Begründung:
Derzeit wird das Verwaltungsgebäude an der
Lindenallee 1 grundlegend saniert. Dies betrifft die Gebäudeteile A, B und C.
Jeder Gebäudeteil wird in separate Bauabschnitte unterteilt. Der erste
Bauabschnitt (Bauteil A - 2. Obergeschoss) wurde jetzt im September 2020
fertiggestellt.
Ausgangslage für die Gesamtsanierung des
Verwaltungsgebäudes an der Lindenallee 1 ist das EDV-Netz gewesen. Die
Datenleitungen in diesen Gebäudeteilen sind veraltet und müssen aus folgenden
Gründen erneuert werden:
•
Die Datengeschwindigkeit ist aufgrund der veralteten
Technik zu gering
•
Die Verkabelung ist fehleranfällig und die Fehlersuche
ist sehr schwer und aufwendig
•
Die Anzahl der Netzwerkanschlüsse in den Büroräumen
sind oftmals nicht ausreichend für die Anzahl der Personen und Geräte in den
Büroräumen (Rechner, Drucker, Scanner, Telefon, etc.)
•
Die Einführung neuer IT-Techniken, wie z. B. die
Mitarbeiteralarmierung per Taster ist wegen der zu geringen Netzwerkanschlüsse
nicht realisierbar
•
Die jetzigen Kabeltrassen entsprechen nicht mehr den
Vorgaben des IT-Sicherheits-beauftragten und des Brandschutzes
Ein weiterer wichtiger Grund für die bauliche
Sanierung des Verwaltungsgebäudes ist die Umsetzung der Anforderungen aus den
Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsschutzrichtlinie und der Verordnung über
Arbeitsstätten sowie den Allgemeinen Vorschriften des Gemeinde Unfall Verbandes
(GUV).
Derzeit bestehen erhebliche Defizite in
folgenden Bereichen:
-
Mindestmaße für Büroarbeitsplätze werden bzw. können
nicht eingehalten werden
-
Erforderliche Beleuchtungsstärken (500 lx) werden
nicht erfüllt
-
Schallschutzmaßnahmen fehlen
-
Kommunikationsbereiche sind in ausreichender Anzahl
nicht vorhanden, z.B. für:
o
Konferenzraum bzw. ausreichend dimensionierter
Sitzungssaal
o
Fraktionsräume
o
Besprechungsräume
o
Offener Empfangs- und Wartebereich
-
Fehlen von Sozialräumen wie z.B.
o
Pausenraum für Mitarbeiter
o
Teeküchen
o
Ruhebereiche
o
Stillraum
o
Erste-Hilfe-Räume
-
Mangel an Technik- und Lagerräumen, z.B.
o
Archivräume
o
Registratur
o
Werkstatt für Hausmeister
o
Garage für Gerätschaften und Fahrzeuge zur
Grünanlagenpflege
Es ist geplant, die Sanierungsmaßnahmen bis Ende
2023 am gesamten Verwaltungs-standort an der „Lindenallee 1“
abzuschließen.
Unter Berücksichtigung der o. a. Punkte kann
nach Fertigstellung der Sanierungsmaß-nahmen am Standort „Lindenallee 1“ der
derzeitige Raumbedarf im vorhandenen Gebäude-bestand nicht umgesetzt werden.
Hierbei sind zukünftige zusätzliche Personalbedarfe, bedingt z. B. durch
gesetzliche Vorgaben, nicht berücksichtigt.
Aus den oben
genannten Anforderungen an Arbeits- und Brandschutz ergeben sich veränderte
Raumbedarfe am Standort Lindenallee 1. Nach Fachbereichen gegliedert stellen
sich diese wie folgt dar. In Klammern ist die Anzahl der derzeit zur Verfügung
stehenden BAP im Gebäudebestand dargestellt, unter Voraussetzung, dass die Vorgaben
und Anforderungen nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsschutzrichtlinie und
der Verordnung über Arbeitsstätten sowie des GUV umgesetzt werden.
