Betreff
Organisation der Schuldnerberatung im Landkreis Friesland; Eilentscheidung des Kreisausschusses
Vorlage
1123/2021
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Auf die Beratungsvorlage 979/2020 zum gleichen Beratungsgegenstand wird Bezug genommen. 

 

Hauptaufgabe der Schuldnerberatung ist, den Menschen existenzsichernde Maßnahmen zu eröffnen und aufzuzeigen (z.B. Antragstellung auf Erhöhung der Pfändungsfreibeträge für deren Konto). Bei vielen Ratsuchenden steht die Aufklärungsarbeit im Vordergrund, hieran schließt sich die Schuldenregulierung in Absprache mit den Ratsuchenden an.

 

Grundsätzlich handelt es sich bei der Schuldnerberatung um freiwillige Leistungen. Diese werden in bestimmten Fällen zur Pflichtleistung bzw. zur Pflicht der Übernahme der Kosten - z.B., wenn in den Aufgabenbereichen „Jobcenter“ oder „Grundsicherung“ Maßnahmen, die eine Beratung in einer Schuldnerberatung konkret vorsehen, mit den Kunden vereinbart werden. Nach den Bestimmungen des Sozialrechts (§ 11 Abs. 5 SGB XII, § 16a Nr. 2 SGB II) sind die Kommunen aufgefordert, Leistungen der Schuldnerberatung zur Verfügung zu stellen.

 

Bisher wurde das Angebot der Schuldnerberatung vom Landkreis Friesland selbst vorgehalten. Die Schuldnerberaterin des Landkreises Friesland ist zum 01.11.2020 aus dem aktiven Dienst beim Landkreis Friesland ausgeschieden. Seit diesem Zeitpunkt ist die Stelle vakant und die Schuldnerberatung konnte durch den Landkreis Friesland nicht weiter vorgehalten werden.

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 08.07.2020 auf Antrag der Gruppe SPD/GRÜNE/FDP mehrheitlich beschlossen, dass der Landkreis Friesland die kreiseigene Schuldnerberatung erhält und die vorhandene Stelle schnellstmöglich zur Nachbesetzung ausschreibt.

 

Die Stellenausschreibung erfolgte am 02. Oktober 2020 und erneut am 21.11.2020, jedoch jeweils ohne Erfolg. Auf die Ausschreibungen haben sich nur zwei Personen beworben, die das Anforderungsprofil erfüllt haben. Beide Personen haben im Laufe des Stellenbesetzungsverfahrens ihre Bewerbung aus persönlichen Gründen zurückgezogen. Aufgrund der gemachten Erfahrungen im Stellenbesetzungsverfahren ist nicht davon auszugehen, dass eine erneute Ausschreibung zu dem gewünschten Ergebnis führen würde. 

 

Es wird daher empfohlen, mit einem geeigneten Träger der freien Wohlfahrtspflege eine Vereinbarung zur Übernahme der Aufgabe der Schuldnerberatung des Landkreises Friesland abzuschließen.

 

Träger der freien Wohlfahrtspflege sind nicht gewinnorientiert tätig, sondern arbeiten unabhängig und partnerschaftlich mit den öffentlichen Sozialleistungsträgern zusammen mit dem Ziel der sinnvollen und wirksamen Ergänzung von sozialen Angeboten zum Wohle der Ratsuchenden. 

 

Da sich das Klientel der Schuldnerberatung des Landkreises Friesland fast ausschließlich aus Kunden des Fachbereichs Soziales und Senioren (Grundsicherung im Alter) und des Fachbereichs Jobcenter (Grundsicherung für Arbeitsuchende) zusammensetzt, sind in dieser Hinsicht an den Träger besondere Anforderungen zu stellen.

 

Zielsetzung ist, eine Vereinbarung abzuschließen, in der 

  • Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen,
  • die Kostenregelung,
  • und die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen

geregelt werden.

 

Die allgemeinen Bestimmungen der Vergabe -und Vertragsordnung für Liefer- und Dienstleistungen (VOL/A) finden Anwendung und sind zu berücksichtigen. 

 

In der Kreisausschuss-Sitzung am 3. Februar 2021 (Information unter „Mitteilungen der Verwaltung“) wurde der Vorschlag der Verwaltung unterstützt, eine Eilentscheidung des Kreisausschusses nach § 89 NKomVG herbeizuführen, um Gespräche mit einem geeigneten Träger der freien Wohlfahrtspflege so zügig wie möglich aufnehmen zu können. Der Kreistag wird über diese Eilentscheidung sowie das bis dahin erzielte Ergebnis in seiner Sitzung am 24. März 2021 in Kenntnis gesetzt.


Beschlussvorschlag für eine Eilentscheidung des Kreisausschusses:

Die Stelle der Schuldnerberatung wird beim Landkreis Friesland nach dem Ausscheiden der bisherigen Schuldnerberaterin nicht wiederbesetzt und im Stellenplan gestrichen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit einem geeigneten Träger der freien Wohlfahrtspflege eine Vereinbarung über die Durchführung der Schuldnerberatung im Landkreis Friesland abzuschließen. 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 50.000

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

 

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):