Begründung:
Die Haushaltssatzung 2021 des
Landkreises Friesland mit den nach §§ 119 Abs. 4, 120 Abs. 2 des Nieders.
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und
§ 15 Abs. 6 des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes (NFAG)
genehmigungspflichtigen Bestandteilen
sind mit Schreiben vom 23.03.2021 durch das Niedersächsische Ministerium
für Inneres und Sport genehmigt worden.
Nach
der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Friesland am Mittwoch,
31.03.2021, und der anschließenden Auslegung, ist die Haushaltssatzung ab dem
15. April 2021 wirksam.
Wie in der
vergangenen Sitzung des Kreistages gewünscht, wird hiermit die Genehmigung des
Haushalts 2021 zur Kenntnis gegeben.
Die in Ziff. IV des
Genehmigungsschreibens aufgeführten vermeintlichen Versäumnisse (wiederholt
„falscher Vordruck“) sind nicht zutreffend, die Thematik wurden mit dem
Ministerium erörtert und ausgeräumt.
Anm. aus dem KA vom 14.04.:
Zur weiteren Kenntnisnahme/ ggf. Beratung an
den WTKF am 03.05.2021, danach erneut KA 26.05.2021.
Beschlussvorschlag:
Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2021 wird zur Kenntnis genommen.
Anlage(n):
Genehmigungsschreiben des MI (nichtöffentlich)