Betreff
Durchführung einer Organisationsuntersuchung des Fachbereichs Gesundheitswesen
Vorlage
1025/2020
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Auf die Vorlage Nr. 0997/2020 wird Bezug genommen.

 

 

In der Sitzung des Kreisausschusses am 05.08.2020 wurde neben der Einplanung von Stellenanteilen im Haushalt 2021 für den Bereich der „Gesundheitsaufsicht“ unter Ziffer 3 beschlossen, eine Organisationsuntersuchung des Fachbereichs Gesundheitswesen durchzuführen.

 

In diesem Zusammenhang wird auf folgende aktuellen Entwicklungen im Gesundheitswesen hingewiesen:

 

Als Teil ihres Anfang Juni 2020 beschlossenen Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets kündigte die Bundesregierung an, gemeinsam mit den Ländern und Kommunen einen Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) anzustreben.

 

Es fanden mehrere Gespräche zwischen dem Bundesgesundheitsminister, den Gesundheitsministern und – Senatoren der Länder sowie den kommunalen Spitzenverbänden statt. In der Gesundheitsministerkonferenz am 04.09.2020 besprochen wurde der „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ beschlossen.

 

Es sind grundsätzliche Punkte  und Ziele formuliert worden. Als eindeutige Zielsetzung ist die Verbesserung der Personalausstattung und tiefgreifende Stärkung der Strukturen des ÖGD benannt.

 

Die Personalsituation sowie der Personalbedarf stellen sich zwischen und in den Ländern regional unterschiedlich dar. Der Stellenbedarf soll dabei von den Ländern selbst festgestellt werden. Hierbei ist laut dem Beschluss eine gründliche Vorbereitung erforderlich, die auch angesichts der bestehenden Pandemielage und der aus ihr zu ziehenden Schlüsse für die personelle Verbesserung einige Zeit erfordert.

 

Daneben sollen mit Blick auf angestrebte zukunftsfähige Strukturen des ÖGD auch neue Aufgaben durch die Gesundheitsämter wahrgenommen werden.

 

Hierauf hat auch der Niedersächsische Landkreistag aktuell hingewiesen. Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat in seiner Sitzung am 06./07.09.2020 dem Paktergebnis unter der Bedingung zugestimmt, das auch die Ministerpräsidentenkonferenz das Ergebnis billigt. Hiervon ist nach derzeitigem Stand auszugehen.

Der Bund wird 4 Milliarden Euro bereitstellen und hat klare Vorstellungen an deren Verteilung und Verwendungen.

 

Zudem soll der ÖGD gemeinsam mit einem externen und unabhängigen Expertenbeirat auf Grundlage der Pandemieerfahrungen organisatorisch und rechtlich auf ein angepasstes Fundament gestellt werden. Der Bund geht von einer signifikanten Aufgabenerweiterung aus.

 

Die Prüfung und Umsetzung der Personalausstattung durch die Länder wird mindestens bis Ende 2021 – nach aktuellen Einschätzungen voraussichtlich bis Ende 2022 - dauern.

 

In dem Beschluss ist konkret benannt, dass die personelle Stärkung mit Blick auf das Monitoring und die Evaluierung der Maßnahmen messbar sein soll. Hier soll zunächst der Personalbestand der Gesundheitsbehörden zu Beginn des Förderzeitraums erhoben werden (Ist-Zustand). In 2021 wird daher eine erste Erhebung des Personals im ÖGD erfolgen. Des Weiteren soll das ÖGD-Personal zukünftig regelmäßig statistisch erfasst werden.

 

Die Länder verpflichten sich, dem Bund ihre jeweiligen konkreten Personalaufwuchskonzepte und –zielsetzungen in einem Bericht bis zum  31.12.20201 vorzulegen. Eine einheitliche Erfassungsgrundlage soll seitens der Länder abgestimmt werden. Die Mittel des Bundes sollen auch für eine entsprechende Organisationsanalyse/ - entwicklung verwendet werden.

 

Die Länder sollen in einem ersten Schritt dafür Sorge tragen, dass bis zum 31.12.2021 mindestens 1.500 neue, unbefristete Vollzeitstellen (Vollzeitäquivalente) für Ärztinnen und Ärzte, weiteres Fachpersonal sowie Verwaltungspersonal in den Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes geschaffen und besetzt werden. In einem weiteren Schritt sollen bis Ende 2022 mindestens weitere 3.500 Vollzeitstellen (Vollzeitäquivalente) geschaffen werden.

 

90 % der Stellen sollen in den unteren Gesundheitsbehörden geschaffen werden. Laut Aussage des Deutschen Landkreistages (DLT) wird der Bund entsprechende Mittel für 355 Gesundheitsämter in den 13 Flächenländern bereitstellen. Die Mittelverwendung obliegt den Ländern.

 

Für die personelle Stärkung sollen seitens der Länder spezifische Zielvorgaben ermittelt werden. So soll gewährleistet werden, dass regionale und aufgabenspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden.

 

Entsprechende Bestandsaufnahmen und Vorgaben durch das Land wären daher ohnehin zunächst abzuwarten.

 

Angesichts dieser aktuellen Erkenntnisse stellt sich konkret die Frage, wie eine externe oder interne Organisationsuntersuchung derzeit zielführend durchgeführt werden kann.

