Betreff
Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Helfer*innen im Mobilen Kontaktnachverfolgungsteam Friesland sowie mögliche weitere ehrenamtliche Helfer*innen in der Pandemiebekämpfung; Eilentscheidung des Kreisausschusses
Vorlage
1131/2021
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Das Land Niedersachsen hat mit Erlass vom 25.09.2020 die unteren Katastrophenschutzbehör­den gebeten, im Einvernehmen mit den Gesundheitsämtern und den Hilfsorganisationen Einhei­ten zur mobilen Kontaktnachverfolgung aufzustellen.

Nach dem Erlass des Landes Niedersachsen soll jede Katastrophenschutzbehörde eine MKT-Einheit aus Angehörigen der Katastrophenschutzorganisationen bilden.

 

Ziel ist es, den öffentlichen Gesundheitsdienst bei ausgeschöpften eigenen Ressourcen innerhalb von 24 Stunden mit in Containment geschulten mobilen Kontaktnachverfolgungsteams zu unterstützen. Für diese Aufgabe sind die Einsatzkräfte unter anderem im Bereich der Infektionsepidemologie und der Ausbruchsuntersuchung geschult.

 

Die Unterstützung der MKT-Einheiten soll vor Ort in Hochphasen der Pandemie oder bei Überlastung des örtlichen Gesundheitsamtes erfolgen. Auch ein überörtlicher Einsatz im Land Niedersachsen ist grundsätzlich denkbar.

 

Dank der Unterstützung und Mitwirkung des Wasserrettungszuges der DLRG ist es im Landkreis Friesland gelungen, ein mobiles Kontaktnachverfolgungsteam aufzustellen, welches sich ausschließlich aus Einsatzkräften der Ortsgruppen Varel, Bockhorn und Schortens-Jever zusammensetzt.

Insgesamt haben sich 40 ehrenamtliche Einsatzkräfte der DLRG freiwillig für diese Aufgabe gemeldet und sind seit dem 20.11.2020 mit unterschiedlicher Kräfteanzahl täglich im Einsatz.

 

Durch diesen Einsatz unterstützen die ehrenamtlichen Kräfte maßgeblich den öffentlichen Gesundheitsdienst, der auf­grund der dauerhaften, coronabedingten Belastungen  und den hohen Aufwand bei der Kontaktnachverfolgung an die Grenzen der Leistungsfähigkeit kommt. Durch die Mitwirkung des MKT werden Kontakte von Infizierten nachverfolgt, um die Infektionsketten des Corona-Virus SARS-CoV-2 schnellstmöglich zu durchbrechen.

 

Durch das örtliche Gesundheitsamt werden – abhängig vom tatsächlichen Infektionsgeschehen – entsprechende Einsatzkräfte von der DLRG angefordert. Diese unterstützen die Kontaktnachverfolgung nicht nur ganztägig an den Wochentagen, sondern auch an den Wochenenden und an Feiertagen. Bislang sind täglich zwischen zwei und sechs ehrenamtliche Kräfte des MKT Friesland im Gesundheitsamt eingesetzt worden.

 

Der DLRG entstehen im Einsatzgeschehen keine Sachkosten, da die erforderlichen Sachmittel wie die Büroausstattung für die Aufgabenerledigung und Fahrkosten zur Erreichung der Arbeitsstelle durch den Landkreis Friesland gestellt und erstattet werden.

Werden die Einsatzkräfte im Rahmen der Kontaktnachverfolgung angefordert und bleiben der Arbeitsstelle fern, haben die Arbeitgeber einen Anspruch auf Erstattung des entstehenden Verdienstausfalls. Die Arbeitgeber erhalten auf Antrag das gezahlte Entgelt sowie die Arbeitgeberanteile der Beiträge zur Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung von der Katastrophenschutzbehörde des Landkreises Friesland erstattet.

