Begründung:

1.    Grundlagen:

Seit dem 01.01.2021 ist das Gesetz zur Umsetzung des „Niedersächsischen Weges“ in Naturschutz-, Wasserschutz- und Waldrecht in Kraft. Daraus sind zahlreiche neue Aufgaben für die Kreisverwaltung erwachsen, die mit der Vorlage 1142/2021 bereits näher erläutert wurden.

Teilaufgaben aus dem Nds. Weg sind die Umsetzung von Managementmaßnahmen in den Natura2000-Schutzgebieten und der Wiesenvogelschutz. Dies soll durch eine Vor-Ort-Gebietsbetreuung (Ökologische Schutzstationen) und durch den Aufbau von Kooperationen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen verwirklicht werden (vgl. Anlagen 1 und 2). Dafür sollte das Nds. Umweltministerium (MU) bis zum 31.03.2021 Grundlagen für den Aufbau von Kooperationen erarbeiten (vgl. Anlage 1 Ziffer 2). Diese liegen jedoch aktuell noch nicht vor. Bis zum 30.09.2021 sollen die Kooperationsgebiete ausgewählt und die Finanzierungsgrundlagen festgelegt werden (vgl. Anlage 1 Ziffern 2 und 3). Dafür hat das MU die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) um Konzeptvorschläge gebeten.

2.    Konzeptvorschlag Umsetzung von Managementmaßnahmen in Natura-2000 Gebieten

Auf dieser Grundlage haben die UNBn Friesland, Wittmund, Wilhelmshaven und Wesermarsch sowie die Naturschutzstiftung FRI/WTM/WHV gemeinsam die beigefügte Konzeptidee (vgl. Anlage 3) entwickelt und mit den Kreislandvölkern Friesland/Wesermarsch, dem landwirtschaftlichen Hauptverein Wittmund sowie dem NABU und dem BUND grundsätzlich abgestimmt. Diese Konzeptidee soll nach Einholen der Grundsatzbeschlüsse in den Gremien der Gebietskörperschaften beim Land Niedersachsen eingereicht werden.

Ziel der Konzeptidee ist es einerseits, die Vorgaben und den Geist des Nds. Wegs möglichst verlustfrei umzusetzen, andererseits die regionale Zusammenarbeit zu stärken und Synergien zu erzeugen. Eckpfeiler des Konzepts sind die Einrichtung der Vor-Ort-Gebietsbetreuung und der Fachgruppe Umsetzung (Arbeitstitel) unter dem Dach einer von der Naturschutzstiftung geführten Ökologischen Schutzstation und die Einrichtung von Kooperationen.

2.1. Vor-Ort-Gebietsbetreuung

Bereits seit längerer Zeit gibt es in Niedersachsen Vor-Ort-Gebietsbetreuungen in Form von Schutzstationen. Im Zuge der Umsetzung des Nds. Wegs soll auch in der hiesigen Region eine solche Einrichtung entstehen. Aufgaben sind z.B. fachliche Beratung sowie allgemeine Schutzgebietsbetreuung, Kartierung und Monitoring, Mitarbeit beim Management von Naturschutzflächen, Initiierung, Planung und Management sowie Erfolgskontrollen von Naturschutzprojekten, Durchführung von Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung der Gebiete, Beratung zu Agrarumweltmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit

Finanzierung: grundsätzlich durch Fördermittel

2.2.  Fachgruppe Umsetzung

Die Fachgruppe Umsetzung soll als verlängerter Arm der UNBn die übertragenen Aufgaben (z.B. Begleitung, Durchführung, Umsetzung, Monitoring und Fortschreibung der Managementpläne) sowie die Betreuung der Kooperationen übernehmen. Hierzu sollen Aufgaben der UNBn per öffentlich-rechtlichen Vertrag an die Naturschutzstiftung übertragen werden (keine hoheitlichen Aufgaben!). Sie stellt damit das Bindeglied zwischen allen Akteuren da während den jeweiligen UNBn für ihre Gebiete die finale Lenkungsfunktion zukommt.

Finanzierung: es handelt sich um eine vom Land übertragene Aufgabe (Tätigkeit im übertragenen Wirkungskreis) – die Finanzierung ist derzeit noch unklar.

2.3. Regionalkooperationen

Der Aufbau einer Regionalkooperation soll analog der bereits etablierten Wasserschutzgebietskooperationen erfolgen. Diese paritätisch besetzte Regionalkooperation (Naturschutz und Landwirtschaft je zur Hälfte) legt z.B. die durch Schutzmaßnahmen zu leistenden Entschädigungszahlungen an Flächenbewirtschafter fest und ist Teil des Dialogs zwischen den UNBn, der Vor-Ort-Gebietsbetreuung und den UNBn bzw. der Fachgruppe Umsetzung .

Finanzierungsidee: Hierfür soll aus Landesmitteln also analog zu den Wasserschutzgebietskooperationen der Regionalkooperation ein festes Budget für die Entschädigungszahlungen zugewiesen werden (vgl. Anlage 3 Ziffer 2.4).

 

2.4. Stakeholdergruppen

Die Stakeholdergruppen stehen für eine Gebietskulisse (z.B. Vogelschutzgebiete) und deren Akteure vor Ort. Auf dieser Ebene fallen keine Entscheidungen, jedoch sollen die geplanten Gruppensitzungen dem Informationsaustausch dienen und Anregungen in die Entscheidungsebenen befördern.

