Begründung:
Ein Anspruch auf Neuverteilung infolge Änderung
der Stärkeverhältnisse im Kreistag und auf Austausch oder Ersetzung von
Personen besteht auch für die Besetzung unbesoldeter Stellen gleicher Art gem.
§ 71 Abs. 9 S. 2 i.V.m. Abs. 6 NKomVG).
Bei einer Änderung des Stärkeverhältnisses der
Fraktionen und Gruppen im Kreistag besteht ein grundsätzlicher Anspruch
gegenüber dem Kreistag, dass dieser die ihm zustehenden unbesoldeten Stellen
gleicher Art freimacht, also alle betreffenden Personen abberuft und die
Stellen entsprechend dem neuen Stärkeverhältnis neu besetzt.
Voraussetzung für die Abberufung von
Vertreterinnen und Vertretern ist, dass diese nicht durch gesetzliche
Regelungen oder durch das Statut der jeweiligen Organisation (Satzung,
Gesellschaftsvertrag), in der diese Personen tätig sind, ausgeschlossen ist.
Der Rechtsprechung zufolge sind kommunale Aufsichtsratsmitglieder gleichwohl verpflichtet,
ihre Stellen dann durch Amtsniederlegung freizumachen (VG Göttingen, 1 B 191/12
vom 29. 11.2012).
Eine Bestimmung im Gesellschaftsvertrag einer
kommunalen Eigengesellschaft zur Amtsdauer steht einer jederzeitigen Abberufung
eines Aufsichtsratsmitgliedes nach den kommunalrechtlichen Vorschriften nicht
entgegen. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat dazu ausgeführt, dass gerade der
Wechsel der Fraktionszugehörigkeit einen Anlass für eine derartige Abberufung
darstellen könne (1 B 191/12 vom 29.11. 2012).
Herr Manfred Gäde wurde mit Beschluss des
Kreistages des Landkreises Friesland vom 20.03.2019 in die Verbandsversammlung
des Zweckverbandes AWZ-Wiefels für die Dauer der ab 01.11.2016 begonnenen
Wahlperiode entsandt.
Von der Neubesetzung sind in diesem Fall neben
dem Zweckverband AWZ FRI-WTM (9 Mitglieder + LR), auch die Friesland-Kliniken
gGmbH (8 Mitglieder + LR) und inform. die Breitbandfördergesellschaft mbH
(gleiche Personenidentität, wie im WTKF – Vorlage 1166/2021) betroffen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stellt die Neubesetzung der unbesoldeten Stellen gleicher Art (örtliche und überörtliche Gremien) gem. § 71 abs. 6 und abs. 9 NKomVG fest.
Von der Neubesetzung betroffene Gremien:
- Zweckverband AWZ FRI-WTM; Verbandsversammlung (9 Mitglieder + LR)
- Friesland-Kliniken gGmbH; Aufsichtsrat (8 Mitglieder + LR)
Inform.: Grundstücks-Eigenbetrieb NWK (wg. Personenidentität mit dem Ausschuss WTKF, Vorlage 1166/2021)
Anlagen:
- Schreiben von KTA
Manfred Gäde – Austritt aus der AfD-Fraktion vom 29.01.2021
- Berechnung der
Kreisausschuss-/ Fachausschuss- und Gremienbesetzung
- Anträge der Gruppe MMW/Die Linke und der Fraktionen CDU und AfD