Betreff
1. Entwurf Landes-Raumordnungsprogramm - Neuerung Freiflächenphotovoltaik
Vorlage
1204/2021
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Nachtrag zu Freiflächenphotovoltaik

Nach dem Landes-Raumordnungsprogramm 2017 (LROP) werden bereits heute Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzte Flächen, die mit dem Planzeichen Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft im Regionalen Raumordnungsprogramm 2020 festgelegt sind, durch eine Zielfestlegung ausgeschlossen. Im LROP-2017 VO Kap. 4.2 Ziffer 13 Satz 2 heißt es konkret: „landwirtschaftlich genutzte und nicht bebaute Flächen, für die der raumordnerische Vorbehalt gilt, dürfen dafür nicht in Anspruch genommen werden“.

Aktuell ist ein erster Entwurf zum Landes-Raumordnungsprogramm 2020 im Januar veröffentlicht und in die Beteiligung gegeben worden. Hierbei ist für den Bereich PV die Ausnahme von „Agrar-Photovoltaikanlagen“ für Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft neu hinzugekommen: “Ausnahmsweise können landwirtschaftliche genutzte und nicht bebaute Flächen, für die der raumordnerische Vorbehalt für die Landwirtschaft gilt, für raumverträgliche Anlagen der Agrar-Photovoltaik in Anspruch genommen werden.“ (LROP-2020, 1.Entwurf, Kap. 4.2.1 Ziffer 03 Satz 03). „Agrar-Photovoltaikanlagen sind Photovoltaikanlagen, die eine maschinelle landwirtschaftliche Bewirtschaftung zulassen“ (LROP-2020, 1.Entwurf, Kap. 4.2.1 Ziffer 03 Satz 04).

D.h. Agrar-PV-Anlagen wären auch in Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft möglich – sofern diese Entwurfsfassung des LROP beschlossen wird. Es bleibt dabei abzuwarten, was als maschinell-landwirtschaftliche Bewirtschaftung eingestuft wird. Eine bloße extensive Nutzung, bspw. durch Schafe, fällt hier u. E. nicht hierunter.

Für Flächen, die nicht als Vorbehaltsgebiete Landwirtschaft im RROP 2020 ausgewiesen sind, jedoch auch landwirtschaftlich genutzt werden und nicht bebaut sind, gilt nach dem 1. Entwurf LROP 2020 folgende Ausnahme für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie: Es „sollen dafür vorrangig Böden mit hohen Kohlenstoffgehalten oder Gebiete mit einer bodenkundlichen Feuchtestufe kleiner als 3 genutzt werden.“ (LROP-2020, 1.Entwurf, Kap. 4.2.1 Ziffer 03 Satz 05).

Die bodenkundlichen Feuchtestufen für den Landkreis Friesland wurden innerhalb des landwirtschaftlichen Fachbeitrages und der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes untersucht. Sie sind in Beikarte 4 zum Fachbeitrag enthalten und einsehbar unter https://www.friesland.de/planen-und-bauen/landwirtschaftlicher-fachbeitrag/.

Das LROP-2017 ist solange rechtskräftig und die darin enthaltenen Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind für den Landkreis Friesland und das RROP 2020 ebenfalls unmittelbar anzuwenden und umzusetzen, bis das sich in Aufstellung befindliche LROP-2020 beschlossen wird. Das ML hat für Sommer 2021 einen zweiten Entwurf angekündigt, bei dem es u.U. Änderungen oder Ausweitungen zur PV-Thematik geben kann. Dementsprechend kann selbst für eine Agrar-PV-Anlage aktuell keine raumordnerische Verträglichkeit ausgesprochen werden, da das LROP 2020 nicht rechtskräftig ist.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Informationen zum LROP – Stellungnahme und Informationen zum Thema Freiflächenphotovoltaik werden zur Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

 

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage:

keine