Betreff
Durchführung einer überörtlichen Prüfung des Landesrechnungshofs im Kreismedienzentrum Friesland
Vorlage
1014/2020
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Mit Schreiben vom 7.11.2019 hat die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofes (LRH) die Durchführung einer überörtlichen Prüfung gem. §§ 1 bis 4 Niedersächsisches Gesetz über die überörtliche Kommunalprüfung
(Niedersächsisches Kommunalprüfungsgesetz (NKPG)) angekündigt. Ziel der Prüfung sei es festzustellen, ob das Kreismedienzentrum (KMZ) neben den Aufgaben nach § 108 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) weitere Aufgaben wahrnimmt. Zudem solle der finanzielle Rahmen des Medienzentrums betrachtet werden. Die Prüfung wurde in Form einer Vergleichenden Prüfung durchgeführt, d.h. nicht nur das KMZ des Landkreises Friesland wurde geprüft, sondern ebenfalls 14 weitere Landkreise in Niedersachsen.

 

Die Prüfungsmitteilung liegt zwischenzeitlich vor und ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Insgesamt ist festzuhalten, dass das Kreismedienzentrum Friesland im Vergleich zu den 14 übrigen, geprüften Medienzentren hinsichtlich der vom LRH ermittelten Kennzahlen

- 2241 Ausleihen haptischer Medien in 2018 (Ausleihquote 1,36 (Platz 2)),

- 1185 Ausleihen Geräte in 2018 (Ausleihquote 5,41 (Platz 4)),

- Personalaufwand je Ausleihe Medien 4,45 € (Platz 7),

- Personalaufwand je Ausleihe Geräte 0,71 € (Platz 1),

- Kosten je Einwohner 0,91 € p.a. (Platz 8),

- Kosten je Schüler*in 7,42 € p.a. (Platz 10)


ein durchweg positiv zu bewertendes Ergebnis erhalten hat.

Einige Empfehlungen aus der Prüfungsmitteilung erscheinen sinnvoll und lassen sich für das Kreismedienzentrum Friesland voraussichtlich gut adaptieren. So wird z.B. geprüft, wie und ab wann Informationsveranstaltungen für neue Lehrkräfte an friesländischen Schulen angeboten werden können, um diese über das bestehende Angebot des Kreismedienzentrums zu informieren. Ferner wird mittelfristig über den Aufbau eines Lernlabors nachgedacht. Darüber hinaus wird geprüft, ob ein regelmäßiger „Newsletter“ mit den jeweils neuesten „Informationen aus dem Kreismedienzentrum“ o.ä. eingeführt werden soll.

Die vorgenannte Prüfungsmitteilung ist, mindestens mit dem wesentlichen Inhalt, gem. § 5 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes dem Kreistag bekannt zu geben und nach der Bekanntgabe öffentlich auszulegen. Diese Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Darüber hinaus wurde das Rechnungsprüfungsamt über das Ergebnis der Prüfung informiert.

Es wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Prüfungsmitteilung der Überörtlichen Kommunalprüfung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs Niedersachsen zur vergleichenden Prüfung des Kreismedienzentrums Friesland wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

 

 

 

 

 

Erfolgte Veranschlagung:    ja    Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf

MEZ  Nr.

Titel: 

HSP  Nr. 

Titel:  

                                                                        

 

R. Ernst                         B. Renken

Sachbearbeiter                       Fachbereichsleiterin

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernentin                     Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage:

Anlage 1: Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes