Begründung:
Am 18.06.2014 wurde im Ausschuss für Bauen,
Feuerschutz und Mobilität sowie am 02.07.2014 im Kreisausschuss des Landkreises
Friesland das Umbau und Sanierungskonzept für das Mariengymnasium
verabschiedet.
Mittlerweile wurden folgende Maßnahmen am
Mariengymnasium durchgeführt:
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Sanierung der
Gymnastikhalle
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Sanierung des Musikhauses
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Sanierung der
Sporthallenumkleiden
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Neubau B-Trakt
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Teilweise
Sanierung der Außenanlagen (Innenhof A und B Gebäude, Pulverturm)
Planung:
Für das Jahr
2021 ist die Sanierung des naturwissenschaftlichen Traktes des sogenannten Eilhard-Mitscherlich-Hauses (C-Gebäudes) geplant. Das „C-Gebäude“ des Mariengymnasiums wurde 1968 gebaut und
ist somit 53 Jahre alt und besitzt mit der Pausenhallen zusammen eine
Bruttogrundfläche von ca. 3.500 qm. Es besteht aus vier Vollgeschossen, einem
Staffelgeschoss und einem Kriechkeller als massives Gebäude in
Stahlbetonskelettbauweise errichtet. In den oberen Geschossen befinden sich je
Geschoss ein naturwissenschaftliches Fachgebiet (1. OG – Biologie, 2. OG –
Physik + 3. OG – Chemie) im Erdgeschoss befinden sich allgemeine
Unterrichtsräume.
Die bauliche und technische Ausstattung sowie ein
Großteil der naturwissenschaftlichen Möbel und Ausstattungsgegenstände sind
Bestandteil der Erstausstattung des Gebäudes und entsprechen nicht mehr den
Stand der Technik sowie den heutigen Anforderungen.
Daher sollen im Zuge der Sanierungsmaßnahmen die
komplette Elektrotechnik, die Sicherheitsbeleuchtung, die Brandmeldetechnik,
die sanitären Einrichtungen sowie die komplette technische und nicht technische
Ausstattung der naturwissenschaftlichen Räume erneuert und modernisiert werden.
Im Rahmen dieser Maßnahmen werden neben der Erneuerung der Fußbodenbeläge,
Wandanstriche und Deckenverkleidungen auch die Klassenraumtüren sowie die
Brandschutztüren den neuen Anforderungen angepasst. Auch der vorhandene
1-Personenaufzug entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und musste im
Vorfeld der Maßnahmen aus technischen Gründen schon außerbetrieb gesetzt
werden. Es ist ein größerer Aufzug an einem anderen Standort im Gebäude neu geplant.
Diesen Maßnahmen vorgezogen wird auf Grundlage eines
durchgeführten Schadstoffgutachtens eine aufwendige Schadstoffsanierung im
Rahmen der Abbrucharbeiten durchgeführt.
An wärmeren Tagen heizen sich durch die großen
Fensterflächen die Klassenräume auf der Südseite des Gebäudes besonders stark
auf. Hier muss zwingend ein außenliegender Sonnenschutz angebracht werden. Hier
stehen wir auch in Wort gegenüber der Schule. Der neue Sonnenschutz kann auch
bei einer späteren Fassadensanierung demontiert und wieder genutzt werden kann.
Die energetische Sanierung bezieht sich bei der
geplanten Maßnahme vorab nur um technische Elemente, wie z.B. um den Einbau von
LED-Beleuchtung, Heizkreisanpassung und –dämmung sowie um den Einbau einer
zentralen Lüftungsanlage. Diese Maßnahmen sind für die Nutzung des Gebäudes
aufgrund der vorgefallenen Geschehnisse in den letzten Jahren (Schwelbrand
durch poröse elektrische Leitungen) und der aktuellen Situation zu
priorisieren. Eine Dämmung der Außenhaut sollte erst bei der Fortführung des
Masterplans berücksichtigt werden.
Aktueller Sachstand:
Bei einem
Ortstermin mit den Fachplanern (Architekt und Statiker) am 23.02.2021 wurde die
Eignung der vorhandenen Fassade als Untergrund zur Verankerung des vorgesetzten
Sonnenschutzes untersucht und beurteilt. Dabei wurde folgender Sachverhalt
festgestellt:
Wie auf Foto 1 zu
erkennen ist, handelt es sich bei den untersuchten Platten um Brüstungselemente
aus Leichtbeton (siehe Foto 2) und nicht wie vermutetet um Normalbeton. Von dem
C-Gebäude liegt keine Altstatik vor, daher kann zur Festigkeit des Betons und
zur vorhandenen Bewehrung keine Aussage getroffen werden. Am Detailfoto 3 des
Bohrkerns ist zu erkennen, dass auf der Innenseite eine Mattenbewehrung
vorhanden ist, die Betondeckung ist jedoch gering.
