Begründung:
Der
Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.03.2020
a) die
Wertgrenze, bis zu der der Landrat Aufträge über Lieferungen und Leistungen
vergeben kann, auf 500.000 Euro festgesetzt,
b) die
Wertgrenze, bis zu der über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen
als „unerheblich“ im Sinne von § 117 Abs. 1 NKomVG gelten, auf 50.000 Euro
festgesetzt. Für darüber hinausgehende Anträge ist der Kreisausschuss
zuständig.
Diese
Regelungen wurden in den darauffolgenden Kreistagssitzungen verlängert. Die
Geltung beider Beschlüsse wurde jeweils befristet bis zur nächsten
stattfindenden Kreistagssitzung.
Zwar war
der Landkreis Friesland im Zuge der Lockerungen der Corona-Beschränkungen auf
dem Weg zurück zum „Normalbetrieb“; durch die Beschlüsse der Bundesregierung
zur Verlagerung von Zuständigkeiten der Bekämpfung der Corona-Pandemie auf die
Landkreise („50/100.000-Regel“). Trotzdem besteht weiterhin die Pflicht, im
Fall der erhöhten Anzahl von Neuinfektionen sehr schnell reagieren zu müssen.
Es könnte erneut darauf ankommen, wie schon im Frühjahr bestimmte Beschaffungen
(z.B. persönliche Schutzausrüstungen) oder auch generell Vergaben ausführen zu
können, ohne – unter dann wieder verschärften Bedingungen – in jedem Fall die
Kreisgremien beteiligen zu müssen.
Angesichts
der vor kurzem noch hohen Zahl der Infektionen in Friesland (auch wenn sie
derzeit sehr niedrig ist) und dem vor kurzem sprunghaft gestiegenen
Infektionsgeschehen im benachbarten Landkreis Wesermarsch, hat sich an der
grundsätzlichen Gefahrenlage auch in unserer Region nichts geändert. Dies zeigt
auch eine immer noch hohe Zahl von Neuinfektionen in vielen Regionen
Deutschland trotz sog. Teil-Lockdown deutlich.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die beiden
heraufgesetzten Wertgrenzen wiederum bis zur nächsten Kreistagssitzung
fortgelten zu lassen. Solange die Corona-Krise andauert (und der Kreistag
zustimmt), wird dieser Punkt bzw. der Bericht dazu als wiederkehrender
Tagesordnungspunkt in die Tagesordnungen der nächsten Kreistage aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Der Verlängerung der Geltung der erhöhten Wertgrenzen bis zum nächsten Kreistag wird zugestimmt.
Anlage(n):