Betreff
6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung für den LK Friesland (Abfallentsorgungssatzung) vom 07.07.2003
Vorlage
323/2008
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Mit Beschluss vom 30.04.2008 hat der Kreisausschuss auf Grundlage der Empfehlung des Umweltausschusses vom 28.04.2008 die Verwaltung aufgefordert, die notwendigen Änderungen der Abfallentsorgungssatzung bezüglich der Einführung einer kommunalen Altpapiertonne zu erarbeiten.

Die Änderungssatzung ist als Anlage 1 beigefügt.

Zur besseren Lesbarkeit ist als Anlage 2 eine Lesefassung der geänderten Paragraphen bzw. Absätze beigefügt.

Zu § 7 (2):

§ 7 (2) regelt den nach wie vor bestehenden Anschluss- und Benutzungszwang für Privathaushalte zur Nutzung der kommunalen Entsorgungsstrukturen. Die Überlassung des Altpapiers hat nach Inkrafttreten der Änderungssatzung in den dafür bereit gestellten kommunalen Altpapiertonnen zu erfolgen.

Alternativ können kommunale Sammelstellen genutzt werden. Welche und wieviele Standorte zukünftig erhalten bleiben, wird die zukünftige Entwicklung zeigen. Die zentralen Annahmestellen im Abfallwirtschaftszentrum Wiefels, auf dem Wertstoffhof Varel-Hohenberge und der Umschlaganlage Wangerooge werden in jedem Fall dauerhaft erhalten.

Die Möglichkeit für Vereine, als Teil der kommunalen Abfallentsorgung Altpapier zu sammeln, bleibt in dem unveränderten Abs. 3 weiterhin erhalten.

Zu § 14 (1) Satz 1 und Satz 2:

Wie in anderen Kommunen mit Altpapiertonnen sollen Altpapiertonnen mit einem Füllraum von 240 l eingeführt werden. Wichtig ist die Kennung des Landkreises Friesland auf den Behältern. Hiermit wird klar signalisiert, dass es sich um eine kommunale Altpapiertonne und somit über den Abfallgebührenhaushalt um das Eigentum der Bürgerinnen und Bürger handelt.

Zu § 15 (11):

§ 15 (11) regelt die Verteilung der Altpapiertonnen. Jedem Grundstück wird ein Altpapierbehälter zur Verfügung gestellt. Bei Grundstücken, auf denen mit einem erhöhten Anfall an Altpapier zu rechnen ist – z. B. Mehrfamilienhäuser und Großwohnanlagen – ist es sinnvoll, dass der Landkreis Friesland von vornherein eine höhere Anzahl an Behältern zur Verfügung stellt. Sollte auf Grundstücken regelmäßig ein erhöhter Altpapieranfall vorliegen, können auf Antrag zusätzliche Altpapierbehälter gestellt werden. Ein Missbrauch der Behälter ist jedoch auszuschließen. Die gemeinsame Nutzung von Altpapierbehältern, z.B. bei kleinen Grundstücken oder wenig Papieranfall, soll ebenfalls möglich sein.



Zu Artikel 2/ Inkrafttreten:

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Satzungsänderung auf Grund eines Sonderkündigungsrechts des bisherigen Altpapiervertrages zum 01.01.2010 in Kraft treten kann. Der Entsorgungsvertrag läuft regulär bis Ende 2010, so dass evtl. auch ein Inkrafttreten Anfang 2011 in Betracht kommt.

Auf Grund der bundesweit uneinheitlichen Rechtslage im Bezug auf gewerbliche Altpapiersammlungen ist die zukünftige Entwicklung der Rechtsprechung und der Gesetzgebung zu beobachten. Diese können evtl. Auswirkungen auf das Inkrafttreten der Satzung haben.

Dies gilt auch für die Vertragsgespräche mit der Fa. Nehlsen sowie die von der Verwaltung zu prüfenden und eingeleiteten rechtlichen Schritte.

Durch die derzeitige Dynamik können auch andere Faktoren das Inkrafttreten beeinflussen.

Das Inkrafttreten der Änderungssatzung ist unter Umständen durch mögliche Änderungen der Sach- und Rechtslage auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen. Der Beschluss des Inkrafttretens steht insofern unter einem Vorbehalt.


Über die Entwicklung der Sach- und Rechtslage wird die Verwaltung regelmäßig berichten.


Beschlussvorschlag:


Die vorgeschlagene Änderung der Abfallentsorgungssatzung wird beschlossen.

Der Kreisausschuss wird um gleichlautende Beschlussfassung gebeten.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Haushaltsstelle:


Krause___ ____________ Peters_____________

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

____________ ________________ ________________

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


Anlage 1: Änderungssatzung
Anlage 2: Lesefassung geänderte Paragraphen