Verwaltungsleitung (LR, Dez. 1, 2, 3 und Vorz.) 7 BAP
Fachbereich 10 – zentrale Aufgaben 80
BAP
Fachbereich 14 – Rechnungsprüfungsamt 7 BAP
Fachbereich 30 – Recht 3 BAP
Fachbereich 32 –
Ordnung 20
BAP
Fachbereich 36 –
Straßenverkehrsamt 34
BAP
Fachbereich 50 – Soziales und Senioren 50
BAP
Fachbereich 51 – Jugend, Familie und Schule 68
BAP
Fachbereich 53 –
Gesundheitswesen 35
BAP
zus. dauerhafte
Mitarbeiter „Corona“
5 BAP
Fachbereich 61 – Planung, Bauordnung und Gebäudemanagement 41 BAP
derzeit
am Standort Beethovenstraße
Fachbereich 67 – Umwelt 24
BAP
Zu berücksichtigen sind noch Büroarbeitsplätze für Funktionsstellen:
o
Finanzamt
o
Personalrat
o
Gleichstellungsbeauftragte
o
Mobilum 4 BAP
Gesamtbedarf an Büroarbeitsplätzen 378 BAP
Derzeit im Bestand nach Anforderungen Arbeitsschutz 296 BAP
Der Fachbereich 56 - Jobcenter wurde in der Untersuchung nicht
berücksichtigt, da hier kein Handlungsbedarf besteht.
Zusätzlich zu den ermittelten BAP sind Flächen für die weiter oben
aufgeführten Funktions-bereiche für Kommunikation, Sozialräume sowie Technik-
und Lagerräume vorzuhalten.
Durch die Sanierung des Altbaus und dem Wegfall des Bestandschutzes musste,
aufgrund geltender Brand- und Arbeitsschutzbestimmungen, das Raumkonzept
geändert werden. Insgesamt fallen dadurch 41 Zimmer für 56 BAP (wg. zu kleinen
Doppelbüros, Funktionsräume) weg. Hinzu kommt, dass seit 2016 aufgrund von
neuen gesetzlichen Aufgaben und Umsetzung gesetzlicher Auflagen 56 zusätzliche neue
Stellen am Verwaltungsstandort in Jever entstanden sind.
Der Landkreis bildet seit Jahren über den eigenen Bedarf aus. Für die
derzeit ca. 30 Auszubildenden und Anwärter stehen momentan nur 10
Auszubildendenplätze zur Verfügung.
Entsprechend ist der Bedarf bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Im Zuge der Untersuchung des Raumbedarfs am Verwaltungsstandort Jever
werden die Fachbereiche räumlich neu organisiert.
Neuorganisation -
Dezernat 2 – „Schlosserplatz 3“
Dezernent +
Vorzimmer 2 BAP
Fachbereich 30 –
Recht 3 BAP
Fachbereich 32 –
Ordnung 20
BAP
Fachbereich 53 –
Gesundheitswesen 35
BAP
zusätzl.
dauerhafte Mitarbeiter „Corona“, ca. 5 BAP
Fachbereich 14 – Rechnungsprüfungsamt 7 BAP
Funktionsstellen (FA, PR, GlstB, Mobilum) 4 BAP
Gesamtbedarf an Büroarbeitsplätzen 76
BAP
Vorhandene Büroarbeitsplätze „Schlosserplatz“ 86
BAP
Für den Verwaltungsstandort „Schlosserplatz 3“ stehen 10 BAP als Reservefläche
für evtl. personelle oder organisatorische Veränderungen zur Verfügung.
Neuorganisation
- Landrat, Dezernat 1 und Dezernat 3 –
„Lindenallee 1“
Verwaltungsleitung (LR, Dez. 1, 3 und Vorz.) 5 BAP
Fachbereich 10 – zentrale Aufgaben 80
BAP
Fachbereich 50 –
Soziales und Senioren
50 BAP
Fachbereich 51 – Jugend, Familie und Schule
68 BAP
Fachbereich 67 – Umwelt
24 BAP
Fachbereich 61 – Planung, Bauordnung und Gebäudemanagement 41 BAP
derzeit am Standort Beethovenstraße
Gesamtbedarf an Büroarbeitsplätzen 268 BAP
Vorhandene Büroarbeitsplätze „Lindenallee 1“ 172 BAP
Am Verwaltungsstandort „Lindenallee 1“ fehlen unter Berücksichtigung der o.
a. rechtlichen Rahmenbedingungen 96 BAP. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit
sollte hier mind. eine Reservefläche für Büroerweiterungen von 15%
einkalkuliert werden.
