Betreff
Annahmeoptionen für die Anlieferung von Ast- und Strauchwerk (Beschlussfassung im KT 14.12.2020_TOP 9.5_neue Vorlage 1106/2020 mit Verweis auf 1039/2020) - 02.02.2021 Vr.
Vorlage
1039/2020
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Durch den Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft am 27.08.2020 ist die Verwaltung beauftragt, ein optionales dezentrales Angebot zum bestehenden Annahmeangebot von kleinteiligem kostenpflichtigem Heckenschnitt zu prüfen. Für die Erarbeitung verschiedener Alternativen erfolgte zunächst eine Prüfung am Standort Varel mit der Zielsetzung die dort gewonnen Erkenntnisse auf andere Standorte übertragen zu können.

 

Nach mehreren Vorbesprechungen fand am 25.09.2020 auf dem Bauhof Varel eine Besprechung zur Realisierung einer weiteren Annahmestelle von kleinteiligem kostenpflichtigem Heckenschnitt statt.

 

Als Ergebnis des Gesprächs zwischen der Stadt Varel (Herrn BGM Wagner und Herrn Schimmelpenning, Bauhofsleiter) und dem Landkreis Friesland (Herren Heidemann und Wehmeyer) sind folgende Alternativen denkbar:

 


1. Annahme auf dem Bauhof der Stadt Varel


2. Erweiterung der Öffnungszeiten auf dem Wertstoffhof Varel


3. Beibehaltung der bisher praktizierten Vorgehensweise

 

 

Zu 1.      Annahme auf dem Bauhof der Stadt Varel

 

Eine Annahme auf dem Bauhof ist möglich. Auf der Fläche ist ausreichend Platz vorhanden. Diese würde die Stadt auch zur Verfügung stellen können. Da aber keine Möglichkeit besteht, dass die Anlieferer die Grünabfälle direkt in die Behälter einladen können, muss nach Annahmeschluss ein Radlader des Bauhofes die Abfälle in die Container einladen. Es wird zusätzliches Personal benötigt, da das vorhandene Personal ausgelastet ist.

 

Der Einsatz von 2 Hilfskräften (auf 450,00 € Basis) an 2 Nachmittagen wird mit je rund 10.000 €/a beziffert (Erfahrungswerte der Stadt Varel), der Einsatz von einem Radlader, Personal usw. nochmal mit rund 10.000 €. Daher geht die Stadt Varel von Gesamtkosten in Höhe von mehr als 30.000 € aus.

 

Für die aufgestellten Behälter (in Varel) wird eine Miete 630 €/Container im Jahr berechnet. Für die unterschiedlich angelieferten Abfallarten (Ast- und Strauchwerke sowie kleinteiliger Bioanfall) sind dann ca. 4 Container vorzuhalten, was zu zusätzlichen Kosten in Höhe von 2.520,00 € (im Gegensatz zum vorhandenen System) führt.

 

Bei der gesammelten Menge von Grünabfällen am Wertstoffhof in Höhe von 643 t (2019) und einem geschätzten Anteil von 1/3 Heckenschnitt (214 t) ergibt sich hierfür eine Mehraufwand (32.520,00 €) von über 150 € pro Tonne nur für die Annahme in Varel.

 

Der Transport und die Verwertung sind nicht enthalten. Selbst wenn man die Gebühren (Kosten für die Bürgerinnen und Bürger) von 12 €/m³ aus Wiefels ansetzt, ergeben sich bei einer Dichte von ca. 200kg/m³ Einnahmen in Höhe von 12.840 €. So würde die Annahme noch über 90 € je Tonne kosten. Die Annahmegebühren (12 €/m³) errechnen sich aus dem Handling und der Verwertung in Wiefels.

 

Eine Kostenteilung zwischen der Stadt Varel und dem Landkreis Friesland (Abfallwirtschaftshaushalt) wäre noch zu prüfen.

 

Zu 2.      Erweiterung der Öffnungszeiten auf dem Wertstoffhof Varel

 

                Eine Erweiterung der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes in Varel wäre denkbar. So könnten die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes angepasst und mit einem Tag „Grünabfall“ belegt werden.  Damit ließe sich das dortige Platzproblem lösen. Die Containerplätze auf der Rampe stünden dann ausschließlich für die Annahme von Grün- und Heckenschnitt zur Verfügung. An den anderen Tagen wären die Standplätze mit den üblichen Abfallcontainern belegt. Die feinen Bioabfälle könnten an den anderen Tagen weiterhin als Kleinmengen im kostenpflichtigen Bioabfallsack angenommen werden. Eine andere Annahmeform wäre außerhalb des „Grünabfalltags“ weiterhin nicht möglich.

