Betreff
Korrekturvorlage zu Vorlage 252/2008: Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 - 2013 (Benennung von Vertrauenspersonen)
Vorlage
317/2008
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Die Wahl der Schöffen für die Amtsgerichtsbezirke Jever und Varel war Beratungsgegenstand in den Kreisausschuss-Sitzungen am 20. Februar und 02. April 2008. Der aktuelle Beschlussvorschlag lautet wie folgt:


"Als vom Landkreis Friesland zu benennende Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss werden folgende Personen vorgeschlagen:


seitens der SPD/FDP-Gruppe:

Kreistagsabgeordnete/r Sabine Haltern

Bernd Pauluschke

2. stellv. Landrat Olaf Lies

Frau Elke Vredenborg, Jever


seitens der CDU-Fraktion:

Kreistagsabgeordneter Herbert Lahl

Wilfried Rost


- für den Amtsgerichtsbezirk Jever


seitens der SPD/FDP-Gruppe:

Kreistagsabgeordnete/r Fred Gburreck

Elfriede Ralle


seitens der CDU-Fraktion:

Kreistagsabgeordneter Peter Nieraad


- für den Amtsgerichtsbezirk Varel"


Nach Rücksprache mit dem Amtsgericht Jever und einer Prüfung insbesondere nach den Vorgaben von NLO und Gerichtsverfassungsgesetz wurde ersichtlich, dass es einer Korrektur dieser Benennungen bedarf. Die Sachlage verhält sich wie folgt:


Amtsgerichtsbezirk Jever / insgesamt 7 Vertrauenspersonen


Für den Amtsgerichtsbezirk Jever (dieser umfasst die fünf Gemeinden Stadt Jever, Sande, Stadt Schortens, Wangerland und Wangerooge) sind 4 Vertrauenspersonen durch den Kreistag des Landkreises Friesland vorzuschlagen.


Die Stadt Schortens benennt als selbstständige Stadt ihrerseits 3 weitere Vertrauenspersonen aus ihrem Gebiet.


Lt. Erlass des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport vom 19.12.2007 bringt der Kreistag 4 Personen mit Wohnsitz im Bereich der Gemeinden Stadt Jever, Sande, Wangerland und/oder Wangerooge in Vorschlag. Die Stadt Schortens als privilegierte Gemeinde beruft aus dem Kontingent der Schortenser Einwohner.


Das Besetzungsrecht nach dem Berechnungsverfahren Hare-Niemeyer ergibt sich aus

§ 47 Abs. 6 und 2 der Nds. Landkreisordnung.


/ Aus der beigefügten Berechnung ergibt sich demnach ein Vorschlagsrecht


- der SPD/FDP-Gruppe für 2 Vertrauenspersonen

- der CDU-Fraktion für 1 Vertrauensperson

- sowie für die Gruppe aus Bündnis 90/Die Grünen/MMW und Linksbündnis Friesland

für 1 Vertrauensperson


Folgende Korrekturen des bisherigen Besetzungsvorschlages sind aufgrund der geschilderten Sachlage und insbesondere unter Berücksichtigung der §§ 32 - 35 GVG erforderlich (sh. Anlage):


a) Vorschlag der SPD/FDP-Gruppe / 2 Personen


KTA Sabine Haltern: Wohnsitz Stadt Schortens, kommt daher nicht in Betracht

KTA Bernd Pauluschke: Wohnsitz im Südkreis/Amtsgerichtsbezirk Varel;

kommt daher ebenfalls nicht in Betracht


1. stellv. Landrat Olaf Lies: keine Bedenken, sofern nicht dritte aufeinander

folgende Berufung als Vertrauensperson oder sonstige

Gründe nach §§ 32 - 35 GVG dagegen sprechen.


Frau Elke Vredenborg, Jever:


Grundsätzliche Bedenken bestehen gegen eine Berufung von Frau Vredenborg, da sie lt. Aktenlage bereits in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden Vertrauensperson war und die letzte dieser Amtsperioden derzeit noch andauert. Gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 7 GVG soll unter diesen Voraussetzungen keine erneute Berufung erfolgen.


Die SPD/FDP-Gruppe wird gebeten, unter Beachtung der Regelungen der §§ 32 bis 35 GVG ihre Vorschläge zu überdenken und ggf. zu korrigieren (Wohnsitz sollte nicht in Schortens sein!)



b) Vorschlag der CDU-Fraktion / 1 Person


KTA Herbert Lahl: Wohnsitz in Schortens, außerdem 70. Lebensjahr vollendet;

kommt daher nicht in Betracht

KTA Wilfried Rost: Hier ist § 33 GVG zu beachten. Herr Rost hat das 70. Lebensjahr

vollendet und darf daher nicht als Vertrauensperson berufen

werden.


Die CDU-Fraktion wird um Unterbreitung eines neuen Besetzungsvorschlages unter Beachtung der Ausschlussgründe aus §§ 32 - 35 GVG gebeten (Wohnsitz nicht in Schortens!).



c) Bündnis 90/Die Grünen/MMW/Linksbündnis Friesland / 1 Person


Die Gruppe hat Vorschlagsrecht und wird gebeten, eine Vertrauensperson unter Beachtung der beigefügten Ausschlussgründe der §§ 32 - 35 GVG zu benennen (nicht aus Schortens).


- - -


Amtsgerichtsbezirk Varel / 7 Vertrauenspersonen


Vorzuschlagen sind durch den Kreistag 3 Vertrauenspersonen mit Wohnsitz in den Gemeinden Bockhorn oder Zetel. Die Stadt Varel als privilegierte Gemeinde im Sinne des genannten Erlasses des Nds. Innenministeriums benennt aus ihrem Bereich weitere 4 Personen.


Das Berechnungsergebnis zum Besetzungsrecht lautet gemäß Anlage wie folgt:


SPD/FDP: 2 Vertrauenspersonen

CDU: 1 Vertrauensperson


Folgende Korrekturen ergeben sich daraus:


a) Vorschläge der SPD/FDP:


KTA Fred Gburreck, Zetel: Kann erneut berufen werden, sofern es sich nicht nach

§ 34 Abs. 1 Nr. 7 GVG bereits um die dritte aufeinander

folgende Berufung als Vertrauensperson handelt


KTA Elfriede Ralle: Bedenken, da Wohnsitz Varel.

Die Stadt Varel bestimmt eigene Vertrauens-

personen, nach Möglichkeit sollte ein/e Person aus

Bockhorn oder Zetel berufen werden (Erlass MI)


Auch hier wird unter Berücksichtigung der §§ 32 - 35 GVG um eine Überprüfung und ggf. Ergänzung/Korrektur der Vorschläge gebeten.



b) Vorschlag der CDU-Fraktion


KTA Peter Nieraad: Bedenken, da Wohnsitz Varel


Die CDU-Fraktion wird gebeten, nach Möglichkeit unter Berücksichtigung der §§ 32 - 35 GVG eine Person mit Wohnsitz in Bockhorn oder Zetel zu berufen.


Beschlussvorschlag:


Der Benennung von Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlen der Amtsgerichte Jever und Varel wird entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen und Gruppen des Kreistages zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen: Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Haushaltsstelle:

gez. G. Gerdes

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Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke: gez. Sven Ambrosy

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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


- Berechnung der Vorschlagsrechte

- Auszug aus dem GVG (§§ 32 - 35)