Begründung:
Nach § 35
des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnatur-schutzgesetz können
die unteren Naturschutzbehörden aus geeigneten Personen eine Landschaftswacht
bilden, die geschützte Teile von Natur und Landschaft überwacht und für den Artenschutz
sorgt.
Der
Landkreis Friesland hat 1987 die Aufstellung einer Landschaftswacht
beschlossen. Die Landschaftswarte haben keine Vollzugsgewalt. Sie sollen
Personen, die gegen Schutzbestimmungen verstoßen und durch ihr Verhalten zu
erkennen geben, dass sie Verbote und Beschränkungen nicht beachten werden, über
die Schutzbestimmungen informieren und durch entsprechende Belehrungen von
ihrem Vorhaben abbringen.
Die
Aufgabenfülle hat sich in den letzten Jahren enorm erhöht. Es hat eine Zunahme
der Schutzgebiete gegeben. Z.B.: Teichfledermausgewässer, Vogelschutzgebiete
(V02 und V64), das Neuenburger Holz und der Upjeversche Forst wurden zum
Naturschutzgebiet hochgestuft.
Der
Artenschutz hat durch die 2010 im Bundesnaturschutzgesetz aufgenomenen §§ 44 ff
stark an Bedeutung zugenommen.
Auch der im
Januar 2021 beschlossene Niedersächsische Weg fordert von den
Naturschutzbehörden eine Ausweitung der geschützten Landschaftsbestandteile und
deren Erhaltung und Entwicklung (Baumalleen, Heckenstrukturen, Obstbaumwiesen
und Biotopverbundelemente).
Zudem ist
die Erfassung und Bestimmung von Rote Liste Arten nun gesetzlich festgelegt.
Auch diese Bestände sind nach ihrer Erfassung zusätzlich zu kontrollieren.
Die
Mitglieder der Landschaftswacht sind für diese Aufgaben eine unverzichtbare
Unterstützung für die Naturschutzbehörde. Die ständige Überwachung der
Schutzgebiete und –objekte ist unbedingt erforderlich, kann aber weder von den
Mitarbeitern der Naturschutzbehörde noch von dem Kreisnaturschutzbeauftragten geleistet
werden.
Dies ist
aber erforderlich, insbesondere um über Sinn und Zweck des Schutzes des
jeweiligen Schutzgebietes sowie des Artenschutzes zu informieren und Personen
davon abzuhalten, gegen Schutzbestimmungen zu verstoßen. Ebenso unterstützen die
Landschaftswarte die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde bei der
Aufdeckung von Missständen und Entwicklungen in den Schutzgebieten und tragen
damit durch ihre Arbeit zum Bestand und zur weiteren Entwicklung der
Naturschutzobjekte bei. Ebenso arbeiten sie aktiv im Artenschutz; so z. B. bei
der Erfassung von Wiesenbrütern und Rastvögeln mit.
Von 23
Landschaftswarten im Jahr 2002, die durch Kreistagsbeschluss vom 29.04.2002
beschlossen sind, werden derzeit noch die folgenden 8 Personen gelistet:
Herr Henning
Budde, 26316 Varel, ist für die Schutzobjekte und –bereiche in der Stadt Varel
tätig. Die Bestellung ist befristet bis zum 31.12.2021 und Herr Budde hat die
Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit zu diesem Termin mit E-Mail vom
06.01.2021 mitgeteilt. Er möchte aus Altersgründen in diesem Jahr aufhören.
Herr Frank
Meyer, 26441 Jever, ist für die Schutzobjekte und –bereiche in der Stadt Jever
tätig. Die Bestellung ist befristet bis zum 09.10.2022.
Herr Hermann
Reents, 26434 Wangerland, ist für die Schutzobjekte und – bereiche in der
Gemeinde Wangerland tätig. Es handelt sich um eine unbefristete Tätigkeit.
Herr Thomas
Coldewey, 26340 Zetel, ist für die Schutzobjekte und –bereiche in der Gemeinde
Zetel tätig. Die Bestellung ist befristet bis zum 31.12.2025.