 

Zur Umsetzung kann entweder ein bestehender Annahmetag umgewidmet oder die Annahmezeiten an den anderen Tagen gekürzt werden. Hierzu ergeben sich die drei folgenden Alternativen:

 

a.)   
Bestehende Öffnungszeiten, einen Tag umwidmen (hier Freitag)

Montag                                                                          08:00 - 12:00 und 12:30 - 17:00 Uhr (alle Abfälle)

Freitag                                                                   08:00 - 12:00 und 12:30 - 17:00 Uhr (nur Grünabfälle)

Samstag                                                                                                            08:00 - 12:00 Uhr (alle Abfälle)

 21 Std, Keine Zusatzstunden

 

 

b.) Stunden kürzen und ein Tag zusätzlich (hier Mittwoch)

Montag                                                                                                             12:00 - 17:00 Uhr (alle Abfälle)

Mittwoch                                                                                                13:00 - 18:00 Uhr (nur Grünabfälle)

Freitag                                                                            08:00 - 12:00 und 12:30 - 17:00 Uhr (alle Abfälle)

Samstag                                                                                                            08:00 - 12:00 Uhr (alle Abfälle)

22,5, 1,5 (2,5) Zusatzstunden

 

 

 

c.)     Ein Tag zusätzlich (hier Mittwoch)

Montag                                                                          08:00 - 12:00 und 12:30 - 17:00 Uhr (alle Abfälle)

Mittwoch                                                                                                13:00 - 18:00 Uhr (nur Grünabfälle)

Freitag                                                                            08:00 - 12:00 und 12:30 - 17:00 Uhr (alle Abfälle)

Samstag                                                                                                            08:00 - 12:00 Uhr (alle Abfälle)

26 Std, 5 (6) Zusatzstunden

 

Weitere Kosten (z.B. zusätzliche Behälterbewegungen/Miete, Mehraufwand, Verkauf) werden derzeit erfragt.


Bekannte Kosten: Bei Erweiterung der Öffnungszeiten würden rund 10.000 € (192,00 € für 6 Std. x 52 Wochen) anfallen. Zusätzliche Kosten in Höhe von mehreren zehntausend Euro entstünden bei Installation einer Kasse. Die Einrichtung einer Kasser wäre, wie in der Vergangenheit in diversen Vorlagen beschrieben, mit zusätzlichem Personalaufwand verbunden. 

 

Geprüft wird derzeit, ob das Kassensystem durch ein Bonsystem ersetzt werden kann. Analog zu den Abfallsäcken könnte die Firma Nehlsen beispielsweise Bons je 0,5 m³ verkaufen und im Gegenzug einen noch zu verhandelnden Anteil erhalten. Vermutlich entstünden dabei Kosten im mittleren vierstelligen Bereich als Ausgleich für den beim Unternehmer entstehenden Aufwand.

 

Bei Kürzung der anderen Tage (s. Alternative b) oder Ersatz (s. Alternative a) ließen sich die Kosten pro Stunde entsprechend einsparen.

 

Eine Kostenbeteiligung durch die Stadt Varel wäre noch zu prüfen.

 

Zu 3.      Beibehaltung der bisher praktizieren Vorgehensweise

 

                Annahme von feinem Bioabfall nur in Kleinmengen im Bioabfallsack für
           0,70 €.

 

Ergänzende Informationen:

 

Derzeit sind die anfallenden Mengen schwer einzuschätzen (Prognose siehe oben). Bei einer großen Mengensteigerung sind durch weitere Containertransporte starke Preissteigerungen nicht auszuschließen. Möglichweise werden Grundstücke mit Eigenkompostierung abnehmen und Gartenabfalltonnen abbestellt.

 

Bei den Alternativen 1 und 2 müssten sich die Bürger umorientieren. So könnten die Öffnungszeiten in der Alternative 1 für die Bürgerinnen und Bürger zwar flexibel gestaltet werden, jedoch wäre auf dem Bauhof die Annahme auf die kostenpflichtigen Grünabfälle beschränkt.

 

Bei der Alternative 2 verändern sich die üblichen Annahmezeiten. Daneben können an bestimmten Tagen nur bestimmte Abfälle abgegeben werden. Hierzu wäre eine umfassende Bürgerinformation erforderlich. Andere Gestaltungsformen der Annahme lassen sich nach eingehender Prüfung nicht sinnvoll realisieren. 