 

Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte erhalten hingegen bislang keinerlei finanziellen Ausgleich, bringen sich jedoch mit einem hohem zeitlichen Aufwand und großem persönlichem Engagement in die Abarbeitung der Kontaktnachverfolgung ein.

 

Da der Kontaktnachverfolgung bei der Pandemiebekämpfung eine besonders hohe Bedeutung zukommt, um die Infektionsketten möglichst frühzeitig zu durchbrechen, ist eine Zahlung einer Aufwandsentschädigung von monatlich 150,- € pro Einsatzkraft im MKT vorgesehen, um die geleistete Mitarbeit anzuerkennen und entsprechend auch finanziell zu würdigen. Die Zahlung der Aufwandsentschädigung soll rückwirkend ab Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Die Zahlung erfolgt nur für die Kalendermonate, in denen das MKT tatsächlich im Einsatz ist.

 

Ein zusätzlicher Aspekt für die Gewährung einer Aufwandsentschädigung ist auch, dass für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte im Impfzentrum und im Corona-Testzentrum ebenfalls finanzielle Ausgleiche gewährt werden. Durch die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des MKT FRI wird hier eine Ungleichbehandlung vermieden.

 

Gegenwärtig wird der Einsatz des MKT FRI noch bis Ende Februar 2021 erwartet. Ab März wird aufgrund rückläufiger Infektionszahlen davon ausgegangen, dass das MKT nur noch bei lokalen Ausbrüchen temporär zur Unterstützung angefordert wird.

 

Folgende Kosten entstehen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021:


Kostenberechnung 2020

 

Aufwandsentschädigung / Monat

150,00 €

Anzahl Einsatzkräfte MKT

40

Zeitraum/Anzahl Monate

2

Gesamtkosten

12.000,00 €

Kostenberechnung 2021 (Januar und Februar 2021)

 

Aufwandsentschädigung / Monat

120,00 €

Anzahl Einsatzkräfte MKT

40

Zeitraum/Anzahl Monate

2

Gesamtkosten

12.000,00 €

 

 

Für jeden weiteren Kalendermonat, in dem das MKT im Einsatz sein sollte, entstehen Kosten von 6.000,- €; maximal können für 2021 Gesamtkosten in Höhe von 72.000,- € entstehen.

 

Sofern auch in anderen, bislang noch nicht bekannten Bereichen ehrenamtliche Helfer bei der Pandemiebekämpfung im Einsatz sind, gelten die Regelungen zur Gewährung der Aufwandsentschädigung analog, um Ungleichbehandlungen auszuschließen. Dies gilt nur, sofern nicht anderweitige finanzielle Entschädigungen durch Dritte gezahlt werden.

 

Die außerplanmäßigen Aufwendungen werden durch erwartete Minderausgaben beim Sachkonto „Aufwendungen für Untersuchungen“ (427140) ausgeglichen.

 

Die Verwaltung bittet um Eilentscheidung durch den Kreisausschuss, um die gegenwärtige finanzielle Ungleichbehandlung der ehrenamtlichen Helfer in der Corona-Pandemie-Bekämpfung im Landkreis Friesland schnellstmöglich auszugleichen und die Zahlungen seit  November 2020 umgehend vornehmen zu können.

 


Beschlussvorschlag für eine Eilentscheidung des Kreisausschusses:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Mitgliedern des Mobilen Kontaktnachverfolgungsteams eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,- € zu zahlen. Die Aufwandsentschädigung wird rückwirkend ab Aufnahme der Tätigkeit gezahlt. Dafür werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 12.000,- € für das Haushaltsjahr 2020 sowie maximal 72.000,- € für das Haushaltsjahr 2021 bereitgestellt.
Sofern auch in anderen Bereichen der Pandemiebekämpfung ehrenamtliche Helfer*innen im Einsatz sind, gelten die Regelungen analog, solange nicht anderweitig finanzielle Entschädigungen gezahlt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

  max. 84.000,--

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt:  P1.04.41.414220.100

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

gez. D. Koehler

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

                                                                             gez. S. Ambrosy

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

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