Begründung:
Die Organisationsstruktur der Kreisverwaltung hat sich ab 1. Januar 2020
geändert; mit der Wahl eines weiteren Beamten auf Zeit durch den Kreistag am
20. Mai 2020, welcher zum 1. Juni 2020 zum Kreisrat für das Dezernat Recht und
Ordnung ernannt wurde, ist eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung des
Kreistages unter § 21 „Besetzung des Kreisausschusses“ erforderlich geworden.
Um die Auskunftspflicht gegenüber dem Kreisausschuss sicherzustellen, bedarf es
der Ergänzung der Teilnahme der Dezernentinnen / Dezernenten der Kreisverwaltung mit
beratender Stimme.
Dieses erfordert folglich eine Anpassung des § 4 Nr. 2 der Hauptsatzung.
Änderung der Hauptsatzung
Der § 4 Nr. 2 der
Hauptsatzung ist wie folgt zu ergänzen:
„§ 4
Stellvertretung der Landrätin /
des Landrates für bestimmte Aufgabengebiete; Beamte auf Zeit
1.
Die Landrätin / der Landrat hat drei
ehrenamtliche Stellvertreter (stellvertretende Landrätin / stellvertretender
Landrat).
2.
Außer der Landrätin / dem Landrat werden
die allgemeine Vertreterin / der allgemeine Vertreter als Erste Kreisrätin /
Erster Kreisrat und eine/ein weitere(r) leitende(r) Beamtin / Beamte(r) in das
Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die allgemeine Vertreterin / der allgemeine
Vertreter und die
Dezernentinnen / Dezernenten der Kreisverwaltung gehören dem
Kreisausschuss mit beratender Stimme an.
3.
Die Dezernentinnen / Dezernenten
vertreten die Landrätin / den Landrat im Bereich ihrer Dezernate.
4.
Bei Verhinderung der allgemeinen
Vertreterin / des allgemeinen Vertreters wird die Landrätin / der Landrat durch
die Dezernentin/ den Dezernenten vertreten, der/die durch die Landrätin / den
Landrat hierfür bestimmt wurde.“
Die 3. Änderungssatzung
zur Hauptsatzung und ein entsprechender Entwurf der Hauptsatzung sind
beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der 3.
Änderungssatzung zur Hauptsatzung wird zugestimmt.
Anlage(n):
- 3.
Änderungssatzung zur Hauptsatzung
- Entwurf
der Hauptsatzung