Begründung:
Das
Land Niedersachsen hat mit Erlass vom 25.09.2020 die unteren
Katastrophenschutzbehörden gebeten, im Einvernehmen mit den Gesundheitsämtern
und den Hilfsorganisationen Einheiten zur mobilen Kontaktnachverfolgung
aufzustellen.
Nach
dem Erlass des Landes Niedersachsen soll jede Katastrophenschutzbehörde eine
MKT-Einheit aus Angehörigen der Katastrophenschutzorganisationen bilden.
Ziel
ist es, den öffentlichen Gesundheitsdienst bei ausgeschöpften eigenen
Ressourcen innerhalb von 24 Stunden mit in Containment geschulten mobilen
Kontaktnachverfolgungsteams zu unterstützen. Für diese Aufgabe sind die
Einsatzkräfte unter anderem im Bereich der Infektionsepidemologie und der
Ausbruchsuntersuchung geschult.
Die
Unterstützung der MKT-Einheiten soll vor Ort in Hochphasen der Pandemie oder
bei Überlastung des örtlichen Gesundheitsamtes erfolgen. Auch ein überörtlicher
Einsatz im Land Niedersachsen ist grundsätzlich denkbar.
Dank
der Unterstützung und Mitwirkung des Wasserrettungszuges der DLRG ist es im
Landkreis Friesland gelungen, ein mobiles Kontaktnachverfolgungsteam
aufzustellen, welches sich ausschließlich aus Einsatzkräften der Ortsgruppen Varel,
Bockhorn und Schortens-Jever zusammensetzt.
Insgesamt
haben sich 40 ehrenamtliche Einsatzkräfte der DLRG freiwillig für diese Aufgabe
gemeldet und sind seit dem 20.11.2020 mit unterschiedlicher Kräfteanzahl
täglich im Einsatz.
Durch
diesen Einsatz unterstützen die ehrenamtlichen Kräfte maßgeblich den
öffentlichen Gesundheitsdienst, der aufgrund der dauerhaften, coronabedingten
Belastungen und den hohen Aufwand bei
der Kontaktnachverfolgung an die Grenzen der Leistungsfähigkeit kommt. Durch
die Mitwirkung des MKT werden Kontakte von Infizierten nachverfolgt, um die
Infektionsketten des Corona-Virus SARS-CoV-2 schnellstmöglich zu durchbrechen.
Durch
das örtliche Gesundheitsamt werden – abhängig vom tatsächlichen
Infektionsgeschehen – entsprechende Einsatzkräfte von der DLRG angefordert.
Diese unterstützen die Kontaktnachverfolgung nicht nur ganztägig an den
Wochentagen, sondern auch an den Wochenenden und an Feiertagen. Bislang sind
täglich zwischen zwei und sechs ehrenamtliche Kräfte des MKT Friesland im
Gesundheitsamt eingesetzt worden.
Der
DLRG entstehen im Einsatzgeschehen keine Sachkosten, da die erforderlichen
Sachmittel wie die Büroausstattung für die Aufgabenerledigung und Fahrkosten
zur Erreichung der Arbeitsstelle durch den Landkreis Friesland gestellt und
erstattet werden.
Werden
die Einsatzkräfte im Rahmen der Kontaktnachverfolgung angefordert und bleiben
der Arbeitsstelle fern, haben die Arbeitgeber einen Anspruch auf Erstattung des
entstehenden Verdienstausfalls. Die Arbeitgeber erhalten auf Antrag das gezahlte Entgelt sowie die
Arbeitgeberanteile der Beiträge zur Sozialversicherung und
Arbeitslosenversicherung von der Katastrophenschutzbehörde des Landkreises
Friesland erstattet.
Die
ehrenamtlichen Einsatzkräfte erhalten hingegen bislang keinerlei finanziellen
Ausgleich, bringen sich jedoch mit einem hohem zeitlichen Aufwand und großem
persönlichem Engagement in die Abarbeitung der Kontaktnachverfolgung ein.
