Begründung:
Im Zeitraum 19.08.2019 bis 27.09.2019 führte die
überörtliche Kommunalprüfung (Niedersächsischer Landesrechnungshof) bei 11
Kommunen, die einen kommunalen Flugplatz betreiben eine Untersuchung durch.
Untersuchungsgegenstand waren die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse
der kommunalen Flugplätze sowie die Bedeutung der Flugplätze als Teil der
Daseinsvorsorge.
Im Landkreis Friesland wurden die
Flugplatzunternehmen JadeWeserAirportGmbH (JWA) und die Wangerooger
Flughafen-GmbH geprüft. Die Prüfung erfolgte jeweils bei der Kommune mit dem
größten Beteiligungsanteil; für die JWA also sowohl beim Landkreis Friesland
als auch bei der Stadt Wilhelmshaven.
Neben der Wirtschaftlichkeit kommunaler Flugplätze lag der Fokus der
Prüfung auf den Investitionen sowie der Steuerung der Flugplätze bzw. der kommunalen
Flugplatzunternehmen.
Der Nds. Landesrechnungshof hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht vom
25.06.2020 (Aktenzeichen 10712/6.2-5/2019) zusammengefasst. Dem Landkreis
Friesland wurde Gelegenheit gegeben, zu einem Entwurf des Prüfberichts Stellung
zu nehmen. Inhaltliche Veränderungen waren aus Sicht der Verwaltung nicht
erforderlich.
Gemäß § 5 Abs. 1 NKPG ist der wesentliche Inhalt des Prüfungsberichts dem
Kreistag des Landkreises Friesland bekannt zu geben. Mit dieser Vorlage erhält
jedes Ratsmitglied zur umfassenden Unterrichtung die komplette
Prüfungsmitteilung als Anlage zur Kenntnis.
Soweit während der Prüfung beim Landkreis Friesland seitens des Nds.
Landesrechnungshofes bezogen auf den JadeWeserAirport Anregungen zu
Verbesserungen gegeben wurden, sollen diese zukünftig - sofern möglich - berücksichtigt bzw.
umgesetzt werden.
Es wird um Kenntnisnahme der Prüfungsmitteilung
des Niedersächsischen Landesrechnungshofes vom 25.06.2020 gebeten.
Beschlussvorschlag:
Die Prüfungsmitteilung „Kommunale Flugplätze“ des Niedersächsischen
Landesrechnungshofes vom 25.06.2020 wird zur Kenntnis genommen und ist damit gemäß
§ 5 Absatz 1 NKPG bekannt gegeben.
Anlage:
Prüfungsmitteilung vom 25.06.2020