Begründung:
Das Projekt im Netzentwicklungplan Nr. 175 bzw. Nr. 73
des Bundesbedarfsplangesetzes, die 380kV-Leitung WHV II - Conneforde soll die bestehende 220 KV-Leitung parallel
zur aktuell im Bau befindlichen 380 KV-Leitung aufrüsten. Dabei hätte nach den
bisherigen Planungen die bestehende 220 kV-Leitung Wilhelmshaven-Conneforde
zurückgebaut werden sollen. Da in Wilhelmshaven nun durch den Netzausbau sowie
der Gründung weiterer Offshore-Windparks so viel Energie anlandet, benötigt es
eine zweite Höchstspannungsleitung für genau dieselbe Strecke
Wilhelmshaven-Conneforde.
Während dort noch Erdkabelabschnitte auf Druck der Region
(seit 2008!) realisiert werden, soll bei dem Projekt 175 auf eine
Teilerdverkabelung verzichtet werden und dies auch auf den Abschnitten, wo
aktuell eine Erdverkabelung realisiert wurde, was einen wesentlichen Beitrag
zur konfliktarmen und schlussendlich schnellen Realisierung des Vorhabens
geleistet hat.
Der durchgängige Freileitungsbau erfolgt lediglich mit
der Begründung „Niedersachsen habe schon so viele Erdkabel-Projekte“. Dies kann
keine Lösung sein, denn ein wesentlicher Teil der kooperativen Haltung der
Region fußt auch eben auf der Teilerdverkabelung.
Der Landkreis und auch die Stadt WHV tragen
verantwortungsvoll zu den Herausforderungen der Energiewende bei. Die
bisherigen kooperative Haltung beruht vor allem auf den Beiträgen der
Regionalplanung zur Lösung räumlicher Konflikte und der festen Überzeugung,
dass der Nordwesten und vor allem FRI+WHV als Energiedrehscheibe der Zukunft
auch Nutzen aus der Energiewende ziehen zu können. Auch deshalb hat der
Landkreis zusammen und unter Beteiligung des Landkreises Wittmund und der Stadt
Wilhelmshaven ein entsprechendes Trassenkonzept im RROP vorbereitet, das
bislang bei der BNetzA unbeachtet bleibt. Aus den formalen Verfahren gab es
ferner vor den weiteren Planungsschritten oder -entscheidungen keine
Rückmeldung seitens der BNetzA an uns.
Mit Bekanntwerden der Planungen wurde eine Stellungnahme
und Forderung an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie abgegeben,
die Trasse Wilhelmshaven II – Conneforde (Projekt Nr. 73 nach BBPlG) mit dem
Vermerk „F“ in das Bundesbedarfsplangesetz zur Teilerdverkabelungsoption
aufnehmen (siehe Anlage 1 Stellungnahme an Bundesminister Altmaier vom 25.09.20).
Parallel wurden Bemühungen vom ML/ MU sowie dem NLT und DLT und LR Winkel als
Vorsitzender der Landrätekonferenz aufgenommen, dieses Ziel zu unterstützen und
fördern. Daraufhin wurde in den federführenden Fachausschüssen (Wi, U, Wo) des
Bundesrates der Entwurf zum Bundesbedarfsplangesetz geändert (siehe Anlage 2
Empfehlungen, Drucksache 570/1/20): enthält nun den Zusatz „F“ für die
Teilerdverkabelungsoption für das Projekt Wilhelmshaven II – Conneforde.
Abweichend zu der Beschlussempfehlung beschließt der
Bundesrat in der 995.Sitzung am 06.11.20 über den Gesetzesentwurf. Dabei wird
der Empfehlung des Fachausschusses nicht gefolgt (siehe Anlage 3: Sitzung Bundesrat –
Abstimmung über Ausschussempfehlungen).
Das heißt die Erdkabelteilverkabelungsoption wurde aus
dem Gesetzesentwurf wieder herausgenommen (Streichung Zusatz „F“) und durch den
Landkreis Friesland wird neben der teilerdverkabelten 380kV-Leitung
Wilhelmshaven – Conneforde I eine neue 380kV-Oberleitung Wilhelmshaven –
Conneforde II verlaufen. Es fällt aus planerischem Verständnis heraus schwer,
diese Entscheidung des Bundesrates nachzuvollziehen und vor allem der
friesischen Bevölkerung, die in diesen Bereichen lebt und schon durch die
bestehende Höchstspannungsleitung sowie weiteren Raumrestriktionen schwer
betroffen ist, diese Entscheidung zu vermitteln und zu vertreten.
Die bisherige kooperative Haltung der Region und vor
allem der Bevölkerung darf nicht ausgenutzt und als „Weg des geringsten
Widerstands“ missinterpretiert werden! Bisher hatte TenneT nur einzelne
politische oder kommunale Vertreter angesprochen und „vier Augengespräche“
geführt, es lag kein überregionales kooperatives Konzept vor, obwohl dieses bei
einer so großen Reichweite der Planung vorliegen sollte und die Netzverknüpfungspunkte
als Anfangs- und Endpunkte bereits klar gesetzt sind.
Die Landkreise Wittmund, Ammerland, Friesland und die
Stadt Wilhelmshaven sowie das Amt für regionale Landesentwicklung haben daher
den Arbeitskreis Trassenplanung gegründet, um diesem offensichtlich nicht
koordinierten Vorgehen entgegen zu treten. Im regelmäßigen Turnus (4 wöchig)
wird sich daher nun zu den anstehenden Herausforderungen und Planungen
abgestimmt, sodass ein Dialog auf Augenhöhe untereinander stattfindet und
Lösungen mit Mehrwert für die Region (Einbeziehung aller Landkreise und
kreisfreien Städte in Trassenverläufe und mögliche Standorte) erarbeitet werden
können. Ziel ist die Entwicklung einer
Strategie für die Region/ Energiedrehscheibe Nordwest unter Einbeziehung der Städte
und Gemeinden, die dann gegenüber den überregionalen Akteuren als Forderung und
Lösung gleichermaßen vertreten werden soll.
Beschlussvorschlag:
Die Info-Vorlage 380kV-Leitung Wilhelmshaven 2 –Conneforde und Stellungnahme zur Änderung der Bundesbedarfsplangesetzes (Novelle) wird vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.
Anlage
1: Stellungnahme an Altmaier vom 25.09.20
Anlage 2
Empfehlungen, Drucksache 570/1/20
Anlage 3: Sitzung Bundesrat – Abstimmung über Ausschussempfehlungen