Betreff
Änderung der Benutzungsordnung für den Wertstoffhof Varel
Vorlage
1036/2020
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Zweckverband Abfallwirtschaftszentrum Wiefels hatte zum 01.01.2019 die Gebühren neu festgesetzt und teilweise die Abfallzuordnungen neu definiert.

 

Insbesondere wurde der Begriff „Strauchwerk“ neu gefasst. Er beinhaltet damit keinen Heckenschnitt mehr, der vom Format her (wie Vertikutiergut und Blätter) biotonnengängig ist.

Dadurch wurde die Annahme des jetzt kostenpflichtigen (biotonnengängigen) Heckenschnittes am Wertstoffhof ausgeschlossen.

 

Um in Varel dennoch Kleinmengen an biotonnengängigen Grünabfall anzunehmen, wird seit dem 01.01.2020 auf dem Wertstoffhof ein Bioabfallsack zur Verfügung gestellt. Dieser fasst 60-Liter und kostete 1,80 €. In diesen Kosten waren der Aufwand für Beschaffung, Verkauf, Transport nach Wiefels, Containermiete etc. enthalten. Die Bioabfallsäcke werden in einem gesonderten Behälter gesammelt und anschließend nach Wiefels zur weiteren Verwertung transportiert.

 

In der Umweltausschusssitzung vom 27.08.2020 wurde beschlossen diese Gebühr auf 0,70 € zu senken. Hintergrund ist eine angestrebte Gebührengleichheit zwischen dem Wertstoffhof und dem Abfallwirtschaftszentrum Wiefels; 6,00 €/0,5 m³ entspricht 0,70 € für einen 60 Liter Sack. Die Gebührendifferenz soll dann über den allgemeinen Gebührenhaushalt ausgeglichen werden.

Weitere Regelungen zur Annahme in den Gemeinden werden derzeit diskutiert.

 

In die Benutzungsordnung wurde noch redaktionell die geänderte Öffnungszeit Samstag 08:00 Uhr (vorher 08:30 Uhr) eingefügt.

 

Zu ändernde Positionen in der Benutzungsordnung:

 

  1. § 3 Abs. 5 Satz 3

-          Alt:                biotonnengängiger Grünabfall 60 Liter                 1,80 

-          Neu:             biotonnengängiger Grünabfall 60 Liter                 0,70 €

 

  1. § 8 Satz 2

-          Alt:                Samstag:             08:30 Uhr - 12:00 Uhr

-          Neu               Samstag:             08:00 Uhr - 12:00 Uhr

 

Wie im Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft am 27.08.2020 beschlossen, sollen die Änderungen rückwirkend zum 01.09.2020 gelten.

 


Beschlussvorschlag:

Der Änderung der Benutzungsordnung für den Wertstoffhof Varel wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 600

€ 600

€ 600

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: P1.05.53.537030.010

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 4

Titel:  ERHALT UND VERBESSERUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSGRUNDLAGEN

HSP  Nr.  4.10

Titel:  Weiterentwicklung einer kostengünstigen, klimafreundlichen und qualitativ hochwertigen  Abfallwirtschaft mit dem ZV Abfallwirtschaftszentrum Wiefels und dem Landkreis Wittmund, Ausweitung der Abfallverwertung

                                                                        

 

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):
Lesefassung Benutzungsordnung Wertstoffhof Varel