 

Aktuell ist die Situation am Wertstoffhof unproblematisch. Die Bürgerinnen und Bürger haben das System verstanden und sich entsprechend darauf eingestellt. Derzeit werden täglich ca. 1-2 Anlieferer mehr pro Tag wegen der Abfallfraktion Heckenschnitt nach Wiefels umgeleitet. Dies entspricht dem Durchschnitt vergangener Jahre. 

 

Die Verwaltung der Stadt Varel erhielt nach eigenen Angaben den politischen Auftrag, kostenneutral ein neues Serviceangebot für die Bürgerinnen und Bürger in Varel zu schaffen. Ein neues Serviceangebot entstünde nur bei den Alternativen 1 und 2. Beide Alternativen verursachen Kosten, die bei fehlender Kostentragung durch die Stadt Varel vollständig vom Landkreis Friesland zu tragen wären.

 

Neben den beschriebenen praktischen Herausforderungen, gibt es eine formale Hürde für eine kurzfristige Umsetzung. Die Erhebung von Gebühren ist ein Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, die einer Grundlage bedürfen. Hierfür kommt eine Satzung in Betracht. Die Änderung einer Satzung oder einer Benutzungsordnung bedarf den Beschluss des Kreistages. Von daher ist eine Änderung grundsätzlich erst zum nächsten Jahr umsetzbar. Rechtlich geprüft wird derzeit eine Koppelung an die Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaftszentrum Wiefels. 

 

 

Zusammenfassung und Einschätzung der Verwaltung:

 

Die Kosten der Alternative 1 würden sich auf rund 30.000,00 € jährlich belaufen. Die Vorteile liegen in der Flexibilität der Öffnungszeiten, sowie dem Beibehalten des bekannten Service am Wertstoffhof.

 

Die Kosten der Alternative 2 würden sich je nach Variante auf bis zu 15.000 € belaufen. Vorteilhaft wäre die Nutzung vorhandener Strukturen.

 

Bei beiden Alternativen besteht nach wie vor Regelungsbedarf. Zum einen gilt es die Kostenverteilung zu klären, zum anderen sind die rechtlichen und vertraglichen Voraussetzungen nach der Grundsatzentscheidung zu besprechen und zu verhandeln.

 

Die Vor- und Nachteile der Variante 3 sind bekannt.

 

Die Verwaltung bittet daher den Kreistag um Entscheidung, welche der vorgeschlagenen Alternativen künftig umgesetzt bzw. beibehalten werden soll.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge sich für eine der folgenden Varianten entscheiden:

  1. Die Annahme von kostenpflichtigem Heckenschnitt erfolgt wie unter
    Ziffer 1 beschrieben auf dem Bauhof der Stadt Varel

oder

  1. Die Annahme von kostenpflichtigem Heckenschnitt erfolgt nach Rückmeldung durch die Fa. Nehlsen entsprechend der Ziffer 2 a.

oder

  1. Die Annahme von kostenpflichtigem Heckenschnitt erfolgt nach Rückmeldung durch die Fa. Nehlsen entsprechend der Ziffer 2 b.

oder

  1. Die Annahme von kostenpflichtigem Heckenschnitt erfolgt nach Rückmeldung durch die Fa. Nehlsen entsprechend der Ziffer 2 c.

oder

  1. An der bisherigen Vorgehensweise zur Entsorgung von kostenpflichtigem Heckenschnitt wird festgehalten.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 0 – 30000 €

€ 0 – 30000 €

€ 0 – 30.000 €

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein  Kosten  der Alternativen 1 und 2 (a-c)  können  über den Abfallgebührenhaushalt gedeckt werden. Die Kosten für die Alternative 3 sind bereits berücksichtigt

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: Wäre im Haushalt 2021 zu berücksichtigen

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art:

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 4

Titel:  ERHALT UND VERBESSERUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSGRUNDLAGEN

HSP  Nr.  4.10

Titel: Weiterentwicklung einer kostengünstigen, klimafreundlichen und qualitativ hochwertigen Abfallwirtschaft mit dem ZV  Abfallwirtschaftszentrum Wiefels

und dem Landkreis Wittmund, Ausweitung der Abfallverwertung

                                                                        

 

                                                

Sachbearbeiter/in                               Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                                                  

Dezernent/in                                Kämmerei                                      Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.