Da
der Kontaktnachverfolgung bei der Pandemiebekämpfung eine besonders hohe Bedeutung
zukommt, um die Infektionsketten möglichst frühzeitig zu durchbrechen, ist eine
Zahlung einer Aufwandsentschädigung von monatlich 150,- € pro Einsatzkraft im
MKT vorgesehen, um die geleistete Mitarbeit anzuerkennen und entsprechend auch
finanziell zu würdigen. Die Zahlung der Aufwandsentschädigung soll rückwirkend
ab Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Die Zahlung erfolgt nur für die
Kalendermonate, in denen das MKT tatsächlich im Einsatz ist.
Ein
zusätzlicher Aspekt für die Gewährung einer Aufwandsentschädigung ist auch,
dass für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Impfzentrum und im
Corona-Testzentrum ebenfalls finanzielle Ausgleiche gewährt werden. Durch die
Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des MKT FRI wird hier
eine Ungleichbehandlung vermieden.
Gegenwärtig
wird der Einsatz des MKT FRI noch bis Ende Februar 2021 erwartet. Ab März wird
aufgrund rückläufiger Infektionszahlen davon ausgegangen, dass das MKT nur noch
bei lokalen Ausbrüchen temporär zur Unterstützung angefordert wird.
Folgende
Kosten entstehen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021:
Kostenberechnung
2020 |
|
|
|
Aufwandsentschädigung
/ Monat |
150,00 € |
Anzahl
Einsatzkräfte MKT |
40 |
Zeitraum/Anzahl
Monate |
2 |
Gesamtkosten |
12.000,00 € |
Kostenberechnung
2021 (Januar und Februar 2021) |
|
|
|
Aufwandsentschädigung
/ Monat |
120,00 € |
Anzahl
Einsatzkräfte MKT |
40 |
Zeitraum/Anzahl
Monate |
2 |
Gesamtkosten |
12.000,00 € |
Für
jeden weiteren Kalendermonat, in dem das MKT im Einsatz sein sollte, entstehen
Kosten von 6.000,- €; maximal können für 2021 Gesamtkosten in Höhe von 72.000,-
€ entstehen.
Sofern
auch in anderen, bislang noch nicht bekannten Bereichen ehrenamtliche Helfer
bei der Pandemiebekämpfung im Einsatz sind, gelten die Regelungen zur Gewährung
der Aufwandsentschädigung analog, um Ungleichbehandlungen auszuschließen. Dies
gilt nur, sofern nicht anderweitige finanzielle Entschädigungen durch Dritte
gezahlt werden.
Die
außerplanmäßigen Aufwendungen werden durch erwartete Minderausgaben beim
Sachkonto „Aufwendungen für Untersuchungen“ (427140) ausgeglichen.
Die
Verwaltung bittet um Eilentscheidung durch den Kreisausschuss, um die
gegenwärtige finanzielle Ungleichbehandlung der ehrenamtlichen Helfer in der
Corona-Pandemie-Bekämpfung im Landkreis Friesland schnellstmöglich
auszugleichen und die Zahlungen seit
November 2020 umgehend vornehmen zu können.
Beschlussvorschlag
für eine Eilentscheidung des Kreisausschusses:
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Mitgliedern des Mobilen
Kontaktnachverfolgungsteams eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von
150,- € zu zahlen. Die Aufwandsentschädigung wird rückwirkend ab Aufnahme der
Tätigkeit gezahlt. Dafür werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 12.000,- €
für das Haushaltsjahr 2020 sowie maximal 72.000,- € für das Haushaltsjahr 2021
bereitgestellt.
Sofern auch in anderen Bereichen der Pandemiebekämpfung ehrenamtliche
Helfer*innen im Einsatz sind, gelten die Regelungen analog, solange nicht
anderweitig finanzielle Entschädigungen gezahlt werden.
Anlage(n):
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