Begründung:
Die
Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern richtet
sich nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG). Die Finanzierungsmittel für
die Förderung von Investitionskosten sind nach § 9 KHG vom Land und von den
Kommunen aufzubringen.
Über das
Niedersächsische Krankenhausgesetz (NKHG) ist die konkrete Finanzierung in
Niedersachsen über eine Umlage geregelt.
Bei der Aufstellung
des Haushaltsplans 2020 war noch von im Vorjahr ermittelten Werten für die
Krankenhausumlage 2020 ausgegangen worden.
Im Frühjahr 2020
wurde der Gesamtbetrag der Krankenhausumlage jedoch neu berechnet, wobei der
Betrag für die Krankenhausumlage für den Landkreis Friesland sich um 255.758,00
€ höher als im Ansatz (s. Finanzielle Auswirkungen) ergab.
Die Auszahlung
erfolgte mit den Verrechnungen aufgrund der Bescheide zur Festsetzung der
Finanzausgleichsleistungen im April 2020.
Diese Mittel müssen
noch rückwirkend überplanmäßig bereitgestellt werden, die Deckung ergibt sich
aus der allgemeinen Finanzwirtschaft 2020.
Beschlussvorschlag:
Der Bereitstellung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 255.758,00 € aufgrund der Erhöhung der Krankenhausumlage im Haushaltsjahr 2020 wird zugestimmt.
Anlage(n):