Betreff
Wahrnehmung von Nebenämtern und Nebentätigkeiten durch den Landrat (§ 81 Abs. 5 NKomVG)
Vorlage
1101/2020
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gem. § 81 Abs. 5 NKomVG teilt der HVB der Vertretung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des ersten Jahres seiner  Amtszeit schriftlich oder durch ein elektronisches Dokument mit, welche anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder diesen gleichgestellten Nebentätigkeiten und welche auf Verlangen nach § 71 NBG übernommenen Nebentätigkeiten er zu diesem Zeitpunkt ausübt. In der Mitteilung müssen gem. § 81 Abs. 5 Satz 2 NKomVG die zeitliche Inanspruchnahme durch die Tätigkeit, die Dauer der Tätigkeit, die Person des Auftrag- oder Arbeitgebers sowie die Höhe der aus diesen erlangten Entgelte oder geldwerten Vorteile angegeben werden. Die neue Amtszeit begann am 01.11.2019, so dass diese (gesetzliche) Mitteilung im Zeitraum 01.11.2020 bis spätestens 31.01.2021 zu erfolgen hat.

Eine Beratung über diese Mitteilung darf nur in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen. Eine Beratungspflicht des Kreistages gibt es jedoch nicht. Diese mitgeteilten Nebentätigkeiten  sind ohne nähere Einzelheiten innerhalb von 3 Monaten nach der Mitteilung ortsüblich bekannt zu machen. Nebentätigkeitsrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

In der Anlage ist die „Mitteilung des Hauptverwaltungsbeamten an die Vertretung gemäß § 81 Abs. 5 Sätze 1 und 2 NKomVG“ beigefügt. Der Kreistag wird diesbezüglich um Kenntnisnahme gebeten.

Zur Kenntnis beigefügt ist darüber hinaus eine Auflistung der Zuordnung der vom Landrat Ambrosy wahrgenommenen Tätigkeiten nach Hauptamt, Ehrenamt und Nebenamt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die anliegende Mitteilung des Hauptverwaltungsbeamten über seine Nebentätigkeiten (Stand 24.11.2020) wird zur Kenntnis genommen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

 

A.Jeske                         R.Janßen

Sachbearbeiterin                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

S.Vogelbusch                                         S.Ambrosy       

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

-       Mitteilung des Hauptverwaltungsbeamten an die Vertretung gemäß § 81 Abs. 5 Sätze 1 und 2 NKomVG

-       Auflistung der Zuordnung der wahrgenommenen Tätigkeiten