Betreff
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben beim Umbau und der Sanierung der Verwaltung und der Fachunterrichtsräume der Oberschule Hohenkirchen
Vorlage
1000/2020
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die investiven Umbau- und Sanierungsarbeiten der Verwaltung (295.000 €) sowie der Fachunterrichtsräume (545.000 €) in der Oberschule Hohenkirchen wurden ursprünglich für 2017 und 2018 im Masterplan mit insgesamt 840.000 € als investive Maßnahmen dargestellt. Auf Grund der ursprünglichen Planungen sind für diese Maßnahmen zwei I-Elemente gebildet worden.

 

In Absprache mit der Schule wurde aus schulorganisatorischen und bautechnischen Aspekten jedoch entschieden, die Maßnahmen in einem Bauabschnitt umzusetzen, da u. a. die Sanierungsbereiche auf einer Geschossebene liegen. Zudem sollten unnötige Schnittstellenprobleme im Bereich der Haustechnik vermieden werden. Im weiteren Planungsverlauf wurden die Bereiche der Verwaltung und der Fachunterrichtsräume den Anforderungen entsprechend der Schulbedarfe angepasst, so dass sich Verschiebungen bei den Kostenanteilen in den beiden Bauabschnitten ergaben.

 

Nach aktuellem Kostenstand ergeben sich somit für den Bereich der Verwaltung ein Finanzbedarf von 435.000 € anstatt 295.000 € und für den Bereich der Fachunterrichtsräume 405.000 € anstatt 545.000 € Baukosten.

 

Insgesamt ist eine Kostensteigerung zum ursprünglich genehmigten Budget im Investivobjekt I1.1700018.500 (Verwaltung) in Höhe von 140.000 € entstanden. Die Maßnahme „Fachunterrichtsräume“ vermindert sich um 140.000 €. Die Gesamtmaßnahme überschreitet nach aktueller Kalkulation nicht das genehmigte Gesamtbudget von 840.000 €.

 

Für die Finanzierung der Maßnahme „Verwaltung“ der OBS Hohenkirchen ist daher eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 140.000 Euro zu beantragen. Als Deckungsmittel kann der ersparte Finanzbedarf bei der Maßnahme „Fachunterrichtsräume“ herangezogen werden.

 

Budgetplanung I1.1700018.500 Verwaltung:                                                     € 295.000

Erhöhung aus I1.1700017.500:                                                                                 € 140.000

                                                                                                                                                             € 435.000            

 

Budgetplanung I1.1700017.500 Fachunterrichtsräume:                € 545.000

Minderung in I1.1700018.500:                                                                  -              € 140.000

                                                                                                                                                             € 405.000

 

Gemäß Beschluss des Kreistages des Landkreises Friesland vom 25.06.2001 beschließt der Kreistag über- und außerplanmäßige Ausgaben (§ 117 NKomVG) über 15.000 Euro. Aus diesem Grund wäre hier grundsätzlich der Kreistag für die Beschlussfassung zuständig. Die nächste Sitzung des Kreistages findet jedoch erst am 07.10.2020 statt. Die Beschlussfassung über die überplanmäßige Ausgabe kann nicht abgewartet werden, da sich die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen der OBS Hohenkirchen der Vollendung nähern und Abschlags- und Schlussrechnungen der einzelnen Gewerken eingehen, die zeitnah und fristgerecht zur Zahlung angewiesen werden müssen. Vor der Beschlussfassung des Kreistages am 07.10.2020 über diesen Antrag könnten bei Überschreitung der veranschlagten Mittel keine Zahlungen geleistet werden. Dies ist gerade in dieser heutigen Zeit unbedingt zu vermeiden.

 

Wegen der gebotenen Eilbedürftigkeit wird darum gebeten, dass in diesem Fall der Kreisausschuss gemäß § 89 Absatz 1 Satz 1 NKomVG eine Eilentscheidung trifft. Hierfür ist nach den Bestimmungen des kommunalen Haushaltsrechts eine förmliche Zustimmung der Gremien zu den insoweit „überplanmäßigen Ausgaben“ bei der Maßnahme „Verwaltung“ erforderlich.

 

Der Kreisausschuss wird um Zustimmung gebeten.


Beschlussvorschlag:

Der Leistung der überplanmäßigen Ausgaben von 140.000 Euro für den Umbau und die Sanierung der Verwaltung der Oberschule Hohenkirchen wird im Rahmen einer Eilentscheidung gemäß § 89 Abs. 1 Satz 1 NKomVG zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 840.000

I1.1700017.500 (545.000 €)

I1.1700018.500 (295.000 €)

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit  € 840.000           Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: I1.1700017.500 + I1.1700018.500

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 2

Titel: Erziehung und Bildung stärken 

HSP  Nr.  2.5

Titel: Fortsetzung der Sanierung … der Schul- und Sportstätten

                                                                        

 

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage:

keine