Begründung:
Durch den Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Abfall
und Landwirtschaft am 27.08.2020 ist die Verwaltung beauftragt, ein optionales
dezentrales Angebot zum bestehenden Annahmeangebot von kleinteiligem
kostenpflichtigem Heckenschnitt zu prüfen. Für die Erarbeitung verschiedener
Alternativen erfolgte zunächst eine Prüfung am Standort Varel mit der
Zielsetzung die dort gewonnen Erkenntnisse auf andere Standorte übertragen zu
können.
Nach mehreren Vorbesprechungen fand am 25.09.2020 auf
dem Bauhof Varel eine Besprechung zur Realisierung einer weiteren Annahmestelle
von kleinteiligem kostenpflichtigem Heckenschnitt statt.
Als Ergebnis des Gesprächs zwischen der Stadt Varel
(Herrn BGM Wagner und Herrn Schimmelpenning, Bauhofsleiter) und dem Landkreis
Friesland (Herren Heidemann und Wehmeyer) sind folgende Alternativen denkbar:
1. Annahme auf dem Bauhof der Stadt Varel
2. Erweiterung der Öffnungszeiten auf dem Wertstoffhof Varel
3. Beibehaltung der bisher praktizierten Vorgehensweise
Zu 1. Annahme auf dem Bauhof der Stadt Varel
Eine Annahme auf dem Bauhof ist möglich. Auf der
Fläche ist ausreichend Platz vorhanden. Diese würde die Stadt auch zur
Verfügung stellen können. Da aber keine Möglichkeit besteht, dass die
Anlieferer die Grünabfälle direkt in die Behälter einladen können, muss nach
Annahmeschluss ein Radlader des Bauhofes die Abfälle in die Container einladen.
Es wird zusätzliches Personal benötigt, da das vorhandene Personal ausgelastet
ist.
Der Einsatz von 2 Hilfskräften (auf 450,00 €
Basis) an 2 Nachmittagen wird mit je rund 10.000 €/a beziffert (Erfahrungswerte
der Stadt Varel), der Einsatz von einem Radlader, Personal usw. nochmal mit
rund 10.000 €. Daher geht die Stadt Varel von Gesamtkosten in Höhe von mehr als
30.000 € aus.
Für die aufgestellten Behälter (in Varel) wird
eine Miete 630 €/Container im Jahr berechnet. Für die unterschiedlich
angelieferten Abfallarten (Ast- und Strauchwerke sowie kleinteiliger Bioanfall)
sind dann ca. 4 Container vorzuhalten, was zu zusätzlichen Kosten in Höhe von
2.520,00 € (im Gegensatz zum vorhandenen System) führt.
Bei der gesammelten Menge von Grünabfällen am
Wertstoffhof in Höhe von 643 t (2019) und einem geschätzten Anteil von 1/3
Heckenschnitt (214 t) ergibt sich hierfür eine Mehraufwand (32.520,00 €) von
über 150 € pro Tonne nur für die Annahme in Varel.
Der Transport und die Verwertung sind nicht
enthalten. Selbst wenn man die Gebühren (Kosten für die Bürgerinnen und Bürger)
von 12 €/m³ aus Wiefels ansetzt, ergeben sich bei einer Dichte von ca. 200kg/m³
Einnahmen in Höhe von 12.840 €. So würde die Annahme noch über 90 € je Tonne
kosten. Die Annahmegebühren (12 €/m³) errechnen sich aus dem Handling und der
Verwertung in Wiefels.
Eine Kostenteilung zwischen der Stadt Varel und
dem Landkreis Friesland (Abfallwirtschaftshaushalt) wäre noch zu prüfen.
