Betreff
Friesland-Hilfsfonds - Fortführung
Vorlage
1171/2021
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 22.04.2020 im Wege der Eilentscheidung nach § 89 NKomVG die Förderrichtlinie zum Friesland-Hilfsfonds beschlossen (Vorlagen-Nr. 0928/2020). Aufgrund der Förderrichtlinie konnten mittlere Unternehmen und Soloselbstständige beim Landkreis Friesland Zuschussanträge mit folgenden Fördermöglichkeiten stellen:

 

Förderkreis

einmaliger Zuschuss
vom Landkreis Friesland
in Höhe von:

Bei finanzieller Unterstützung der Stadt/Gemeinde kann der Zuschuss ansteigen auf:

mittlere Unternehmen

a)     50-99 Beschäftigte =
12.500 €

b)     100 -249 Beschäftigte = 25.000 €

c)     50-99 Beschäftigte =
25.000 €

d)     100 -249 Beschäftigte = 50.000 €

Soloselbstständige und Freiberufler

Pauschal 500 €

Pauschal 1.000 €

 

Die bisherige Förderung vom Landkreis Friesland und den Städten und Gemeinden aus dem Friesland-Hilfsfonds startete am 04.05.2020 und endete am 31.12.2020. Antragsberechtigt waren nur Soloselbstständige und mittlere Unternehmen. Es sind 82 Anträge eingegangen (52 Bewilligungen / 30 Ablehnungen). Von den 52 Bewilligungen entfielen 6 Anträge auf mittlere Unternehmen, alle anderen Zusagen entfielen auf Soloselbstständige. Insgesamt wurden 167.250 Euro ausgezahlt.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 17.02.2021 beschlossen, die am 22.04.2020 verabschiedete Förderrichtlinie Friesland-Hilfsfonds mit Wirkung vom 1. Januar 2021 wieder in Kraft zu setzen; die Geltungsdauer endet am 31. Dezember 2021. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Förderregelungen von Bund und Land auf evtl. Regelungslücken hin zu prüfen und bei Bedarf eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Regelungen des Friesland-Hilfsfonds zu erstellen.

 

Entgegen der Situation im Frühjahr 2020 konnten mittlere Unternehmen (50-249 MA) ebenso wie alle anderen gewerblichen Unternehmen im Laufe des Jahres die von Bund und Land aufgelegten Unterstützungsprogramme (Überbrückungshilfen I – III, Novemberhilfe, Dezemberhilfe) in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund schlägt die Wirtschaftsförderung vor, diesen Förderkreis im Rahmen der überarbeiteten Fassung der Förderrichtlinie nicht mehr zu berücksichtigen. (Hinweis der Verw.: Gemäß KA-Empfehlung vom 17.03.2021 erfolgt die Bezuschussung mittlerer Unternehmen – 50 – 249 MA – auch weiterhin. Eine entsprechend aktualisierte Richtlinie ist hinterlegt. /Gs)

 

Die Förderung von Soloselbstständigen / Freiberuflern sollte fortgeführt werden. Dieser Förderkreis konnte zwar die Unterstützungsprogramme von Bund und Land grundsätzlich in Anspruch nehmen. Bei den Überbrückungshilfen I – III handelt es sich aber vorrangig um Zuschüsse zu den Fixkosten. Personalkosten sowie der eigene Unternehmerlohn wurden nicht berücksichtigt. Insbesondere Soloselbstständige mit nur sehr geringen Betriebskosten konnten die Überbrückungshilfen gar nicht oder nur mit sehr geringen Zuschüssen in Anspruch nehmen.

 

Unternehmen, die nach dem 30.04.2020 gegründet worden sind, haben aktuell keinen Anspruch auf finanzielle Förderung aus den Corona-Wirtschaftshilfen von Bund und Land. Vor diesem Hintergrund schlägt die Wirtschaftsförderung vor, gewerbliche Unternehmen mit Betriebssitz und Betriebsstätte im Landkreis Friesland und weniger als 10 Beschäftigten ebenfalls Zuschüsse aus dem Friesland-Hilfsfonds zu gewähren.