Frau Johanna
Hinrichs-Thran, 26452 Sande ist für die Schutzobjekte und –bereiche in der
Gemeinde Sande tätig. Die Bestellung ist befristet bis zum 31.12.2023.
Herr Volker
K. Prüter, 26434 Wangerland ist für die Schutzobjekte und – bereiche in der
Gemeinde Wangerland tätig. Die Bestellung ist befristet bis zum 31.12.2025.
Herr Bernd
Pannbacker, Oldeoogstraße 6, 26419 Schortens ist für den Fledermaus-Artenschutz
im Landkreis Friesland tätig. Die Bestellung ist befristet bis zum 31.12.2024.
Er möchte aus gesundheitliche Gründen in diesem Jahr aufhören.
Herr Thomas
Wehling, 26160 Bad Zwischenahn ist für den Ameisen-Artenschutz im Landkreis
Friesland tätig. Die Bestellung ist befristet bis zum 31.01.2023.
Neben den
2013 an die Nationalparkverwaltung abgegeben 6 Landschaftswarten sind in den
letzten 3 Jahren 7 weitere Mitglieder aus gesundheitlichen oder aus
Altersgründen ausgeschieden
Eine
Ergänzung der Gruppe wurde in den letzten Jahren mehrfach versucht, hatte sich
aber als sehr schwierig erwiesen.
Im Januar
2021 erfolgte nun in den regionalen Tageszeitungen sowie in den sozialen Medien
ein weiterer Aufruf für die ehrenamtliche Tätigkeit von Landschaftswarten.
Es gingen 50
Bewerbungen von Interessierten ein. Bei der Vorauswahl der Bewerber wurde auf
die besonderen Kenntnisse und die Örtlichkeiten der Schutzgebiete und –objekte
geachtet und ein Bedarf von insgesamt 20 Landschaftswarten ermittelt.
Ziel ist es,
eine Landschaftswacht zu bilden, die nicht mehr ausschließlich gebietsorientiert
sondern auch fachspezifisch arbeitet. Aufgrund der Verschiedenheit der
Schutzgebiete und –objekte ist daher spezifisches Fachwissen erforderlich.
Schutzgebiete und die -objekte in der Gemeinde
Wangerland
Artenschutz
(Vogelschutzgebiet V 02)
Grünland,
Gewässer und Hofbüsche
Schutzgebiete und die –objekte der Stadt Jever
Wald
(Upjeverscher Forst), Grünland, Gewässer und Wallhecken
Schutzgebiete und –objekte Stadt Schortens
Wald
(Barkeler Busch), Gewässer und Wallhecken
Schutzgebiete und –objekte in der Gemeinde Sande:
Artenschutz
(Saatkrähen), Gewässer (Spülteiche Neustadtgödens)
Schutzgebiete und –objekte in der Gemeinde Zetel:
Wald
(Neuenburger Holz), Grünland ( Zetelermarsch), Moore (Spolsener Moor),
Gehölze und
Wallhecken
Abbaugewässer,
Amphibien ,(Sandgrube Bohlenbergerfeld)
Schutzgebiete und –objekte in der Gemeinde Bockhorn:
Wald
(Neuenburger Holz), Moore (Bockhorner Moor), Gehölze und Wallhecken
Schutzgebiete und –objekte bei der Stadt Varel:
Wald
(Vareler Wald), Gehölze und Wallhecken, Gewässer und Amphibien (Krötenzäune)
Spezialisten
die für alle Gemeinden und Städte aufgrund ihrer speziellen Kenntnisse
eingesetzt werden können:
Ameisenschutz, Fledermausschutz, Vogelschutz
(V64), Wald- und Greifvögel
Die Mitglieder der Landschaftswacht erhalten gemäß der Satzung des
Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrtkostenvergütung für
Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige eine Aufwandsentschädigung von
monatlich 40,00 €.
Für die 20 erforderlichen Mitglieder belaufen sich die jährlichen Kosten
auf 9.600,00 €. Die notwendigen Finanzmittel sind im Budget des Fachbereichs 67
-Umwelt- vorhanden.
Die tatsächliche Bestellung soll nach Abschluss des Auswahlverfahrens
erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.