Begründung:
Der Kreistag hat in
seiner Sitzung am 18.03.2020
a) die Wertgrenze, bis zu der der Landrat
Aufträge über Lieferungen und Leistungen vergeben kann, auf 500.000 Euro
festgesetzt,
b) die Wertgrenze, bis zu der über- und
außerplanmäßige Aufwendungen oder
Auszahlungen als „unerheblich“ im Sinne von § 117 Abs. 1 NKomVG gelten,
auf 50.000 Euro festgesetzt. Für darüber hinausgehende Anträge ist der
Kreisausschuss zuständig.
Die Geltung beider
Beschlüsse ist befristet bis zur nächsten stattfindenden Kreistagssitzung.
Zwar ist der
Landkreis Friesland im Zuge der Lockerungen der Corona-Beschränkungen auf dem
Weg zurück zum „Normalbetrieb“; durch die Beschlüsse der Bundesregierung zur
Verlagerung von Zuständigkeiten der Bekämpfung der Corona-Pandemie auf die
Landkreise („50/100.000-Regel“) kommt auf diese zukünftig aber die Pflicht zu,
im Fall der erhöhten Anzahl von Neuinfektionen (50 Neuinfektionen auf 100.000
Einwohner innerhalb einer Woche) sehr schnell reagieren zu müssen. In einem
solchen Fall könnte es darauf ankommen, wie schon im März/April bestimmte
Beschaffungen (z.B. persönliche Schutzausrüstungen) oder auch generell Vergaben
ausführen zu können, ohne – unter dann wieder verschärften Bedingungen – in
jedem Fall die Kreisgremien beteiligen zu müssen.
Auch wenn die Zahl
der Infektionen derzeit niedrig ist, hat sich an der grundsätzlichen
Gefahrenlage nichts geändert. Es ist jederzeit ein erneuter Anstieg von
Neuinfektionen möglich.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, die beiden heraufgesetzten Wertgrenzen wiederum bis zur
nächsten Kreistagssitzung fortgelten zu lassen. Solange die Corona-Krise
andauert (und der Kreistag zustimmt), wird dieser Punkt bzw. der Bericht dazu
als wiederkehrender Tagesordnungspunkt in die Tagesordnungen der nächsten
Kreistage aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Der Verlängerung der Geltung der erhöhten Wertgrenzen bis zum nächsten Kreistag wird zugestimmt.
Anlage(n):
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