Begründung:
Der Kreistag hat in seiner
Sitzung am 18.03.2020
a) die Wertgrenze, bis zu der der Landrat Aufträge über
Lieferungen und Leistungen vergeben kann, auf 500.000 Euro festgesetzt,
b) die Wertgrenze, bis zu der über- und außerplanmäßige
Aufwendungen oder Auszahlungen als „unerheblich“ im Sinne von § 117 Abs. 1
NKomVG gelten, auf 50.000 Euro festgesetzt. Für darüber hinausgehende Anträge
ist der Kreisausschuss zuständig.
Diese Regelungen wurden in den
darauffolgenden Kreistagssitzungen verlängert. Die Geltung beider Beschlüsse
wurde jeweils befristet bis zur nächsten stattfindenden Kreistagssitzung.
Zwar ist der Landkreis
Friesland im Zuge der Lockerungen der Corona-Beschrän-kungen auf dem Weg zurück
zum „Normalbetrieb“; durch die Beschlüsse der Bundesregierung zur Verlagerung
von Zuständigkeiten der Bekämpfung der Corona-Pandemie auf die Landkreise („50/100.000-Regel“)
kommt auf diese zukünftig aber die Pflicht zu, im Fall der erhöhten Anzahl von
Neuinfektionen (50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche)
sehr schnell reagieren zu müssen. In einem solchen Fall könnte es darauf
ankommen, wie schon im März/April bestimmte Beschaffungen (z.B. persönliche
Schutzausrüstungen) oder auch generell Vergaben ausführen zu können, ohne –
unter dann wieder verschärften Bedingungen – in jedem Fall die Kreisgremien
beteiligen zu müssen.
Auch wenn die Zahl der
Infektionen derzeit in Friesland niedrig ist, hat sich an der grundsätzlichen
Gefahrenlage nichts geändert. Ein erneuter Anstieg von Neuinfektionen ist
gegenwärtig in vielen Regionen Deutschland bereits zu verzeichnen.
Die
Verwaltung schlägt daher vor, die beiden heraufgesetzten Wertgrenzen wiederum
bis zur nächsten Kreistagssitzung fortgelten zu lassen. Solange die
Corona-Krise andauert (und der Kreistag zustimmt), wird dieser Punkt bzw. der
Bericht dazu als wiederkehrender Tagesordnungspunkt in die Tagesordnungen der
nächsten Kreistage aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Der Verlängerung der Geltung der erhöhten Wertgrenzen bis zum nächsten Kreistag wird zugestimmt.
Anlage(n):