è Mehrbedarf an BAP =
110 BAP (Standort „Lindenallee 1“)
Weiterhin sollen derzeit fehlende Funktionsbereiche bei der weiteren
Planung mit berücksichtigt werden. Hierzu zählen neben dem Bedarf an einem
ausreichend dimensionierten Sitzungssaals auch die Zurverfügungstellung
entsprechender Fraktions- sowie Besprechungsräumen. Die Erschließung des
Verwaltungsgebäudes ist derzeit nicht in Gänze barrierefrei und
bürgerfreundlich gestaltet. Dies soll durch einen offenen Empfangs- und
Wartebereich mit anschließendem Medienraum für Bürger zur Einsicht öffentlicher
Planungsunterlagen geändert werden.
Zukünftig werden auch die arbeitsschutzrechtlichen Belange und Bedarfe der
Mitarbeiter, wie z. B. Pausenräume, Teeküchen, 1. Hilfe-Raum und Stillraum,
stärker berücksichtigt. Datenschutzrechtliche Defizite bei der Poststelle sowie
bei der Postverteilung werden bei der Umsetzung der Planung entsprechend berücksichtigt.
Insbesondere wurde der Wunsch der Fachbereiche für fachbereichsinterne Abstell-
und Lagermöglichkeiten für verschiedene Zwecke geäußert (Aufbewahrung von
Kindersitzen bzw. –wagen, Ausstellungsgegenständen oder sonstiger Materialien).
Das oben in Grundzügen dargestellte Raumprogramm ist im Gebäudebestand am
Standort „Lindenallee 1“ ohne eine bauliche Erweiterung nicht umsetzbar.
Straßenverkehrsamt
Ferner besteht auch ein weiterer Raumbedarf am Standort „Bullhamm“ beim
Straßenverkehrsamt. Neben den vorhandenen 28 BAP fehlen perspektivisch 6 BAP
(zzgl. einer Reserve von mind. 1 BAP) mit den dazu gehörigen Funktionsflächen
(Büros für die Verkehrsüberwachung, Sozialraum, Unterstellmöglichkeiten für
Messfahrzeuge sowie den Enforcement-Trailer und für Dienstfahrzeuge).
è Mehrbedarf an BAP =
7 BAP (Standort „Bullhamm“)
Weitere Planung
Zur Entwicklung und zur Schaffung einer zukunftsfähigen Struktur des
Verwaltungsstandortes Jever sollen zwei
Szenarien einer möglichen Erweiterung im Hinblick auf Vor- und
Nachteile einer Zentralisierung, der Synergieeffekte, der städtebaulichen
Umsetzbarkeit sowie der Baukosten durch ein externes Planungsbüro untersucht
werden.
1. Szenario:
è Einbindung des
Straßenverkehrsamtes am Standort „Lindenallee 1“
110 BAP +
35 BAP = 145 BAP + Funktionsbereiche
2. Szenario:
è ohne Einbindung des
Straßenverkehrsamtes an der Lindenallee, sondern
Erweiterung
des StVA am Bullhamm.
110 BAP + Funktionsbereiche – am Standort
„Lindenallee 1“
7 BAP + Funktionsbereiche – Am Standort
„Bullhamm“
Nach Durchführung
einer qualifizierten Raumbedarfsanalyse sowie Abstimmung und Beratung in den
Gremien wird ein Architektenwettbewerb für einen Anbau am Verwaltungsstandort
in Jever ausgelobt. Als Baufläche steht die jetzige Parkplatzanlage am Standort
Lindenallee 1 zur Verfügung. Als Ausgleich durch den Neubau wegfallenden
Parkplätze und zur Deckung der notwendigen PKW-Stellplätze wird am Standort
Blaue Straße / Schulstraße ein Parkhaus gebaut. Die Pläne hierzu sind den
Gremien zur Beratung vorzulegen. Das Parkhaus soll vor Baubeginn des Neubaus
fertig sein, um eine Entlastung des ruhenden Verkehrs zu erreichen.
Für die Kunden des
Landkreises werden weiterhin Parkmöglichkeiten im Bereich des Standortes
Lindenallee 1 bereitgestellt.
Die Kosten für die Untersuchung der Varianten und für die Vorbereitung sowie für die Durchführung des Architektenwettbewerbs werden in Höhe von ca. 180.000 € kalkuliert.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt die Möglichkeiten zur Erweiterung des Verwaltungsstandortes „Lindenallee 1“ für die notwendigen Büroarbeitsarbeitsplätze zuzüglich notwendiger Funktionsbereiche zu untersuchen.
Anlage:
keine