Betreff
Fortgeltung der Kreistagsbeschlüsse vom 18.03., 20.05., 15.07., 07.10.2020 und 14.12.2020; a) Wertgrenze für die Vergabe von Aufträgen über Lieferungen und Leistungen b) Unerheblichkeitsgrenze für über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Vorlage
1132/2021
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.03.2020

a)      die Wertgrenze, bis zu der der Landrat Aufträge über Lieferungen und Leistungen vergeben kann, auf 500.000 Euro festgesetzt,

b)      die Wertgrenze, bis zu der über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen als „unerheblich“ im Sinne von § 117 Abs. 1 NKomVG gelten, auf 50.000 Euro festgesetzt. Für darüber hinausgehende Anträge ist der Kreisausschuss zuständig.

 

Diese Regelungen wurden in den darauffolgenden Kreistagssitzungen verlängert. Die Geltung beider Beschlüsse wurde jeweils befristet bis zur nächsten stattfindenden Kreistagssitzung.

 

Zwar war der Landkreis Friesland im Zuge der Lockerungen der Corona-Beschränkungen auf dem Weg zurück zum „Normalbetrieb“; durch die Beschlüsse der Bundesregierung zur Verlagerung von Zuständigkeiten der Bekämpfung der Corona-Pandemie auf die Landkreise („50/100.000-Regel“). Trotzdem besteht weiterhin die Pflicht, im Fall der erhöhten Anzahl von Neuinfektionen sehr schnell reagieren zu müssen. Es könnte erneut darauf ankommen, wie schon im Frühjahr bestimmte Beschaffungen (z.B. persönliche Schutzausrüstungen) oder auch generell Vergaben ausführen zu können, ohne – unter dann wieder verschärften Bedingungen – in jedem Fall die Kreisgremien beteiligen zu müssen.

 

Angesichts der vor kurzem noch hohen Zahl der Infektionen in Friesland (auch wenn sie derzeit sehr niedrig ist) und dem vor kurzem sprunghaft gestiegenen Infektionsgeschehen im benachbarten Landkreis Wesermarsch, hat sich an der grundsätzlichen Gefahrenlage auch in unserer Region nichts geändert. Dies zeigt auch eine immer noch hohe Zahl von Neuinfektionen in vielen Regionen Deutschland trotz sog. Teil-Lockdown deutlich.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die beiden heraufgesetzten Wertgrenzen wiederum bis zur nächsten Kreistagssitzung fortgelten zu lassen. Solange die Corona-Krise andauert (und der Kreistag zustimmt), wird dieser Punkt bzw. der Bericht dazu als wiederkehrender Tagesordnungspunkt in die Tagesordnungen der nächsten Kreistage aufgenommen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Verlängerung der Geltung der erhöhten Wertgrenzen bis zum nächsten Kreistag wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

 

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):