Begründung:
Die
investiven Umbau- und Sanierungsarbeiten der Verwaltung (295.000 €) sowie der
Fachunterrichtsräume (545.000 €) in der Oberschule Hohenkirchen wurden
ursprünglich für 2017 und 2018 im Masterplan mit insgesamt 840.000 € als
investive Maßnahmen dargestellt. Auf Grund der ursprünglichen Planungen sind
für diese Maßnahmen zwei I-Elemente gebildet worden.
In
Absprache mit der Schule wurde aus schulorganisatorischen und bautechnischen
Aspekten jedoch entschieden, die Maßnahmen in einem Bauabschnitt umzusetzen, da
u. a. die Sanierungsbereiche auf einer Geschossebene liegen. Zudem sollten unnötige Schnittstellenprobleme im Bereich der
Haustechnik vermieden werden. Im weiteren Planungsverlauf wurden die Bereiche
der Verwaltung und der Fachunterrichtsräume den Anforderungen entsprechend der
Schulbedarfe angepasst, so dass sich Verschiebungen bei den Kostenanteilen in
den beiden Bauabschnitten ergaben.
Nach aktuellem Kostenstand ergeben sich somit
für den Bereich der Verwaltung ein Finanzbedarf von 435.000 € anstatt 295.000 €
und für den Bereich der Fachunterrichtsräume 405.000 € anstatt 545.000 €
Baukosten.
Insgesamt
ist eine Kostensteigerung zum ursprünglich genehmigten Budget im Investivobjekt
I1.1700018.500 (Verwaltung) in Höhe von 140.000 € entstanden. Die Maßnahme
„Fachunterrichtsräume“ vermindert sich um 140.000 €. Die Gesamtmaßnahme
überschreitet nach aktueller Kalkulation nicht das genehmigte Gesamtbudget von
840.000 €.
Für die Finanzierung der Maßnahme „Verwaltung“
der OBS Hohenkirchen ist daher eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 140.000
Euro zu beantragen. Als Deckungsmittel kann der ersparte Finanzbedarf bei der
Maßnahme „Fachunterrichtsräume“ herangezogen werden.
Budgetplanung
I1.1700018.500 Verwaltung: €
295.000
Erhöhung
aus I1.1700017.500: €
140.000
€
435.000
Budgetplanung
I1.1700017.500 Fachunterrichtsräume: €
545.000
Minderung
in I1.1700018.500: - € 140.000
€
405.000
Gemäß
Beschluss des Kreistages des Landkreises Friesland vom 25.06.2001 beschließt
der Kreistag über- und außerplanmäßige Ausgaben (§ 117 NKomVG) über 15.000
Euro. Aus diesem Grund wäre hier grundsätzlich der Kreistag für die
Beschlussfassung zuständig. Die nächste Sitzung des Kreistages findet jedoch
erst am 07.10.2020 statt. Die Beschlussfassung über die überplanmäßige Ausgabe
kann nicht abgewartet werden, da sich die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen der OBS
Hohenkirchen der Vollendung nähern und Abschlags- und Schlussrechnungen der
einzelnen Gewerken eingehen, die zeitnah und fristgerecht zur Zahlung
angewiesen werden müssen. Vor der Beschlussfassung des Kreistages am 07.10.2020
über diesen Antrag könnten bei Überschreitung der veranschlagten Mittel keine
Zahlungen geleistet werden. Dies ist gerade in dieser heutigen Zeit unbedingt
zu vermeiden.
Wegen
der gebotenen Eilbedürftigkeit wird darum gebeten, dass in diesem Fall der
Kreisausschuss gemäß § 89 Absatz 1 Satz 1 NKomVG eine Eilentscheidung trifft. Hierfür ist nach den
Bestimmungen des kommunalen Haushaltsrechts eine förmliche Zustimmung der
Gremien zu den insoweit „überplanmäßigen Ausgaben“ bei der Maßnahme
„Verwaltung“ erforderlich.
Der Kreisausschuss wird um Zustimmung gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Leistung der überplanmäßigen Ausgaben von 140.000 Euro für den Umbau und die Sanierung der Verwaltung der Oberschule Hohenkirchen wird im Rahmen einer Eilentscheidung gemäß § 89 Abs. 1 Satz 1 NKomVG zugestimmt.
Anlage:
keine