Betreff
Sachstand zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
Vorlage
1181/2021
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) wird in vier Stufen umgesetzt, beginnend mit den ersten Änderungen für die EGH zum 01.01.2017.

 

Nach bisherigen Planungen wurde die letzte Reformstufe auf den 01.01.2023 festgelegt. Inzwischen liegt der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen  mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) vor, der diesen Termin maßgeblich verändern könnte. Der Gesetzesentwurf soll am 26.03.2021 im Bundestag debattiert werden (BT.Drs.19/27400).

 

Mit dem BTHG hat sich der Gesetzgeber das Ziel gesetzt,  auch im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) eine zeitgemäße Gestaltung mit besserer Nutzerorientierung und Zugänglichkeit sowie eine höhere Effizienz der Eingliederungshilfe zu erreichen. Bei dem BTHG handelt es sich um ein Artikelgesetz, das diverse Gesetze (auch außerhalb der Sozialgesetzbücher) ändert.

 

Sämtliche dieser Änderungen haben Einfluss auf die tägliche Arbeit im Bereich der Eingliederungshilfe und zwar sowohl im Bereich der Arbeitsprozesse sowie der Qualifikation und Profession des Personals.

 

Nachdem der Fachbereich zuletzt im Jahr 2019 über den Zwischenstand der Umsetzung berichtet hat, scheint es derzeit angebracht, einen Zwischenbericht abzugeben, zumal sich die letzte Reformstufe seit einem Jahr in der Umsetzung befindet. Diese beinhaltete:

 

Reformstufe 3 ab 01.01.2020:

 

  • Einführung SGB IX, Teil 2 (Eingliederungshilferecht), die Eingliederungshilfe wird aus dem SGB XII herausgenommen und in das SGB IX integriert.

 

  • Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen.

 

 

  • Zweite Stufe bei Verbesserungen in der Einkommens- und Vermögensheranziehung: Der Vermögensfreibetrag steigt auf rund 50.000 Euro. Partnereinkommen und -vermögen wird nicht mehr herangezogen.

 

  • Erhöhte Melde- und Berichtspflichten

 

  • Verbleib der Zuständigkeit auch bei Umzug der leistungsberechtigten Person (gilt auch für die existenzsichernden Leistungen)

 

In der Sitzung wird dazu entsprechend vorgetragen. Ein entsprechendes Handout wird wegen der möglichen Anpassungen (s.o.) ggf. separat oder erst in der Sitzung zur Verfügung gestellt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Vortrag wird zur Kenntnis genommen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

                                                   gez. Timo Tetz

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

                                                                       gez. Sven Ambrosy

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):