Betreff
Bildung von Wahlbereichen für die Kommunalwahl am 12. September 2021 gem. § 7 Abs. 5 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG)
Vorlage
1095/2020
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gem. § 7 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) wird die Kommunalwahl in Wahlbereichen durchgeführt.

 

Die gem. § 7 Abs. 5 NKWG erforderliche Bestimmung der Zahl der Abgrenzung der Wahlbereich darf erst erfolgen, wenn der Wahltag bestimmt ist und die Zahl der zu wählenden Abgeordneten feststeht.

 

Mit der am 07.11.2020 in Kraft getretenen „Verordnung über den Wahltag für die kommenden allgemeinen Neuwahlen und allgemeinen Direktwahlen 2021“ wurde als Wahltag der 12. September 2021 bestimmt.

 

Maßgebend für die Bestimmung der Zahl der Abgeordneten sind die zum 30.06.2020 ermittelten Einwohnerzahlen. Zu diesem Stichtag hat der Landkreis Friesland 98.820 Einwohner (lt. Online-Datenbank des Landesamtes für Statistik (LSN)).

 

Die Zahl der Kreistagsabgeordneten bei Landkreisen mit bis zu 100.000 Einwohnern beträgt gem. § 46 Abs. 2 NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz)  42 Personen und damit ist gem. § 7 Abs. 4 NKWG das Wahlgebiet des Landkreises Friesland in mehrere Wahlbereiche einzuteilen. Diese Einteilung bemisst sich nach der Zahl der zu wählenden Abgeordneten und die Anzahl der Wahlbereiche beträgt bei 42 zu wählenden Abgeordneten mindestens 3 aber höchstens 6 Wahlbereiche.

 

Jeder Wahlbereich soll dabei eine möglichst gleiche Anzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern erfassen. Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche sind dabei die örtlichen  Verhältnisse zu berücksichtigen und die Grenzen der Gemeinden einzuhalten. Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche soll dabei nicht mehr als 25% nach oben oder nach unten betragen.

 

Bei der Aufteilung der Gesamteinwohnerzahl im Landkreis Friesland auf vier Wahlbereiche ergibt sich ein Durchschnitt von 24.705 Einwohnern pro Wahlbereich.

 

Wahlbereiche

Einwohner zum 30.06.2020

Einwohner Wahlbereich

Abweichung vom

Durchschnitt (24.705)

Prozentuale Abweichung

I

Varel

 

 

24.067

 

24.067

 

-       638

 

-       2,58

II

Bockhorn

Zetel

 

 

  8.924

11.836

 

 

20.760

 

-       3.945

 

-       15,96

III

Sande

Schortens

 

 

  8.730

20.379

 

 

29.109

 

         + 4.404

 

+ 17, 83

IV

Jever

Wangerland

Wangerooge

 

14.452

  9.194

  1.238

 

 

 

24.884

 

 

+ 179

 

 

+ 0,73

Gesamt

 

98.820

 

 

 

Aus dieser Übersichtsberechnung  sich, dass bei einer Einteilung des Wahlgebietes in die gleichen vier Wahlbereiche wie bereits zu den früheren Kreistagswahlen die gesetzlichen Vorgaben des § 7 Abs. 6 NKWG eingehalten werden.

 

Das Wahlgebiet des Landkreises Friesland sollte daher wieder in die vier genannten Wahlbereiche eingeteilt werden.

                              

 

 


Beschlussvorschlag:

Für die anstehende Kommunalwahl am 12. September 2021 werden im Wahlgebiet des Landkreises Friesland vier Wahlbereiche wie folgt gebildet:

 

I:  Varel

II:  Bockhorn und Zetel

III:  Sande und Schortens

IV: Jever, Wangerland und Wangerooge

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

 

A.Jeske                         R.Janßen         

Sachbearbeiterin                    Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

 

S.Vogelbusch                                         S.Ambrosy       

Dezernentin                     Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.