3.    Hauptproblemstellungen

3.1. Konzeptakzeptanz

Wie dargestellt fehlt es derzeit an konkreten Vorgaben seitens des MU, wie denn nun Managementmaßnahmen in Natura2000-Gebieten umgesetzt werden sollen und wie genau Entschädigungsleistungen für zusätzlichen Aufwand in der Landwirtschaft zu organisieren sind. Vielmehr wartet das Land Niedersachsen derzeit auf Konzeptvorschläge der UNBn, die diese bis zum 30.09.2021 einreichen sollen. Es ist daher unklar, ob das vorgestellte und abgestimmte regionale Konzept auch auf Seiten des Landes Niedersachsen Akzeptanz finden wird.

3.2. Fehlende Managementpläne

Derzeit werden nach Terminvorgabe des Landes Niedersachsen Managementpläne für die Moorschutzgebiete und die Teichfledermaushabitate erarbeitet. Diese dürften für den Landkreis Friesland nach jetzigem Stand zeitgerecht zum Ende des Jahres vorliegen. Ganz anders ist die Situation in den Vogelschutzgebieten. Dafür liegen aktuell weder Managementpläne vor noch sind diese in der Erarbeitung. Diese müssen erst noch und so ist der Plan von der neu einzurichtenden Fachgruppe Umsetzung erarbeitet werden. (Gebiete vgl. Anlage 4)

Ohne Managementpläne ist jedoch ein zielgerichtetes Schutzgebietsmanagement nicht möglich. Das schließt dann auch Entschädigungsleistungen für Mehraufwand in der Landwirtschaft aus. Faktisch ist also die Umsetzung des Nds. Wegs im Punkt „Managementmaßnahmen in Natura 2000 Gebieten“ bis zur Fertigstellung der Managementpläne zurückzustellen.

Eine landesseitige Förderung vorausgesetzt, ist derzeit davon auszugehen, dass die Fachgruppe Umsetzung frühestens im 1. Quartal 2022 ihre Arbeit aufnehmen kann. Erst dann kann auch die Erarbeitung der Managementpläne erfolgen. Nach einschlägiger Erfahrung ist damit wohl nicht mit der Vorlage von Managementplänen für die Vogelschutzgebiete vor dem 01.01.2024 zu rechnen.

3.3. Offene Finanzierung

Offen ist die weitergehende Finanzierung der behördlichen Aufgaben zur Umsetzung des Nds. Wegs. Derzeit fördert das Land Niedersachsen eine Fachstelle im Landkreis Friesland. Tatsächlich benötigt werden jedoch mindestens 3 Stellen (vgl. Vorlage 1142/2021). Die Stellenbeschreibung für die im Landkreis Friesland geschaffene Stelle beinhaltet zwar alle Aufgaben, jedoch ist klar, dass die Aufgabenbewältigung einer strikten Priorisierung unterliegen muss (vgl. Anlage 5 Seite 10).

Danach ist der Aufbau und die Betreuung von Kooperationen aus fachlicher Sicht nur mit einer mittleren Dringlichkeit bedacht. Seitens der Landwirtschaft und der Naturschutzverbände liegt dort jedoch eine hohe Priorität. Die im Landkreis Friesland geschaffene Stelle wird daher nur die Lenkungsaufgaben der UNB wahrnehmen können.

Wie in dem Konzept nach Ziffer 2 dargestellt, sollen die fachlichen Aufgaben der Fachgruppe Umsetzung unter dem Dach der Ökologischen Schutzstation und damit der Naturschutzstiftung übertragen werden. Hierfür müssen Stellen eingerichtet werden. Der Stellenumfang kann jedoch erst dann beziffert werden, wenn das Konzept final mit den Akteuren vor Ort und dem Land Niedersachsen abgestimmt ist. Da es sich hierbei um Aufgaben aus dem übertragenen Wirkungskreis handelt, obliegt die Finanzierung dem Land Niedersachsen. Ob das Land Niedersachsen tatsächlich diese Finanzierung übernimmt ist derzeit offen.

 

4.    Fazit

Durch die gute interkommunale Zusammenarbeit von Wittmund, Brake, Friesland und Wilhelmshaven ist es gelungen, dieses Konzept als Teil des Nds. Weges auf die regionale Ebene „runterzubrechen“.

Nun bedarf es noch der grundsätzlichen Zustimmung der kommunalen Entscheidungsgremien, damit das Konzept zeitgerecht zum Herbst dem MU vorgelegt werden kann.




Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Friesland spricht sich für die Umsetzung des vorgelegten Konzepts zum Aufbau einer Ökologischen Station und zur Bildung von Kooperationen zur Teilumsetzung des Niedersächsischen Wegs aus.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja        Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ noch nicht
  bezifferbar

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein. Voraussichtlich frühestens 2022 (Konzeptvorschlag an das Land Nds.
                                                                                   -  die Finanzierungsfragen sind noch mit dem Land Niedersachsen zu  klären).

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 4

Titel:  ERHALT UND VERBESSERUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSGRUNDLAGEN

HSP   Nr. 4.3

Titel: Entwicklung und Verbesserung von Lebensräumen, Entwicklung und Pflege, Entwicklung der NATURA 2000-Gebiete

                                                                        

 

Jochen Meier                 Jochen Meier

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

Anlage 1 NWeg-Gesamt-Auszug
Anlage 2 Auszug Eckpunktepapier zur Umsetzung Nds. Weg
Anlage 3 Umsetzung Nds. Weg Kooperationsidee
Anlage 4 Karte Kooperationsgebiet
Anlage 5 Nds. Weg Zeitansätze und Prioritäten