 

Die bisherigen Corona-Wirtschaftshilfen beziehen sich ausschließlich auf gewerbliche Unternehmen. Nicht-gewerbliche Betriebe konnten und können keine Hilfen in Anspruch nehmen. Das gilt besonders für den nicht-gewerblichen Beherbergungsbereich (Privatvermieter von Zimmern und Ferienwohnungen mit max. 9 Betten), der im Landkreis Friesland eine starke Säule des Tourismus bildet. Dieser Betriebe konnten ihre Umsatzverluste bisher nur im Rahmen der Steuererklärung geltend machen.

 

Aufgrund einer Abfrage bei den Städten und Gemeinden ist von rund 4.000 Ferienwohnungen im Landkreis Friesland auszugehen, wobei die höchste Anzahl aufgrund der Tourismusintensität auf Wangerooge sowie im Wangerland und in Varel-Dangast zu verzeichnen ist. Die Zielsetzung des Friesland-Hilfsfonds ist es, die Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte im Landkreis Friesland zu unterstützen. Von daher sollte eine mögliche Förderung aus dem FHF ausschließlich auf die privaten Betriebe bzw. Inhaber von Ferienwohnungen/Zimmern beschränkt werden, die ihren ersten Wohnsitz im Landkreis haben. Dadurch werden die Zweitwohnungsbesitzer mit Wohnsitz außerhalb des Landkreises ausgeschlossen, so dass sich die Anzahl der möglichen Antragsteller deutlich auf rund 2.000 reduzieren wird. Bei einer Antragstellung von allen nicht-gewerblichen Betrieben würden somit finanzielle Mittel in Höhe von 1 Mio. € gebunden. Zusätzlich muss eine Zusammenarbeit des Anbieters mit der örtlichen Tourismusorganisation erfolgen, so dass die Zahl der Ferienwohnungen / Zimmer aus den Gastgeberverzeichnissen ermittelt werden kann. Mit der Förderung der Zielgruppe würde der Landkreis Friesland als Tourismusregion ein starkes Zeichen und Alleinstellungsmerkmal für die Tourismuswirtschaft setzen.

 

Aus Sicht der Wirtschaftsförderung werden folgende Zuschusssummen für die nicht-gewerblichen Betriebe und die Kleinstunternehmen vorgeschlagen:

 

Förderkreis

Einmaliger Zuschuss
vom Landkreis Friesland
in Höhe von:

Bei finanzieller Unterstützung der Stadt/Gemeinde kann der Zuschuss ansteigen auf:

Nichtgewerbliche Beherbergungsbetriebe

Wohnsitz und Betriebsstätte im Landkreis
Eintrag im örtlichen Gastgeberverzeichnis

a)    Ferienwohnung =
500 €

b)        Zimmer =
250 €

 

c)     Ferienwohnung =
1.000 €

d)        Zimmer =
500 €

 

Kleinstunternehmen, die nach dem 30.04.2020 gegründet worden sind

e)    Pauschal 1.000 €

f)      Pauschal 2.000 €

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Förderrichtlinie Friesland-Hilfsfonds in der anliegenden neuen Fassung (Anm.: Stand gem. KA-Votum 17.03.2021) wird zugestimmt.
  2. Der Landkreis Friesland beteiligt sich mit max. 1,3 Mio. Euro am Friesland-Hilfsfonds.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

1.300.000,00

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit  (Haushaltsrest aus 2020) mit 1.300.000,00 €           Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: P1.05.57.571010.100 Friesland-Hilfsfonds

Sachkonto 431700 Zuweisungen an private Unternehmen

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

Vorlage 0928/2020
(KA 22.04.2020/ 17.02.2021)

MEZ  Nr. 3

Titel:

Standortqualitäten ausbauen und sichern

 

HSP  Nr.  3.14

Titel: Förderung der Wirtschaft und des Tourismus im Landkreis Friesland durch “Begleitung” und eigene Förderprogramme

  

                                                                        

 

R. Graalfs                      R.Janßen

Sachbearbeiter                       Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

 

S. Vogelbusch          A. Rocker                S. Ambrosy

Dezernentin                     Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage:

Förderrichtlinie Friesland-Hilfsfonds (aktualisiert gem. KA-Votum 17.03.2021)