Begründung:
OOWV –
Plangenehmigungsverfahren zur Trinkwasserfernleitung Sandelermöns -
Diekmannshausen
- Veranlassung
Der Oldenburgisch-Ostfriesische
Wasserverband (OOWV) plant den Neubau einer unterirdisch
geführtenTrinkwasser-Druckrohrleitung in der Größenordnung DN 600 zwischen
Sandelermöns (Stadt Jever, Landkreis Friesland) und Diekmannshausen (Gemeinde
Jade, Landkreis Wesermarsch). Das Projekt entstammt dem OOWV Generalplan
Trinkwasser aus dem Jahre 2013 und dient dazu Grundwasserreserven über eine
direkte Transportleitung zum Speicherpumpwerk Diekmannshausen zu fördern. Die
Verbindung soll realisiert werden, um zukünftig den Bedarf an Trinkwasser im
Bereich der nördlichen Wesermarsch zu gewährleisten und so die
Trinkwasserversorgung der gesamten Wesermarsch zu stabilisieren. Die Länge der
geplanten Fernleitung beträgt ca. 38,15 km. (Trasse s. Anlage 1)
- Trassenverlauf
Die Trasse wurde anhand folgender Kriterien
festgelegt:
1. kürzeste Verbindung
2. geringster Anteil an Berührungspunkten
mit Schutzgebieten
3. geringster Anteil an Berührungspunkten
mit Siedlungsflächen
4. mögliche Übergabepunkte an vorhandene
Trinkwasserleitungen
5. Kreuzungspunkte mit der Bundesautobahn 29
und der Bahntrasse der Deutschen Bahn
6. Verlauf entlang von Flurstücksgrenzen
Die Trassenführung orientiert sich im
Wesentlichen an der Lage der vorhandenen Grundstücksgrenzen/Flurstücksgrenzen
sowie an Abstandsgebote zu Schutzgebieten, Straßen und Gewässern. Lediglich in
einigen wenigen Bereichen sind örtliche Zwangspunkte zu berücksichtigen. Im
- Bauabschnitte
Die geplante Trasse wird in 3 Bauabschnitte errichtet.
Der erste
Bauabschnitt ist ca. 16 km lang und beginnt am Wasserwerk in Sandelermöns. Das
Ende des ersten Bauabschnittes befindet sich nördlich der Gemeinde Zetel und
süd-östlich der Straße „Zetelermarsch“ (In Anlage 1 markiert). Hier wird die
geplante Trinkwasserleitung DN 600 mit der vorhandenen Trinkwasserleitung DN
400 verbunden.
Bauabschnitt 2 beginnt an der vorhandenen Trinkwasserleitung DN 400 (nördlich
der Gemeinde Zetel und süd-östlich der Straße „Zetelermarsch“) und endet an der
vorhandenen Trinkwasserleitung DN 250, welche sich nördlich von Dangastermoor
(Stadtteil von Varel) und östlich der Kreisstraße K110 (Zum Jadebusen) befindet
(in Anlage 1 markiert). Der zweite Bauabschnitt weist somit eine Länge von 10
km auf.
Der dritte
Bauabschnitt ist rund 12 km lang. Der Bauabschnitt beginnt an der vorhandenen
Trinkwasserleitung DN 250 [nördlich von Dangastermoor (Stadtteil von Varel) und
östlich der Kreisstraße K110 (Zum Jadebusen)] und endet am Speicherpumpwerk in
Diekmannshausen. Der konkrete Bauzeitenplan ist in Kapitel 5 der Antragsunterlagen
hinterlegt.
- Arbeitsstreifen
Bei der offenen Verlegung ist die
Rohrgrabenbreite von den anstehenden Bodenverhältnissen und der Rohrgrabentiefe
(2,20 m bis 3,00 m unter GOK) abhängig. Die Arbeitsstreifenbreite beträgt ca.
24 bis 27 m und besteht aus ca. 4 m für die Kulturbodenablage, ca. 5 m für die
Mineralbodenablage, ca. 6 m Arbeitsspur, ca. 2 m Rohrlager, ca. 6 m
Rohrgrabenbreite und jeweils ca. 1 m lastfreiem Streifen rechts und links der
Baugrube (siehe Abbildung 4 und 5). Abweichungen von den angegebenen Maßen sind
in Abhängigkeit der Rohrgrabentiefe (örtlichen Verhältnisse) möglich.
Prinzipskizze
Arbeitsstreifen für eine 2,50 m tiefe Baugrube mit zweiseitiger Lagerung des
Aushubmaterials
Prinzipskizze
Arbeitsstreifen für eine 2,50 m tiefe Baugrube mit einseitiger Lagerung des
Aushubmaterials
- Verfahren
Hierzu
hat der OOWV jeweils einen Antrag auf Plangenehmigung bei den Landkreisen
Wittmund, Friesland und Wesermarsch gemäß § 67
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) gestellt. Das Verfahren wurde nach
abgeschlossener Vollständigkeitsprüfung im November 2020 von allen 3
Landkreisen gleichzeitig eröffnet. Obgleich die Landkreise jeweils eigene
Verfahren führen, ist die Abstimmung untereinander sehr eng. Die Planunterlagen
können im Internet unter:
https://kombox.kdo.de/lk_friesland/index.php/s/j6Kskc7esPdGTtF
eingesehen
werden und sind öffentlich zugänglich. Die Kreisverwaltung Friesland strebt
eine Verfahrenszeit von etwa 3 Monaten an.
Beschlussvorschlag:
Die
Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Anlage: Übersichtsplan TWL