Begründung:
Nach § 9 Abs. 1 Ziff. 3 Nds. Kommunalwahlgesetzes
(NKWG) ist i.d.R der Landrat kraft Amtes der Kreiswahlleiter sowie nach Abs. 1
Satz 2 die Vertreterin im Amt mit der Stellvertretung betraut. Gem. § 9 Abs. 3
kann die Vertretung abweichend von Abs. 1 oder 2 auch andere Kreisbedienstete
mit den Aufgaben der Wahlleitung und der Stellvertretung beauftragen.
Frau Erste Kreisrätin Silke Vogelbusch wurde auch
bereits für vergangene Wahlen zur Kreiswahlleitung berufen. Da sich dies
bewährt hat, wird vorgeschlagen, Frau Erste Kreisrätin Silke Vogelbusch auch
für die Kommunalwahl 2021 wieder zur Kreiswahlleiterin zu berufen.
Für die Stellvertretung wird Herr Kreisrat Bernd
Niebuhr vorgeschlagen, der zum 01.06.2020 die neue Stelle als Leitung des
Dezernats Recht und Ordnung angetreten hat.
Die Berufung der Kreiswahlleitung gilt für die gesamte
Wahlperiode und endet mit der Abberufung oder mit der Berufung der Wahlleitung
für die nächste Wahl.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Landkreises Friesland beruft nach § 9
Abs. 3 Ziff. 4 NKWG für die Kommunalwahl 2021
Frau Erste Kreisrätin Silke Vogelbusch zur Kreiswahlleiterin und Herrn Kreisrat
Bernd Niebuhr zum Stellvertretenden Kreiswahlleiter.