Betreff
Fortgeltung der Kreistagsbeschlüsse vom 18.03., 20.05. und 15.07.2020; a) Wertgrenze für die Vergabe von Aufträgen über Lieferungen und Leistungen b) Unerheblichkeitsgrenze für über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Vorlage
1033/2020
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.03.2020

a)    die Wertgrenze, bis zu der der Landrat Aufträge über Lieferungen und Leistungen vergeben kann, auf 500.000 Euro festgesetzt,

b)    die Wertgrenze, bis zu der über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen als „unerheblich“ im Sinne von § 117 Abs. 1 NKomVG gelten, auf 50.000 Euro festgesetzt. Für darüber hinausgehende Anträge ist der Kreisausschuss zuständig.

 

Diese Regelungen wurden in den darauffolgenden Kreistagssitzungen verlängert. Die Geltung beider Beschlüsse wurde jeweils befristet bis zur nächsten stattfindenden Kreistagssitzung.

 

Zwar ist der Landkreis Friesland im Zuge der Lockerungen der Corona-Beschrän-kungen auf dem Weg zurück zum „Normalbetrieb“; durch die Beschlüsse der Bundesregierung zur Verlagerung von Zuständigkeiten der Bekämpfung der Corona-Pandemie auf die Landkreise („50/100.000-Regel“) kommt auf diese zukünftig aber die Pflicht zu, im Fall der erhöhten Anzahl von Neuinfektionen (50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche) sehr schnell reagieren zu müssen. In einem solchen Fall könnte es darauf ankommen, wie schon im März/April bestimmte Beschaffungen (z.B. persönliche Schutzausrüstungen) oder auch generell Vergaben ausführen zu können, ohne – unter dann wieder verschärften Bedingungen – in jedem Fall die Kreisgremien beteiligen zu müssen.

 

Auch wenn die Zahl der Infektionen derzeit in Friesland niedrig ist, hat sich an der grundsätzlichen Gefahrenlage nichts geändert. Ein erneuter Anstieg von Neuinfektionen ist gegenwärtig in vielen Regionen Deutschland bereits zu verzeichnen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die beiden heraufgesetzten Wertgrenzen wiederum bis zur nächsten Kreistagssitzung fortgelten zu lassen. Solange die Corona-Krise andauert (und der Kreistag zustimmt), wird dieser Punkt bzw. der Bericht dazu als wiederkehrender Tagesordnungspunkt in die Tagesordnungen der nächsten Kreistage aufgenommen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Verlängerung der Geltung der erhöhten Wertgrenzen bis zum nächsten Kreistag wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

 

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):