Begründung:
Am 13. März 2020 wird per
Allgemeinverfügung durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung der Unterrichtsbetrieb an allen
allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen, sowie der Betrieb von
Kindertagesstätten, Horten und der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege mit
Wirkung vom 16. März 2020 untersagt.
Um die öffentliche
Daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten wurde unmittelbar eine Notbetreuung für
Kinder in den Kindertagesstätten installiert, deren Eltern den systemrelevanten
Berufsgruppen angehören.
Das Niedersächsische
Kultusministerium erarbeitet einen „Phasenplan- Kita“ zur schrittweisen
(deutlichen) Erhöhung der Betreuungskapazitäten ab dem 06. Mai 2020 aus. Ziel
dieses Plans ist, dass alle Kinder zu gegebener Zeit die Möglichkeit erhalten
sollen, die Kindertagesstätte zumindest stundenweise besuchen zu dürfen. Dies
gilt besonders für Kinder mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf und Kinder
aus einem familiär schwierigen Kontext.
Zudem dient der Phasenplan als
Orientierung für Eltern, die Schwierigkeiten bei der Betreuung ihrer Kinder
haben. Der Phasenplan verbindet Betreuung und Gesundheitsschutz miteinander.
Der Rahmen- Hygieneplan Corona
Kindertagesbetreuung dient als Ergänzung zum Rahmen- Hygieneplan für
Kindertageseinrichtungen von Niedersächsischen Kultusministeriums. Die
Notbetreuung als auch der eingeschränkte Regelbetrieb finden zwingend
orientiert an diesem Rahmen-Hygieneplan statt, da so das Infektionsrisiko
weiterhin möglichst gering gehalten werden soll. Da in Kindertageseinrichtungen
das Aufrechterhalten des Distanzgebotes zu den Kindern nicht möglich ist, ist
eine strenge Einhaltung der Hygienemaßnahmen von besonderer Wichtigkeit.
Die Situation in den 53
Kindertagesstätten des Landkreises Friesland stellt sich sehr unterschiedlich
dar. Zunächst haben 35 Kindertagesstätten eine Notbetreuung eingerichtet, in
welcher 96 Kinder betreut werden. Im Laufe der Wochen erfolgte eine Zunahme an
betreuten Kindern. Durch die hohen Bedarfe der Eltern erfolgte eine Lockerung
der Aufnahmekriterien für die Notbetreuung durch das Ministerium, sodass nicht
mehr zwingend beide Elternteile einer systemrelevanten Berufsgruppe angehören
mussten. Zudem durfte die Anzahl der Kinder in den Gruppen schrittweise erhöht
werden.
Die Aufnahme der Kinder in die
Notgruppen der Kindertagesstätten bzw. die Lockerung hinsichtlich der
Härtefallregelung wird von den einzelnen Kindertagesstätten unterschiedlich
gehandhabt. Entscheidende Kriterien sind auch personelle und räumliche
Kapazitäten. Die Anzahl der in der Notbetreuung betreuten Kinder steigt
wöchentlich, je nach Phase teilweise sprunghaft. Trotz der weiteren Ausweitung
der Notbetreuung und der Lockerung der Kriterien ist es nicht möglich, allen
Eltern den benötigten Betreuungsbedarf ihrer Kinder zu stellen.
Ab dem 22. Juni 2020 findet ein
eingeschränkter Regelbetrieb statt. Dieser Zwischenschritt in der Ausweitung
der Betreuung ist im Phasenplan nicht verankert, sondern wird mit Blick auf das
positive Infektionsgeschehen entwickelt. Die Einschränkungen belaufen sich
hierbei auch darauf, dass die Durchmischung von Gruppen untersagt ist. Ebenso
dürfen weiterhin auch keine (teil-) offenen Konzepte durchgeführt werden. Ein
Rechtsanspruch auf Betreuung ist weiterhin ausgesetzt. Es soll möglichst allen
Kindern ein Betreuungsplatz angeboten werden. Aus organisatorischen, personellen
und räumlichen Gründen kann es zu Einschränkungen im Betreuungsumfang einzelner
Einrichtungen kommen.
Beschlussvorschlag:
Das Gremium nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Anlagen:
- KiTa
in Corona-Zeiten – Leitfaden des Nds. Kultusministeriums
- Niedersächsischer
Rahmen-Hygieneplan Corona Kindertagesbetreuung