Begründung:
Auf die Beratungsvorlage 979/2020 zum gleichen Beratungsgegenstand wird
Bezug genommen.
Hauptaufgabe der Schuldnerberatung ist, den Menschen existenzsichernde
Maßnahmen zu eröffnen und aufzuzeigen (z.B. Antragstellung auf Erhöhung der
Pfändungsfreibeträge für deren Konto). Bei vielen Ratsuchenden steht die
Aufklärungsarbeit im Vordergrund, hieran schließt sich die Schuldenregulierung
in Absprache mit den Ratsuchenden an.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Schuldnerberatung um freiwillige
Leistungen. Diese werden in bestimmten Fällen zur Pflichtleistung bzw. zur
Pflicht der Übernahme der Kosten - z.B., wenn in den Aufgabenbereichen
„Jobcenter“ oder „Grundsicherung“ Maßnahmen, die eine Beratung in einer
Schuldnerberatung konkret vorsehen, mit den Kunden vereinbart werden. Nach den
Bestimmungen des Sozialrechts (§ 11 Abs. 5 SGB XII, § 16a Nr. 2 SGB II) sind
die Kommunen aufgefordert, Leistungen der Schuldnerberatung zur Verfügung zu
stellen.
Bisher wurde das Angebot der Schuldnerberatung vom Landkreis Friesland
selbst vorgehalten. Die Schuldnerberaterin des Landkreises Friesland ist zum
01.11.2020 aus dem aktiven Dienst beim Landkreis Friesland ausgeschieden. Seit
diesem Zeitpunkt ist die Stelle vakant und die Schuldnerberatung konnte durch
den Landkreis Friesland nicht weiter vorgehalten werden.
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 08.07.2020 auf Antrag der
Gruppe SPD/GRÜNE/FDP mehrheitlich beschlossen, dass der Landkreis Friesland die
kreiseigene Schuldnerberatung erhält und die vorhandene Stelle schnellstmöglich
zur Nachbesetzung ausschreibt.
Die Stellenausschreibung erfolgte am 02. Oktober 2020 und erneut am
21.11.2020, jedoch jeweils ohne Erfolg. Auf die Ausschreibungen haben sich nur
zwei Personen beworben, die das Anforderungsprofil erfüllt haben. Beide
Personen haben im Laufe des Stellenbesetzungsverfahrens ihre Bewerbung aus persönlichen
Gründen zurückgezogen. Aufgrund der gemachten Erfahrungen im
Stellenbesetzungsverfahren ist nicht davon auszugehen, dass eine erneute
Ausschreibung zu dem gewünschten Ergebnis führen würde.
Es wird daher empfohlen, mit einem geeigneten Träger der freien
Wohlfahrtspflege eine Vereinbarung zur Übernahme der Aufgabe der
Schuldnerberatung des Landkreises Friesland abzuschließen.
Träger der freien Wohlfahrtspflege sind nicht gewinnorientiert tätig,
sondern arbeiten unabhängig und partnerschaftlich mit den öffentlichen
Sozialleistungsträgern zusammen mit dem Ziel der sinnvollen und wirksamen
Ergänzung von sozialen Angeboten zum Wohle der Ratsuchenden.
Da sich das Klientel der Schuldnerberatung des Landkreises Friesland
fast ausschließlich aus Kunden des Fachbereichs Soziales und Senioren
(Grundsicherung im Alter) und des Fachbereichs Jobcenter (Grundsicherung für
Arbeitsuchende) zusammensetzt, sind in dieser Hinsicht an den Träger besondere
Anforderungen zu stellen.
Zielsetzung ist, eine Vereinbarung abzuschließen, in der
- Inhalt,
Umfang und Qualität der Leistungen,
- die
Kostenregelung,
- und
die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen
geregelt werden.
Die allgemeinen Bestimmungen der Vergabe -und Vertragsordnung für Liefer-
und Dienstleistungen (VOL/A) finden Anwendung und sind zu berücksichtigen.
In der Kreisausschuss-Sitzung am 3. Februar 2021 (Information unter „Mitteilungen der Verwaltung“) wurde der Vorschlag der Verwaltung unterstützt, eine Eilentscheidung des Kreisausschusses nach § 89 NKomVG herbeizuführen, um Gespräche mit einem geeigneten Träger der freien Wohlfahrtspflege so zügig wie möglich aufnehmen zu können. Der Kreistag wird über diese Eilentscheidung sowie das bis dahin erzielte Ergebnis in seiner Sitzung am 24. März 2021 in Kenntnis gesetzt.
Beschlussvorschlag
für eine Eilentscheidung des Kreisausschusses:
Die Stelle der Schuldnerberatung wird beim Landkreis Friesland nach dem
Ausscheiden der bisherigen Schuldnerberaterin nicht wiederbesetzt und im
Stellenplan gestrichen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit einem geeigneten Träger der freien
Wohlfahrtspflege eine Vereinbarung über die Durchführung der Schuldnerberatung
im Landkreis Friesland abzuschließen.
Anlage(n):