 

Die aktuell politisch konkret eingeleitete Entwicklung mit zu erwartenden signifikanten Veränderungen kann durch eine Organisationsuntersuchung nicht antizipiert werden und würde eher eine Bestands- und Momentaufnahme darstellen.

 

Mit Blick auf die im Anhang beigefügte Anlage: „derzeitiger Stand/bisherige Personalbedarfsprüfungen beim Fachbereich Gesundheitswesen; Aufwand für eine externe Organisationsuntersuchung“ ist eine externe Organisationsuntersuchung aus folgenden Gründen zu hinterfragen:

 

  • Prüfung und bedarfsorientierte Erhöhung der Personalausstattung in den Gesundheitsämtern (mit dem erklärte Ziel einer Erhöhung des Personals in den Gesundheitsämtern) durch die Länder; Zeitraum hierfür zunächst bis Ende 2021 (Umsetzung des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst mit entsprechend bereitgestellten finanziellen Mitteln durch den Bund)
  • Unwägbarkeiten durch Corona-Situation (u.a. Mehrarbeit durch zunehmende Fallzahlen)
  • Unwägbarkeiten durch weiter zu erwartende neue gesetzliche Aufgaben
  • Zeitaufwand von mindestens einem halben Jahr für eine Organisationsuntersuchung
  • zusätzliche Belastung für Mitarbeiter im Fachbereich Gesundheitswesen
  • Kosten einer externen Untersuchung (geschätzt mindestens 50.000 €)
  • diverse Personalbedarfsanforderungen seitens des Fachbereichs Gesundheitswesens wurden in den letzten Jahren durch die Organisation geprüft
  • aktueller Corona-bedingter Mehrbedarf wird noch geprüft
  • bei signifikantem Arbeitsmehranfall wird der Fachbereich Gesundheitswesen durch einen Stab unterstützt (abgeordnete Mitarbeiter aus anderen Fachbereichen)

 

Angesichts des Umstandes, dass:

  • sukzessive zunächst bis zum 31.12.2022 auf Grundlage des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst zusätzliche Stellen für Personal in den Gesundheitsbehörden geschaffen und besetzt werden sollen
  • die Länder spezifische Zielvorgaben entwickeln und dabei auch mit den unteren Gesundheitsbehörden in Kontakt treten, Daten abfragen usw.

 

wird empfohlen, derzeit keine externe Organisationsuntersuchung durchzuführen.

 

Intern wird seitens der Verwaltung selbstverständlich der Bedarf für die Verwaltungsaufgaben des Fachbereichs Gesundheitswesens aktuell geprüft. Aufgrund der Planungen des Bundes ist davon auszugehen, dass voraussichtlich ein höherer Personalbedarf für den Fachbereich Gesundheitswesen entstehen wird.

 

Um festzustellen, wie wir als Landkreis derzeit stehen, aber auch um auf Anfragen/ Vorgaben durch das Land reagieren zu können wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen:

 

  • Vorgaben und Abfragen durch das Land entsprechend umsetzen/ begleiten; aktuelle diesbezügliche Lage (Bund, Land) permanent beobachten und ggfs. kurzfristig reagieren/ umsetzen
  • Interne Organisationsuntersuchung (Fachbereichsleitung und Verwaltungsleitung des Fachbereichs Gesundheitswesen mit dem Bereich Organisation)

 

-  Bestandsaufnahme Personalausstattung

-  Darstellung und Analyse der Aufgaben im Gesundheitswesen (Pflichtaufgaben; freiwillige Aufgaben; historisch gewachsene Aufgaben)

-  interne Aufgabenkritik (Was läuft gut? Was kann / muss optimiert werden?)

-  Überprüfung der Aufgaben nach Zielfeldern des strategischen Organisations-Managements; ggfs. Neuausrichtung:


1) Was müssen wir als Landkreis machen (Pflichtaufgaben)?
2) Was wollen wir bewirken (u.a. freiwillige Aufgaben unter gesundheitspolitischen Aspekten des Landkreises)?
3) Was müssen/ wollen wir anbieten (welche Produkte/ Leistungen)/ was muss getan werden, um die anvisierten Ergebnisse und Ziele zu erreichen?

4) Wie wollen wir es umsetzen (u.a. Überwachungskonzepte; Kontrollkonzepte; erforderliche oder selbst definierte Qualitätskriterien)?
5) Was wollen wir dafür einsetzen (u.a. Personal, Digitalisierung/ digitale Infrastruktur)?

 

  • „schnelle“ Prüfung der aktuellen und zukünftigen Personalbedarfsanforderungen
  • Flexible Reaktion auf signifikanten Arbeitsmehranfall durch Corona-Aufgaben (u.a. Einsatz von mehr Personal)

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Eine Organisationsuntersuchung wird nicht durch eine externe Firma durchgeführt. Die Personalbedarfsprüfungen erfolgen intern durch den Bereich Organisation.

 


Finanzielle Auswirkungen:      Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

0997/2020

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

 

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage:

Anlage zur Organisationsuntersuchung: Derzeitiger Stand/ bisherige Personalbedarfsprüfungen beim Fachbereich Gesundheitswesen; Aufwand für eine externe Organisationsuntersuchung