Begründung:
Mit
Schreiben vom 02.09.2020 beantragt die Diakonie für das Haushaltsjahr 2021
einen Zuschuss in Höhe von 15.000,00 Euro zur Deckung des Eigenanteils von 10%,
der bei der Finanzierung von 1,5 Stellen durch die Diakonie selbst zu tragen
ist. 90% der Personalkosten trägt das Land Niedersachsen.
Insgesamt
wurden im Jahr 2020 (Zeitraum 01.01. – 28.08.) im Landkreis Friesland
- 1.332 Einzelfallberatungsgespräche geführt und damit
- knapp 25% der im Landkreis lebenden Migranten/Innen erreicht
Dabei
variierte die Intensität und Dauer der Beratung: sie reichte vom Ausfüllen von
Formularen und Übersetzungshilfe bis zur intensiveren Betreuung in Form von
Hausbesuchen und Begleitung zu Behörden und Institutionen. Bei einigen Personen
waren es einmalige, bei anderen wiederum regelmäßige, teilweise wöchentliche
Kontakte. Zudem erfolgten auch häufig telefonische Anfragen bzw. Beratungen.
Das Land Niedersachsen erhält nach Jahresabschluss einen Tätigkeitsbericht für
die Migrationsarbeit in Friesland und Wilhelmshaven.
Der
Diakonie wird aus dem Beratungsfonds für das Jahr 2021 ein Betrag in Höhe von
1.000 Euro in Anerkennung der Bemühungen um die Integration Geflüchteter zur
Verfügung gestellt. Ein Zuschuss in der beantragten Höhe konnte nicht erfolgen,
da weitere Institutionen und Ehrenamtliche ebenfalls Migrationsarbeit leisten
und insofern kein Alleinstellungsmerkmal der Diakonie besteht.
Beschlussvorschlag:
Dem
Diakonischen Werk Friesland-Wilhelmshaven wird für das Haushaltsjahr 2021 ein
Betrag in Höhe von 1.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Anlage(n):
- Antrag der Diakonie auf finanzielle
Unterstützung v. 01.09.2020
- Fachliche Stellungnahme Migrationsberatung
in Friesland