Zu 2. Erweiterung der Öffnungszeiten auf dem
Wertstoffhof Varel
Eine Erweiterung der
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes in Varel wäre denkbar. So könnten die
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes angepasst und mit einem Tag „Grünabfall“
belegt werden. Damit ließe sich das
dortige Platzproblem lösen. Die Containerplätze auf
der Rampe stünden dann ausschließlich für die Annahme von Grün- und
Heckenschnitt zur Verfügung. An den anderen Tagen wären die Standplätze mit den üblichen Abfallcontainern belegt. Die feinen
Bioabfälle könnten an den anderen Tagen weiterhin als Kleinmengen im
kostenpflichtigen Bioabfallsack angenommen werden. Eine andere Annahmeform wäre
außerhalb des „Grünabfalltags“ weiterhin nicht möglich.
Zur Umsetzung kann entweder ein bestehender
Annahmetag umgewidmet oder die Annahmezeiten an den anderen Tagen gekürzt
werden. Hierzu ergeben sich die drei folgenden Alternativen:
a.)
Bestehende Öffnungszeiten, einen Tag umwidmen (hier Freitag)
Montag 08:00
- 12:00 und 12:30 - 17:00 Uhr (alle Abfälle)
Freitag 08:00
- 12:00 und 12:30 - 17:00 Uhr (nur Grünabfälle)
Samstag 08:00
- 12:00 Uhr (alle Abfälle)
21 Std, Keine Zusatzstunden
b.)
Stunden kürzen und ein Tag zusätzlich (hier Mittwoch)
Montag 12:00
- 17:00 Uhr (alle Abfälle)
Mittwoch 13:00
- 18:00 Uhr (nur Grünabfälle)
Freitag 08:00
- 12:00 und 12:30 - 17:00 Uhr (alle Abfälle)
Samstag 08:00
- 12:00 Uhr (alle Abfälle)
22,5,
1,5 (2,5) Zusatzstunden
c.) Ein Tag zusätzlich (hier Mittwoch)
Montag 08:00
- 12:00 und 12:30 - 17:00 Uhr (alle Abfälle)
Mittwoch 13:00
- 18:00 Uhr (nur Grünabfälle)
Freitag 08:00
- 12:00 und 12:30 - 17:00 Uhr (alle Abfälle)
Samstag 08:00
- 12:00 Uhr (alle Abfälle)
26
Std, 5 (6) Zusatzstunden
Weitere Kosten (z.B. zusätzliche Behälterbewegungen/Miete,
Mehraufwand, Verkauf) werden derzeit erfragt.
Bekannte Kosten: Bei Erweiterung der Öffnungszeiten würden rund 10.000 €
(192,00 € für 6 Std. x 52 Wochen) anfallen. Zusätzliche Kosten in Höhe von
mehreren zehntausend Euro entstünden bei Installation einer Kasse. Die
Einrichtung einer Kasser wäre, wie in der Vergangenheit in diversen Vorlagen
beschrieben, mit zusätzlichem Personalaufwand verbunden.
Geprüft wird derzeit, ob das Kassensystem durch
ein Bonsystem ersetzt werden kann. Analog zu den Abfallsäcken könnte die Firma
Nehlsen beispielsweise Bons je 0,5 m³ verkaufen und im Gegenzug einen noch zu
verhandelnden Anteil erhalten. Vermutlich entstünden dabei Kosten im mittleren
vierstelligen Bereich als Ausgleich für den beim Unternehmer entstehenden
Aufwand.
Bei Kürzung der anderen Tage (s. Alternative b)
oder Ersatz (s. Alternative a) ließen sich die Kosten pro Stunde entsprechend
einsparen.
Eine Kostenbeteiligung durch die Stadt Varel
wäre noch zu prüfen.
Zu 3. Beibehaltung der bisher praktizieren
Vorgehensweise
Annahme von feinem
Bioabfall nur in Kleinmengen im Bioabfallsack für
0,70 €.
Ergänzende
Informationen:
Derzeit sind die anfallenden Mengen schwer
einzuschätzen (Prognose siehe oben). Bei einer großen Mengensteigerung sind
durch weitere Containertransporte starke Preissteigerungen nicht
auszuschließen. Möglichweise werden Grundstücke mit Eigenkompostierung abnehmen
und Gartenabfalltonnen abbestellt.