Foto 1
Foto 2
Foto 3
Es ist davon
auszugehen, dass die Brüstungselemente an den Stahlbetonstützen verankert sind.
Diese Verankerung ist nicht einsehbar und daher nicht zu beurteilen. Es ist
nach Einschätzung nicht möglich, Anker für eine Fassadensanierung in die
Leichtbetonplatten einzukleben, da die Tragfähigkeit dieser nicht ausreichend
ist, zumal die Plattendicke in vielen Bereichen nur 8 cm beträgt. Des Weiteren
ist festzustellen, dass eine neue Fassade nach den heutigen Windlasten bemessen
werden muss. Diese wurden in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach erhöht.
Bei der Annahme
zur nachträglich Fassadensanierung wurde von einem Normalbeton als Untergrund ausgegangen. Die vorhandene Verankerung
und die vorhandenen Fassadenplatten selbst werden diese Lasten vermutlich nicht
aufnehmen können, zumal durch den Abstand der neuen Vorhangfassade zusätzlich
Momente aufgenommen werden müssen.
Der geplante
Sonnenschutz ist grundsätzlich an die vorhandene Fassade anzubringen, jedoch
ist eine spätere energetische Fassadensanierung ohne weiteres nicht möglich. Es
ist davon auszugehen, dass bei einer nachträglichen Sanierung der Fassade die
vorhandenen Brüstungselemente aufgrund der unzureichenden Statik auszutauschen
sind. Dieser Austausch würde zu tatsächlichen erheblichen Mehrkosten
führen. Im Innenbereich müssten die sanierten Fußboden-, Wand – und
Deckenbereiche angepasst werden. Die an die Brüstungselemente Heizungselemente
müsste demontiert und die Anschlüsse neu verlegt werden. Durch den Austausch
der Fensterelemente müssten dann auch die neu eingebauten Verdunklungsanlagen
versetzt werden.
Für die
Durchführung ist eine Gesamtbauzeit von ca. 12 bis 14 Monaten einkalkuliert.
Die Finanzmittel müssen nicht in Gänze in 2021 ausgeschrieben und bezahlt
werden. Ein kleiner Teil der Gewerke kann auch Ende 2021 bzw. spätestens Anfang
2022 ausgeschrieben werden. Jedoch werden für die Durchführung der Ausschreibung
die Finanzmittel benötigt.
Vorschlag:
Die o.a.
vermeidbaren Mehrkosten für diese und weitere notwendige Maßnahmen können
derzeit nicht belastbar geschätzt werden, aber werden sich um einen niedrigen
bis mittleren sechsstelligen Betrag belaufen. Es ist sowohl aus finanziellen
als auch aus energetischen Gründen ein Vorziehen der Fassadensanierung zu
empfehlen.
Im Haushalt stehen
für die Jahre 2019 - 2022 für die Baumaßnahme Gesamtmittel in Höhe von
3.846.000 € zur Verfügung. Nach aktuellen Schätzungen belaufen sich die
Gesamtkosten der Maßnahme inklusive der Fassadensanierung und aller
Nebenleistungen (Gutachten, Planungskosten, Provisorien usw.) derzeit auf ca.
4.470.000 €.
Damit sind
überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 624.000 € erforderlich. Ein Teil des
benötigten Fehlbetrages in Höhe von 624.000 € kann eventuell durch öffentliche
Fördermittel (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie über den
Projektträger Jülich) insgesamt in Höhe von ca. 300.000 € refinanziert werden.
Der eventuelle Zuschuss von Fördermitteln wird auf einem gesonderten Element
verbucht.
Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 624.000 € können nicht innerhalb des
Teilbudgets 61 bereitgestellt werden und sind aus allgemeinen Deckungsmitteln
des Landkreises im Investitionshaushalt bereitzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Ausgabe für die Sanierung des C-Traktes am Mariengymnasium Jever in Höhe von 624.000 € wird zugestimmt.
Anlage:
keine