Begründung:
Zur
Bekämpfung der weltweiten Corona-Pandemie sollen bundesweit Impfzentren zur
Impfung gegen COVID-19 eingerichtet werden. Das Bundesgesundheitsministerium
geht aktuell davon aus, dass die Planungen zur Errichtung und Betrieb eines
Impfzentrums bis 15.12.2020 abgeschlossen sein sollen. Auf dieser Grundlage hat
das Land Niedersachsen ein Konzept für den Aufbau der Impfzentren in
Niedersachsen erstellt.
Die
COVID-19 Impfung in Niedersachsen erfolgt über regionale Impfzentren.
Angesiedelt an diesen regionalen Impfzentren werden mobile Impfteams, die u.a.
pflegedürftige Menschen in Heimen impfen.
Durch
die vorliegende Konzeption soll eine einheitliche Aufbau- und
Ablauforganisation in den niedersächsischen Impfzentren sichergestellt werden.
Dabei handelt es sich um eine Empfehlung, die lageentsprechend an die
jeweiligen regionalen Rahmenbedingungen und Besonderheiten anzupassen ist.
Ziel
ist es, eine Schutzimpfung der
Bevölkerung unverzüglich zu starten, sobald der erste Impfstoff zur Verfügung
steht und die Schutzimpfung schnellstmöglich in das Regelsystem der ambulanten
Versorgung zu überführen.
Das
Land ist dabei verantwortlich für die Impfstofflogistik, den Transport und das
Terminmanagement.
Der
Landkreis Friesland errichtet und betreibt in seinem Zuständigkeitsbereich ein
Impfzentrum und bestimmt eine organisatorische Leitung. Die
fachlich-medizinische Leitung des Impfzentrums obliegt einer anwesenden
Leitenden Ärztin bzw. einem anwesenden Leitenden Arzt.
Für
die Errichtung und den Betrieb des Impfzentrums kann sich der Landkreis
Friesland stabsähnlicher Strukturen und/oder der örtlichen Hilfsorganisationen
bedienen.
Folgende
Aufgaben übernimmt der Landkreis Friesland konkret:
·
Errichtung des Impfzentrums
·
Festlegung einer geeigneten Liegenschaft für das Impfzentrum
(unter Berücksichtigung der vorhandenen Räumlichkeiten, sanitären Anlagen,
Sicherheitsaspekte, Parkmöglichkeiten, Erreichbarkeit durch den ÖPNV)
·
Ausstattung und Ausrüstung des Impfzentrums und der
mobilen Impfteams einschließlich des erforderlichen Verbrauchmaterials (außer
Impfstoff, Impfbesteck, NaCl und Trockeneis, da durch das Land Niedersachsen
gestellt) und der notwendigen Einsatzfahrzeuge
und mobilen Technik
·
Personalrekrutierung und –planung (impfbefähigtes
Personal sowie Sanitäts-, Betreuungs-, Sicherheits-, Registrierungs- und
Dokumentationspersonal)
·
Koordinierung der Impfung (Durchführung der
eigentlichen Impfung und Tourenplanung der mobilen Impfteams)
·
Weiterleitung von Dokumentations- oder Statistikdaten
an das Land Niedersachsen
Aufgrund
der vorgenannten Aufgaben und der Vorgabe, bereits am 15.12.2020 die Planungen
zur Errichtung und zum Betrieb eines Impfzentrums in Friesland abzuschließen,
ist ein sofortiges Handeln durch die Verwaltung des Landkreises Friesland
geboten.
Um vertragliche Verpflichtungen bezogen auf die Liegenschaft für das
Impfzentrum eingehen zu können, zudem Ausstattung, Ausrüstung sowie Personal zu
beschaffen, ist eine Bereitstellung von außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von
1.000.000,- € für das Haushaltsjahr 2020 erforderlich. Diese Mittel werden
sowohl für konsumtive als auch für investive Ausgaben benötigt.
Eine
nachträgliche Erstattung der Aufwendungen durch das Land Niedersachsen ist
vorgesehen, da gegenwärtig die Feststellung eines Ereignisses von landesweiter
Tragweite nach § 27a Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz in Vorbereitung
ist.
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung und den Betrieb eines
COVID-19-Impfzentrums nach den Vorgaben des Landes Niedersachsen umzusetzen.
Dafür werden Mittel in Höhe von 1.000.000,- € außerplanmäßig im Haushaltsjahr
2020 bereitgestellt.
Anlage(n):
Rahmenbedingungen
für zentrale Impfstätten