Betreff
Bericht zur aktuellen Situation in den Kindertagesstätten in Verbindung mit der Corona-Pandemie
Vorlage
1002/2020
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Am 13. März 2020 wird per Allgemeinverfügung durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung der Unterrichtsbetrieb an allen allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen, sowie der Betrieb von Kindertagesstätten, Horten und der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege mit Wirkung vom 16. März 2020 untersagt.

Um die öffentliche Daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten wurde unmittelbar eine Notbetreuung für Kinder in den Kindertagesstätten installiert, deren Eltern den systemrelevanten Berufsgruppen angehören.

Das Niedersächsische Kultusministerium erarbeitet einen „Phasenplan- Kita“ zur schrittweisen (deutlichen) Erhöhung der Betreuungskapazitäten ab dem 06. Mai 2020 aus. Ziel dieses Plans ist, dass alle Kinder zu gegebener Zeit die Möglichkeit erhalten sollen, die Kindertagesstätte zumindest stundenweise besuchen zu dürfen. Dies gilt besonders für Kinder mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf und Kinder aus einem familiär schwierigen Kontext.

Zudem dient der Phasenplan als Orientierung für Eltern, die Schwierigkeiten bei der Betreuung ihrer Kinder haben. Der Phasenplan verbindet Betreuung und Gesundheitsschutz miteinander.

Der Rahmen- Hygieneplan Corona Kindertagesbetreuung dient als Ergänzung zum Rahmen- Hygieneplan für Kindertageseinrichtungen von Niedersächsischen Kultusministeriums. Die Notbetreuung als auch der eingeschränkte Regelbetrieb finden zwingend orientiert an diesem Rahmen-Hygieneplan statt, da so das Infektionsrisiko weiterhin möglichst gering gehalten werden soll. Da in Kindertageseinrichtungen das Aufrechterhalten des Distanzgebotes zu den Kindern nicht möglich ist, ist eine strenge Einhaltung der Hygienemaßnahmen von besonderer Wichtigkeit.

Die Situation in den 53 Kindertagesstätten des Landkreises Friesland stellt sich sehr unterschiedlich dar. Zunächst haben 35 Kindertagesstätten eine Notbetreuung eingerichtet, in welcher 96 Kinder betreut werden. Im Laufe der Wochen erfolgte eine Zunahme an betreuten Kindern. Durch die hohen Bedarfe der Eltern erfolgte eine Lockerung der Aufnahmekriterien für die Notbetreuung durch das Ministerium, sodass nicht mehr zwingend beide Elternteile einer systemrelevanten Berufsgruppe angehören mussten. Zudem durfte die Anzahl der Kinder in den Gruppen schrittweise erhöht werden.

Die Aufnahme der Kinder in die Notgruppen der Kindertagesstätten bzw. die Lockerung hinsichtlich der Härtefallregelung wird von den einzelnen Kindertagesstätten unterschiedlich gehandhabt. Entscheidende Kriterien sind auch personelle und räumliche Kapazitäten. Die Anzahl der in der Notbetreuung betreuten Kinder steigt wöchentlich, je nach Phase teilweise sprunghaft. Trotz der weiteren Ausweitung der Notbetreuung und der Lockerung der Kriterien ist es nicht möglich, allen Eltern den benötigten Betreuungsbedarf ihrer Kinder zu stellen.

Ab dem 22. Juni 2020 findet ein eingeschränkter Regelbetrieb statt. Dieser Zwischenschritt in der Ausweitung der Betreuung ist im Phasenplan nicht verankert, sondern wird mit Blick auf das positive Infektionsgeschehen entwickelt. Die Einschränkungen belaufen sich hierbei auch darauf, dass die Durchmischung von Gruppen untersagt ist. Ebenso dürfen weiterhin auch keine (teil-) offenen Konzepte durchgeführt werden. Ein Rechtsanspruch auf Betreuung ist weiterhin ausgesetzt. Es soll möglichst allen Kindern ein Betreuungsplatz angeboten werden. Aus organisatorischen, personellen und räumlichen Gründen kann es zu Einschränkungen im Betreuungsumfang einzelner Einrichtungen kommen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Das Gremium nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf

MEZ  Nr.

Titel: 

HSP  Nr. 

Titel:  

                                                                        

 

C. Neuburger                

Sachbearbeiterin                    Fachbereichsleiterin

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernentin                     Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlagen:

  1. KiTa in Corona-Zeiten – Leitfaden des Nds. Kultusministeriums
  2. Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Kindertagesbetreuung