testung anordnen, so
dass die GKV die Kosten übernehmen würde.
Im Falle der
Nichterstattung der Kosten durch Kostenträger im Falle eines
Infektionsgeschehens unter 35 Fällen benötigen unsere
Krankenhäuser eine
finanzielle Unterstützung durch den Landkreis. Wir halten es für notwendig, dass der Landkreis
vorsorglich über das Gesundheitsamt 172.500 € für das Jahr 2020 als
Unterstützung der Krankenhäuser zur Verfügung stellt. Ein Abstrich liegt bei 65
€.
Sollte es zu einem
weiteren kurzfristigen Mittelbedarf kommen, werden wir einen Eilantrag nach §
89 NKomVG stellen.
II. Kindergärten
Auch bei
Kindergärten übernimmt die GKV die Kosten für präventive Abstriche der
Mitarbeiter/innen nur, wenn es die jeweilige epidemiologischen Lage
rechtfertigt.
Die Fürsorgepflicht
gegenüber den Mitarbeiter/innen in den Kindergärten obliegt den Trägern der
Einrichtungen. Eine Unterstützung der Kindergärten durch den Landkreis ist
daher nicht notwendig.
Zur Information: 51
Kindertagesstätten x durchschnittlich 10 Mitarbeiter/ innen x 12 Monate X 65 €
entsprechen 397.800 €.
Nach § 5 der oben
genannten Verordnung des Landes Niedersachsen sollen Testungen einmal alle zwei Wochen
stattfinden. Da die epidemiologischen Lage es derzeit nicht rechtfertigt,
Testungen nach der Verordnung durchzuführen, halten wir es für angemessen,
präventive Testungen alle 12 Monate durchzuführen.
III. Schulen
Träger der
weiterführenden Schulen ist der Landkreis Friesland. Hierzu gehört
grundsätzlich aber nur die sächliche Ausstattung der Schulen. Der Dienstherr,
also das Land Niedersachsen, steht in der Fürsorgepflicht gegenüber seinen
Mitarbeiter/innen. Daher ist eine Finanzierung von Abstrichen bei
Landesbediensteten durch den Landkreis Friesland nicht notwendig.
Zur Information:
Etwa 1.365 Lehrer/innen x 1 Testung x 65
€ = 88.500 €.
IV. Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung
Der Landrat möchte
aufgrund seiner Fürsorgepflicht Testungen für seine
Mitarbeiter/innen
anbieten. Zu den Mitarbeiter/innen gehören auch die Beschäftigten und Beamten
in den Tochtergesellschaften des Landkreises Friesland und die Mitglieder des
Kreistages.
Der Landkreis
erfüllt hoheitliche Aufgaben und muss auch während einer Pandemie
funktionsfähig bleiben.
1000
Mitarbeiter/innen x 2 Testungen x 65 € = 130.000 €
Vorgesehen sind 2
Testungen im Jahr.
B. Zusammenfassung und Minimierung der
Kosten
Insgesamt werden
jährlich 474.500 € pro Jahr benötigt; für das Jahr 2020 etwa 237.250 €.
Sofern 35 positive
Fälle pro 100.000 Einwohner/innen in einem Zeitraum von 7 Tagen vorliegen,
ordnet das Gesundheitsamt die Testungen zu Lasten der GKV an.
Darüber hinaus ist
beabsichtigt, die Kosten der Testungen durch eine Vereinbarung mit dem
Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(LAVES) auf ein Minimum zu reduzieren.
C. Außerplanmäßige Bereitstellung von
Deckungsmitteln
Die Mittel müssen außerplanmäßig zur
Verfügung gestellt werden. Entsprechende Deckungsmittel sind durch die
Mehrausschüttung der EWE vorhanden.
- Der Kreistag stellt 237.250 € dem FB 53 – Gesundheit - des Landkreises Friesland zur Durchführung von Abstrichen in Krankenhäusern und bei der Kreisverwaltung für das Jahr 2020 zur Verfügung.
- Für die Finanzierung werden die Mittel außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.