Bei den Alternativen 1 und 2 müssten sich die Bürger
umorientieren. So könnten die Öffnungszeiten in der Alternative 1 für die
Bürgerinnen und Bürger zwar flexibel gestaltet werden, jedoch wäre auf dem
Bauhof die Annahme auf die kostenpflichtigen Grünabfälle beschränkt.
Bei der Alternative 2 verändern sich die üblichen
Annahmezeiten. Daneben können an bestimmten Tagen nur bestimmte Abfälle
abgegeben werden. Hierzu wäre eine umfassende Bürgerinformation erforderlich.
Andere Gestaltungsformen der Annahme lassen sich nach eingehender Prüfung nicht
sinnvoll realisieren.
Aktuell ist die Situation am Wertstoffhof
unproblematisch. Die Bürgerinnen und Bürger haben das System verstanden und
sich entsprechend darauf eingestellt. Derzeit werden täglich ca. 1-2 Anlieferer
mehr pro Tag wegen der Abfallfraktion Heckenschnitt nach Wiefels umgeleitet.
Dies entspricht dem Durchschnitt vergangener Jahre.
Die Verwaltung der Stadt Varel erhielt nach eigenen
Angaben den politischen Auftrag, kostenneutral ein neues Serviceangebot für die
Bürgerinnen und Bürger in Varel zu schaffen. Ein neues Serviceangebot entstünde
nur bei den Alternativen 1 und 2. Beide Alternativen verursachen Kosten, die
bei fehlender Kostentragung durch die Stadt Varel vollständig vom Landkreis
Friesland zu tragen wären.
Neben den beschriebenen praktischen Herausforderungen,
gibt es eine formale Hürde für eine kurzfristige Umsetzung. Die Erhebung von
Gebühren ist ein Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, die einer
Grundlage bedürfen. Hierfür kommt eine Satzung in Betracht. Die Änderung einer
Satzung oder einer Benutzungsordnung bedarf den Beschluss des Kreistages. Von
daher ist eine Änderung grundsätzlich erst zum nächsten Jahr umsetzbar. Rechtlich
geprüft wird derzeit eine Koppelung an die Satzung des Zweckverbandes
Abfallwirtschaftszentrum Wiefels.
Zusammenfassung und
Einschätzung der Verwaltung:
Die Kosten der Alternative 1 würden sich auf rund
30.000,00 € jährlich belaufen. Die Vorteile liegen in der Flexibilität der
Öffnungszeiten, sowie dem Beibehalten des bekannten Service am Wertstoffhof.
Die Kosten der Alternative 2 würden sich je nach
Variante auf bis zu 15.000 € belaufen. Vorteilhaft wäre die Nutzung vorhandener
Strukturen.
Bei beiden Alternativen besteht nach wie vor
Regelungsbedarf. Zum einen gilt es die Kostenverteilung zu klären, zum anderen
sind die rechtlichen und vertraglichen Voraussetzungen nach der
Grundsatzentscheidung zu besprechen und zu verhandeln.
Die Vor- und Nachteile der Variante 3 sind bekannt.
Die Verwaltung bittet daher den Kreistag um
Entscheidung, welche der vorgeschlagenen Alternativen künftig umgesetzt bzw.
beibehalten werden soll.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag möge sich für eine der folgenden Varianten entscheiden:
- Die Annahme von kostenpflichtigem
Heckenschnitt erfolgt wie unter
Ziffer 1 beschrieben auf dem Bauhof der Stadt Varel
oder
- Die Annahme von kostenpflichtigem Heckenschnitt erfolgt nach Rückmeldung durch die Fa. Nehlsen entsprechend der Ziffer 2 a.
oder
- Die Annahme von kostenpflichtigem Heckenschnitt erfolgt nach Rückmeldung durch die Fa. Nehlsen entsprechend der Ziffer 2 b.
oder
- Die Annahme von kostenpflichtigem Heckenschnitt erfolgt nach Rückmeldung durch die Fa. Nehlsen entsprechend der Ziffer 2 c.
oder
- An der bisherigen Vorgehensweise zur Entsorgung von kostenpflichtigem Heckenschnitt wird festgehalten.