Betreff
Änderung der Behindertenbeauftragtensatzung
Vorlage
325/2008
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Um die volle Teilhabe aller Menschen mit Behinderung im Landkreis Friesland sicherzustellen und um eine bessere Vertretung der Belange der Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, hat der Kreistag des Landkreises Friesland in seiner Sitzung am 18.7.2007 nach entsprechenden Beschlüssen des Ausschusses für Familie, Senioren und Soziales sowie des Kreisausschusses die „Satzung über die Bestellung und Tätigkeit der/des Behindertenbeauftragten des Landkreises Friesland“ beschlossen. Diese Funktion wird zwischenzeitlich von Frau Manon Schumacher aus Zetel wahrgenommen.



Nach § 2 Absatz 2 Buchstabe a) der Satzung über die Bestellung und Tätigkeit der/des Behindertenbeauftragten des Landkreises Friesland hat die Behindertenbeauftragte die Aufgabe, einen Arbeitskreis der behinderten Menschen und Selbsthilfegruppen zu bilden. Der Arbeitskreis, der bisher noch nicht gebildet werden konnte, soll die Aufgabe haben, bei der Verwirklichung einer gleichberechtigten Teilhabe der behinderten Menschen am Leben in der Gemeinschaft mitzuwirken. Wegen der Schwangerschaft und Geburt eines Kindes war Frau Schumacher bisher nicht in der Lage den Arbeitskreis zubilden.



Zum 1. Januar 2008 ist das Niedersächsische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG) in Kraft getreten. Darin sind verschiedene Verpflichtungen für die kommunale Ebene begründet worden. Die Landkreise sind insbesondere von § 12 Absatz 4 betroffen, wonach sie zu ihrer Unterstützung bei der Verwirklichung des Gesetzes auf der Grundlage einer Satzung jeweils einen Beirat oder ein vergleichbares Gremium einzusetzen haben.

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit hat dazu mitgeteilt, dass das Tatbestandsmerkmal des Gesetzes „vergleichbares Gremium“ der Überlegung zu Grunde liegt, dass die Landkreise, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes Gremien mit entsprechenden Aufgabenstellungen eingerichtet haben, durch das Gesetz nicht mehr verpflichtet werden sollen, noch zusätzlich einen Beirat zu bilden.



Da die Aufgabenstellung des Arbeitskreises nach § 2 Absatz 2 Buchstabe a) der Satzung über die Bestellung und Tätigkeit der/des Behindertenbeauftragten des Landkreises Friesland mit der Aufgabenstellung der Beiräte nach § 12 Absatz 4 NBGG so gut wie identisch ist, soll der Arbeitskreis als Beirat im Sinne des NBGG gelten.



Das NBGG sieht in § 12 Absatz 4 vor, dass Näheres durch Satzung geregelt wird. Mit der beabsichtigten Änderung der Satzung über die Bestellung und Tätigkeit der/des Behindertenbeauftragten des Landkreises Friesland wird dem entsprochen.



Dass die Behindertenbeauftragte den Vorsitz in dem Arbeitskreis übernimmt und ihn im Ausschuss für Familie, Senioren und Familie als beratendes Mitglied gemäß § 47 Absatz 7 NLO vertritt, ergibt sich konsequenter Weise aus der rechtlichen Stellung des Arbeitskreises als Behindertenbeirat nach dem NBGG.



Analog der landesrechtlichen Regelung, dass sich der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen ein Geschäftsordnung gibt, ist dies auch für den Arbeitskreis vorgesehen.





Beschlussvorschlag:


Die anliegende Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Bestellung und Tätigkeit der/des Behindertenbeauftragten des Landkreises Friesland vom 18. Juli 2007 wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen: Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Haushaltsstelle:


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Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


Die Satzung über die Bestellung und Tätigkeit der/die Behindertenbeautragten des Landkreises Friesland vom 18. Juli 2007


Entwurf der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Bestellung und Tätigkeit der/die Behindertenbeautragten des Landkreises Friesland vom 18. Juli 2007