Betreff
Annahme von Strauchschnitt (Aufbau von Annahmestellen)
Vorlage
1106/2020
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Hintergrund:

Nach der Satzungsänderung des Abfallwirtschaftszweckverbandes wird in Wiefels kleinteiliger Heckenschnitt, genauso wie sonstiger kleinteiliger Bioabfall nur noch gegen eine Gebühr (6 € / 0,5m²) angenommen.

 

Daraus folgend ist dieser Abfall auch auf dem Wertstoffhof in Varel nur noch gegen Entgelt abzugeben. Da auf dem Wertstoffhof in Varel keine Kasse existiert, wurde ein Umweg über die Bioabfallsack gegangen, den der Wertstoffhofbetreiber auf eigene Rechnung verkauft. Hierfür sind nunmehr 0,70 € pro 60-Litersack fällig (5,60 € / 0,48m²).

 

Gedacht war diese Variante zunächst ausschließlich für Kleinmengen, um für solche Fälle weite Anfahrtswege nach Wiefels zu sparen. Diese Säcke können in ebenerdig befüllbare Container geworfen werden. Bei größeren „unverpackten“ Mengen sind große Container erforderlich, die von oben befüllt werden müssten. Für diese weiteren Stellplätze ist der Wertstoffhof nicht ausgelegt.

 

Aktuelle Erfahrungen auf dem Wertstoffhof

Im derzeitigen Betrieb des Wertstoffhofes kommt es zu keinen Mehrabweisungen im Vergleich zu vorherigen Jahren. Es scheint, als würden die schon jetzt alternativen Entsorgungsmöglichkeiten genutzt werden. Neben der „Sacknutzung“ in Varel sind im Herbst diesen Jahres viele Haushalte auf eine Eigenkompostierung umgestiegen oder lagern den Heckenschnitt bis zur nächsten Biotonnenabfuhr zwischen.

 

Lösungsansätze und Kommunikation

 

Um den Umweg über die Säcke zu entgehen, besteht die Möglichkeit, die Öffnungszeiten und Annahmemodalitäten zu ändern. So wäre es denkbar, die bestehenden Annahmezeiten zu kürzen und diese gewonnene Zeit für einem weiteren Tag pro Woche ausschließlich für die Annahme von kostenpflichtigen Grünabfall zu nutzen. So wären folgende Alternativen denkbar:

 

a. Bestehende Öffnungszeiten, einen Tag umwidmen (hier Freitag)

 

Montag           08:00 - 12:00 und 12:30 - 17:00 Uhr             (alle Abfälle)

Freitag            08:00 - 12:00 und 12:30 - 17:00 Uhr             (nur Grünabfälle)

Samstag         08:00 - 12:00 Uhr                                          (alle Abfälle)

21 Std, Keine Zusatzstunden

b. Stunden kürzen und ein Tag zusätzlich (hier Mittwoch)

 

Montag           12:00 - 17:00 Uhr                                          (alle Abfälle)

Mittwoch         13:00 - 18:00 Uhr                                          (nur Grünabfälle)

Freitag            08:00 - 12:00 und 12:30 - 17:00 Uhr             (alle Abfälle)

Samstag         08:00 - 12:00 Uhr                                          (alle Abfälle)

 

22,5, 1,5 (2,5) Zusatzstunden

c. Ein Tag zusätzlich (hier Mittwoch)

 

Montag           08:00 - 12:00 und 12:30 - 17:00 Uhr             (alle Abfälle)

Mittwoch         13:00 - 18:00 Uhr                                          (nur Grünabfälle)

Freitag            08:00 - 12:00 und 12:30 - 17:00 Uhr             (alle Abfälle)

Samstag         08:00 - 12:00 Uhr                                          (alle Abfälle)

 

26 Std, 5 (6) Zusatzstunden

 

Der Betrieb des Wertstoffhofes kostet je Stunde 32,00 €. So würden für die Alternative c. rund 10.000,00 € an Mehraufwand jährlich entstehen (32,00 € * 6 Stunden * 52 Wochen).

 

In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung durch den Kreistag beauftragt, sämtliche Städte und Gemeinden über mögliche dezentrale Sammelstellen zu befragen, ob vor Ort Platz für eine solche Sammlung besteht, ob Bedarf gesehen wird und ob Kooperationen möglich sind. Im Übrigen gibt es im Landkreis Wittmund zum Vergleich keine ergänzende Annahmestelle die durch die dortige Kreisverwaltung organisiert oder finanziert wird. Der ohne Inseln gerechnet etwa gleich große Landkreis bietet ausschließlich eine Annahme beim Zweckverband in Wiefels an. Parallel hat die Samtgemeinde Holtriem eigens eine Entsorgungsmöglichkeit organisiert und finanziert diese selbst.

 

Alternative Standorte

Parallel wurden und werden mit den Städten und Gemeinden Lösungsmöglichkeiten über weitere dezentrale Sammelplätze in den Kommunen diskutiert. Denkbar ist es, neben der Anpassung der Servicezeiten auf dem Wertstoffhof in Varel eine weitere Annahmemöglichkeit im Kreisgebiet zu schaffen. Dies würde die Bereitschaft der Städte und Gemeinden voraussetzen dortiges vorhandenes Potential wie Grundstücke, sanitäre Anlagen, Betriebsgebäude, Maschinen etc. nutzen zu können.

 

Eine weitere Annahmestelle würde zusätzliche Kosten von rund 35.000,00 € jährlich erzeugen, wenn die beschrieben Synergien zustande kämen.

 

Gedacht war diese Variante ursprünglich ausschließlich für Kleinmengen, damit für diese nicht der relativ weite Weg nach Wiefels gesucht werden muss. Diese Säcke können in ebenerdig befüllbare Container geworfen werden. Bei größeren „unverpackten“ Mengen sind große Container erforderlich, die von oben befüllt werden müssten. Für diese weiteren Stellplätze ist der Wertstoffhof nicht ausgelegt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag möge

sich für eine der folgenden Varianten entscheiden:

 

1. Die Annahme von kostenpflichtigem Heckenschnitt erfolgt nach Rückmeldung durch die Fa. Nehlsen entsprechend Buchstabe a.

 

oder

2. Die Annahme von kostenpflichtigem Heckenschnitt erfolgt nach Rückmeldung durch die Fa. Nehlsen entsprechend Buchstabe b.

 

oder

3. Die Annahme von kostenpflichtigem Heckenschnitt erfolgt nach Rückmeldung durch die Fa. Nehlsen entsprechend Buchstabe c.

 

Anm.:

Der Umweltausschuss hat sich am 01.12.2020 mehrheitlich für die Variante 2. ausgesprochen.

Auf die ergänzende Beschlussfassung sowie die Hintergrundinformationen der Vorlage Nr .1087/2020/nichtöffentlich wird verwiesen.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja      Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 0 – 10000

€ 0 - 10000

€ 0 - 10000

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: P1.05.53.537030.010

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

Vorlage 1087/2020 und Vorlage 1086/2020

MEZ  Nr. 4

Titel: 

Erhalt und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen

HSP  Nr.  4.10

Titel:

Weiterentwicklung einer kostengünstigen, klimafreundlichen und qualitativ hochwertigen Abfallwirtschaft mit dem ZV Abfallwirtschaftszentrum Wiefels und dem Landkreis Wittmund, Ausweitung der Abfallverwertung  

                                                                        

 

Thorben Wehmeyer               Jochen Meier

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

Vorlagen Nr. 1086/2020 (öff.) und 1087/2020 (nichtöff.)

Vorlage 1039/2020