Begründung:
Gem. § 7
Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) wird die Kommunalwahl in
Wahlbereichen durchgeführt.
Die gem. § 7 Abs. 5 NKWG
erforderliche Bestimmung der Zahl der Abgrenzung der Wahlbereich darf erst
erfolgen, wenn der Wahltag bestimmt ist und die Zahl der zu wählenden
Abgeordneten feststeht.
Mit der am 07.11.2020 in
Kraft getretenen „Verordnung über den Wahltag für die kommenden allgemeinen
Neuwahlen und allgemeinen Direktwahlen 2021“ wurde als Wahltag der 12.
September 2021 bestimmt.
Maßgebend für die
Bestimmung der Zahl der Abgeordneten sind die zum 30.06.2020 ermittelten
Einwohnerzahlen. Zu diesem Stichtag hat der Landkreis Friesland 98.820
Einwohner (lt. Online-Datenbank des Landesamtes für Statistik (LSN)).
Die Zahl der Kreistagsabgeordneten bei Landkreisen
mit bis zu 100.000 Einwohnern beträgt gem. § 46 Abs. 2 NKomVG
(Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz)
42 Personen und damit ist gem. § 7 Abs. 4 NKWG das Wahlgebiet des
Landkreises Friesland in mehrere Wahlbereiche einzuteilen. Diese Einteilung
bemisst sich nach der Zahl der zu wählenden Abgeordneten und die Anzahl der
Wahlbereiche beträgt bei 42 zu wählenden Abgeordneten mindestens 3 aber
höchstens 6 Wahlbereiche.
Jeder Wahlbereich soll
dabei eine möglichst gleiche Anzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern erfassen.
Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche sind dabei die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen und die
Grenzen der Gemeinden einzuhalten. Die Abweichung von der durchschnittlichen
Bevölkerungszahl der Wahlbereiche soll dabei nicht mehr als 25% nach oben oder
nach unten betragen.
Bei der Aufteilung der
Gesamteinwohnerzahl im Landkreis Friesland auf vier Wahlbereiche ergibt sich
ein Durchschnitt von 24.705 Einwohnern
pro Wahlbereich.
Wahlbereiche |
Einwohner zum 30.06.2020 |
Einwohner Wahlbereich |
Abweichung vom Durchschnitt (24.705) |
Prozentuale Abweichung |
I Varel |
24.067 |
24.067 |
-
638 |
-
2,58 |
II Bockhorn Zetel |
8.924 11.836 |
20.760 |
-
3.945 |
-
15,96 |
III Sande Schortens |
8.730 20.379 |
29.109 |
+ 4.404 |
+ 17, 83 |
IV Jever Wangerland Wangerooge |
14.452 9.194 1.238 |
24.884 |
+ 179 |
+ 0,73 |
Gesamt |
|
98.820 |
|
|
Aus dieser
Übersichtsberechnung sich, dass bei
einer Einteilung des Wahlgebietes in die gleichen vier Wahlbereiche wie bereits
zu den früheren Kreistagswahlen die gesetzlichen Vorgaben des § 7 Abs. 6 NKWG
eingehalten werden.
Das Wahlgebiet des
Landkreises Friesland sollte daher wieder in die vier genannten Wahlbereiche
eingeteilt werden.
Beschlussvorschlag:
Für die anstehende
Kommunalwahl am 12. September 2021 werden im Wahlgebiet des Landkreises
Friesland vier Wahlbereiche wie folgt gebildet:
I: Varel
II: Bockhorn und Zetel
III: Sande und Schortens
IV: Jever, Wangerland
und Wangerooge