Betreff
Präventive Coronatests durch den ÖGD
Vorlage
0976/2020/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Rechtliche Grundlage:

Asymptomatische Personen können unter Berücksichtigung der jeweiligen epidemiologischen Lage gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der „Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-COV-2“ vom 08. Juni 2020 getestet werden. Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist, dass das Gesundheitsamt die Testungen anordnet.

 

Begründung:

Die Corona-Infektionsdynamik ist zur Zeit sehr unübersichtlich und damit unkalkulierbar (Reiserückkehrer, Viruseintrag in Gemeinschaftseinrichtungen oder sonstige Gemeinschaften wie Hausgemeinschaften, Firmen oder Fleischereibetrieben). Unter diesen Umständen ist es erforderlich, dass vorausschauend Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit das Gesundheitsamt im Bedarfsfall umgehend handlungsfähig ist, auch in den Fällen, in denen die Kostenträgerschaft (noch) nicht abschließend geklärt ist.

Das Gesundheitsamt schlägt vor, hier von 3.000 Testungen auszugehen. Hierbei handelt es sich um unvorhergesehene Abstriche (z. B. bei Verdachtsfällen in Firmen, Fleischereibetrieben, Kindergärten, Wohnblocks). Pro Testung werden 70 EUR angesetzt. Darin enthalten sind sowohl die Kosten für das Abstrichmaterial, Laborkosten sowie die personellen Ressourcen zur Probengewinnung. Der Unterschied in den Kosten pro Test zur Vorlage 0976/2020 ergibt sich dadurch, dass die Testungen dort vom Krankenhaus intern vorgenommen werden.

 

Außerplanmäßige Bereitstellung von Deckungsmitteln

Die Mittel müssen außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Deckungsmittel sind durch die Mehrausschüttung der EWE vorhanden.

 

 

 


 

1.    Der Kreistag stellt dem B 53 – Gesundheitswesen – des Landkreises Friesland bis zu 210.000 EUR zur Durchführung von eventuellen präventiven Testungen durch den ÖGD für das Jahr 2020 zur Verfügung.

 

2.    Für die Finanzierung werden die Mittel außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 210.000,00 (2020)

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein (Apl. HH-Mittel)

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

 

W. Wolken                     Dr. T. Fuchs

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

Niebuhr                    Rocker                    Ambrosy

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.