Begründung:
Die Organisationsstruktur der Kreisverwaltung hat sich ab 1. Januar 2020
geändert; mit der Wahl eines weiteren Beamten auf Zeit durch den Kreistag am 20.
Mai 2020, welcher zum 1. Juni 2020 zum Kreisrat für das Dezernat Recht und
Ordnung ernannt wurde, ist eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung des
Kreistages unter § 21 „Besetzung des Kreisausschusses“ erforderlich. Um die
Auskunftspflicht gegenüber dem Kreisausschuss sicherzustellen, bedarf es der
Ergänzung der Teilnahme der Dezernentinnen / Dezernenten der Kreisverwaltung mit
beratender Stimme.
„§ 21
Besetzung des Kreisausschusses
Der Kreisausschuss setzt
sich zusammen aus 10 stimmberechtigten Kreistagsabgeordneten (Beigeordnete),
Abgeordneten mit beratender Stimme sowie
der/dem stimmberechtigten Landrätin/ Landrat.
Die/der 1. Kreisrätin
/ 1. Kreisrat und die Dezernentinnen / Dezernenten der Kreisverwaltung nehmen mit beratender Stimme teil.“
Eine entsprechend
geänderte Fassung der GO ist beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der in § 21 geänderten Geschäftsordnung wird zugestimmt.
Anlage(n):
- Entwurf der
Geschäftsordnung des Kreistages