Begründung:
1. Für den Fachbereich Soziales und Senioren
Mit Wirkung zum 01.12.2020 wurde Bruder Franziskus zunächst bis
31.10.2021 zum ehrenamtlichen Beauftragten für den interreligiösen Dialog im
Landkreis Friesland bestellt (Vorlage 1052/2020). Mit der Bestellung an sich
ging ebenso der Beschluss einher, eine Aufwandsentschädigung zu entrichten.
Derzeit besteht dafür jedoch keine Grundlage, da die Satzung des Landkreises
Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenvergütungen für
Ehrenbeamte und sonst ehrenamtlich Tätige vom 2. November 2011 eine solche
nicht vorsieht.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, eine Satzung zur Änderung
der o.g. Satzung zu erlassen. Schließlich wird die Aufgabe nicht nur kurz
übernommen, sondern soll im Laufe des Jahres für eine weitere Legislaturperiode
bestätigt werden. Für die/den Beauftragte/n ist eine Entschädigung in Höhe von
180,00 € vorgesehen. Deswegen wäre die Satzung unter §1 Nr. 1 um den Buchstaben
„h) Beauftragte/r für den interreligiösen Dialog“ zu erweitern und mit einer entsprechenden
Entschädigung in Höhe von 180,00 € zu versehen.
2. Für den Fachbereich Umwelt
Durch Beschluss des Kreistages vom 14.03.2019 (0622/2019) wurden die
Aufwandsentschädigungen und Erstattungsregelungen für die ehrenamtlichen
Wespen- und Hornissenberater (Hautflüglerberater) erneuert. Wie auch im Falle
des Beauftragten für den interreligiösen Dialog ist eine Anpassung innerhalb der
Satzung erforderlich, um über den politischen Beschluss hinaus eine rechtliche
Grundlage für die Auszahlungen zu schaffen.
In diesem Fall schlägt die Verwaltung vor, unter §1 Nr. 1 um den
Buchstaben „i) Hautflüglerberater (März bis Oktober)“ zu erweitern und mit
einer entsprechenden Entschädigung in Höhe von 40,00 € zu versehen.
Gleichzeitig wurde seinerzeit eine abweichende Regelung für die
Erstattung von Fahrtkosten und Auslagen getroffen, die unter §1 Nr. 5 ergänzt
werden soll. Der Wortlaut soll „Jeder Berater nach §1 Nr. 1 Buchst. i) erhält
für die telefonische und örtliche Beratung an 8 Monaten im Jahr eine monatliche
Pauschale in Höhe von 40,00 €, insgesamt maximal 320,00 € pro Kalenderjahr.
Fahrtkosten sind mit 0,30 € je gefahrenem km auf Nachweis erstattungsfähig.
Auslagen für den Erhalt und die Ergänzung des Beratersets und Auslagen für
notwendige Fortbildungsmaßnahmen sind ebenso erstattungsfähig.“ lauten.
Beide Änderungsbegehren wurden aus Effektivitätsgründen zusammengefasst.
Das Vorgehen ist in Bezug auf den Fachbereich Umwelt mit dem
Ausschussvorsitzenden Herrn Tammen abgestimmt.
Die Verwaltung bittet um entsprechende Beschlussfassung.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung des Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenvergütungen für Ehrenbeamte und sonst ehrenamtlich Tätige wird in ihrer Neufassung beschlossen.
Anlage(n):
Änderungssatzung
Entwurf der neugefassten Satzung als Lesefassung (Änderungen gelb markiert)