Betreff
Trinkwasserfernleitung Sandelermöns-Diekmannshausen - Info-Vorlage -
Vorlage
1084/2020
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

OOWV – Plangenehmigungsverfahren zur Trinkwasserfernleitung Sandelermöns - Diekmannshausen

 

  1. Veranlassung

Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) plant den Neubau einer unterirdisch geführtenTrinkwasser-Druckrohrleitung in der Größenordnung DN 600 zwischen Sandelermöns (Stadt Jever, Landkreis Friesland) und Diekmannshausen (Gemeinde Jade, Landkreis Wesermarsch). Das Projekt entstammt dem OOWV Generalplan Trinkwasser aus dem Jahre 2013 und dient dazu Grundwasserreserven über eine direkte Transportleitung zum Speicherpumpwerk Diekmannshausen zu fördern. Die Verbindung soll realisiert werden, um zukünftig den Bedarf an Trinkwasser im Bereich der nördlichen Wesermarsch zu gewährleisten und so die Trinkwasserversorgung der gesamten Wesermarsch zu stabilisieren. Die Länge der geplanten Fernleitung beträgt ca. 38,15 km. (Trasse s. Anlage 1)

 

  1. Trassenverlauf

Die Trasse wurde anhand folgender Kriterien festgelegt:

1. kürzeste Verbindung

2. geringster Anteil an Berührungspunkten mit Schutzgebieten

3. geringster Anteil an Berührungspunkten mit Siedlungsflächen

4. mögliche Übergabepunkte an vorhandene Trinkwasserleitungen

5. Kreuzungspunkte mit der Bundesautobahn 29 und der Bahntrasse der Deutschen Bahn

6. Verlauf entlang von Flurstücksgrenzen

Die Trassenführung orientiert sich im Wesentlichen an der Lage der vorhandenen Grundstücksgrenzen/Flurstücksgrenzen sowie an Abstandsgebote zu Schutzgebieten, Straßen und Gewässern. Lediglich in einigen wenigen Bereichen sind örtliche Zwangspunkte zu berücksichtigen. Im

 

  1. Bauabschnitte

Die geplante Trasse wird in 3 Bauabschnitte errichtet.

Der erste Bauabschnitt ist ca. 16 km lang und beginnt am Wasserwerk in Sandelermöns. Das Ende des ersten Bauabschnittes befindet sich nördlich der Gemeinde Zetel und süd-östlich der Straße „Zetelermarsch“ (In Anlage 1 markiert). Hier wird die geplante Trinkwasserleitung DN 600 mit der vorhandenen Trinkwasserleitung DN 400 verbunden.

 

Bauabschnitt 2 beginnt an der vorhandenen Trinkwasserleitung DN 400 (nördlich der Gemeinde Zetel und süd-östlich der Straße „Zetelermarsch“) und endet an der vorhandenen Trinkwasserleitung DN 250, welche sich nördlich von Dangastermoor (Stadtteil von Varel) und östlich der Kreisstraße K110 (Zum Jadebusen) befindet (in Anlage 1 markiert). Der zweite Bauabschnitt weist somit eine Länge von 10 km auf.

 

Der dritte Bauabschnitt ist rund 12 km lang. Der Bauabschnitt beginnt an der vorhandenen Trinkwasserleitung DN 250 [nördlich von Dangastermoor (Stadtteil von Varel) und östlich der Kreisstraße K110 (Zum Jadebusen)] und endet am Speicherpumpwerk in Diekmannshausen. Der konkrete Bauzeitenplan ist in Kapitel 5 der Antragsunterlagen hinterlegt.

 

  1. Arbeitsstreifen

Bei der offenen Verlegung ist die Rohrgrabenbreite von den anstehenden Bodenverhältnissen und der Rohrgrabentiefe (2,20 m bis 3,00 m unter GOK) abhängig. Die Arbeitsstreifenbreite beträgt ca. 24 bis 27 m und besteht aus ca. 4 m für die Kulturbodenablage, ca. 5 m für die Mineralbodenablage, ca. 6 m Arbeitsspur, ca. 2 m Rohrlager, ca. 6 m Rohrgrabenbreite und jeweils ca. 1 m lastfreiem Streifen rechts und links der Baugrube (siehe Abbildung 4 und 5). Abweichungen von den angegebenen Maßen sind in Abhängigkeit der Rohrgrabentiefe (örtlichen Verhältnisse) möglich.

 

Prinzipskizze Arbeitsstreifen für eine 2,50 m tiefe Baugrube mit zweiseitiger Lagerung des Aushubmaterials

Prinzipskizze Arbeitsstreifen für eine 2,50 m tiefe Baugrube mit einseitiger Lagerung des Aushubmaterials

 

  1. Verfahren

Hierzu hat der OOWV jeweils einen Antrag auf Plangenehmigung bei den Landkreisen Wittmund, Friesland und Wesermarsch gemäß § 67 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) gestellt. Das Verfahren wurde nach abgeschlossener Vollständigkeitsprüfung im November 2020 von allen 3 Landkreisen gleichzeitig eröffnet. Obgleich die Landkreise jeweils eigene Verfahren führen, ist die Abstimmung untereinander sehr eng. Die Planunterlagen können im Internet unter:

 

https://kombox.kdo.de/lk_friesland/index.php/s/j6Kskc7esPdGTtF

 

eingesehen werden und sind öffentlich zugänglich. Die Kreisverwaltung Friesland strebt eine Verfahrenszeit von etwa 3 Monaten an.

 

 


Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil               objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. Erhalt und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  kein HSP hinterlegt

                                                                        

 

Jochen Meier                 Jochen Meier

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage: Übersichtsplan TWL