Begründung:
Der Kreisausschuss
hat in der Sitzung am 24.06.2020 (TOP 3.1.1 / Vorlage 0965/2020) einstimmig
beschlossen, von der Sonderausschüttung des EWE-Verbandes 2020 einen Betrag von
1,0 Mio. Euro an die Gemeinden weiterzugeben. Über den Verteilungsschlüssel ist
noch nicht abgestimmt worden.
Möglich wäre eine
Verteilung nach dem Kreisumlageaufkommen 2020 – quasi eine Teilrückzahlung der
von den Städten und Gemeinden 2020 gezahlten Kreisumlage.
Möglich wäre auch,
den Betrag für die Aufstockung der vom Landkreis an die Städte und Gemeinden zu
zahlenden Kita-Pauschalen zu verwenden. In dem Zusammenhang wäre zu
entscheiden, ob der Betrag zweckgebunden (für Kitas) oder als allgemeine
Zuweisung ausgezahlt werden sollte.
Berechnungsbeispiele
sind angefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Betrag von 1
Mio. Euro wird nach dem Kreisumlageschlüssel 2020 als Allgemeine Zuweisung an
die Gemeinden ausgeschüttet .
Alternativ:
Der Betrag von 1
Mio. Euro wird nach dem Auszahlungsschlüssel der Kita-Pauschalen 2019 an die
Gemeinden ausgeschüttet
Anlage(n):
Berechnungsbeispiele