Betreff
Bestellung neuer Landschaftswarte
Vorlage
1224/2021
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Nach § 35 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnatur-schutzgesetz können die unteren Naturschutzbehörden aus geeigneten Personen eine Landschaftswacht bilden, die geschützte Teile von Natur und Landschaft überwacht und für den Artenschutz sorgt.

 

Der Landkreis Friesland hat 1987 die Aufstellung einer Landschaftswacht beschlossen. Die Landschaftswarte haben keine Vollzugsgewalt. Sie sollen Personen, die gegen Schutzbestimmungen verstoßen und durch ihr Verhalten zu erkennen geben, dass sie Verbote und Beschränkungen nicht beachten werden, über die Schutzbestimmungen informieren und durch entsprechende Belehrungen von ihrem Vorhaben abbringen.

 

Die Aufgabenfülle hat sich in den letzten Jahren enorm erhöht. Es hat eine Zunahme der Schutzgebiete gegeben. Z.B.: Teichfledermausgewässer, Vogelschutzgebiete (V02 und V64), das Neuenburger Holz und der Upjeversche Forst wurden zum Naturschutzgebiet hochgestuft.

Der Artenschutz hat durch die 2010 im Bundesnaturschutzgesetz aufgenomenen §§ 44 ff stark an Bedeutung zugenommen.

Auch der im Januar 2021 beschlossene Niedersächsische Weg fordert von den Naturschutzbehörden eine Ausweitung der geschützten Landschaftsbestandteile und deren Erhaltung und Entwicklung (Baumalleen, Heckenstrukturen, Obstbaumwiesen und Biotopverbundelemente).

Zudem ist die Erfassung und Bestimmung von Rote Liste Arten nun gesetzlich festgelegt. Auch diese Bestände sind nach ihrer Erfassung zusätzlich zu kontrollieren.

 

Die Mitglieder der Landschaftswacht sind für diese Aufgaben eine unverzichtbare Unterstützung für die Naturschutzbehörde. Die ständige Überwachung der Schutzgebiete und –objekte ist unbedingt erforderlich, kann aber weder von den Mitarbeitern der Naturschutzbehörde noch von dem Kreisnaturschutzbeauftragten geleistet werden. 

 

Dies ist aber erforderlich, insbesondere um über Sinn und Zweck des Schutzes des jeweiligen Schutzgebietes sowie des Artenschutzes zu informieren und Personen davon abzuhalten, gegen Schutzbestimmungen zu verstoßen. Ebenso unterstützen die Landschaftswarte die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde bei der Aufdeckung von Missständen und Entwicklungen in den Schutzgebieten und tragen damit durch ihre Arbeit zum Bestand und zur weiteren Entwicklung der Naturschutzobjekte bei. Ebenso arbeiten sie aktiv im Artenschutz; so z. B. bei der Erfassung von Wiesenbrütern und Rastvögeln mit.

 

Von 23 Landschaftswarten im Jahr 2002, die durch Kreistagsbeschluss vom 29.04.2002 beschlossen sind, werden derzeit noch die folgenden 8 Personen gelistet:

 

Herr Henning Budde, 26316 Varel, ist für die Schutzobjekte und –bereiche in der Stadt Varel tätig. Die Bestellung ist befristet bis zum 31.12.2021 und Herr Budde hat die Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit zu diesem Termin mit E-Mail vom 06.01.2021 mitgeteilt. Er möchte aus Altersgründen in diesem Jahr aufhören.

 

Herr Frank Meyer, 26441 Jever, ist für die Schutzobjekte und –bereiche in der Stadt Jever tätig. Die Bestellung ist befristet bis zum 09.10.2022.

 

Herr Hermann Reents, 26434 Wangerland, ist für die Schutzobjekte und – bereiche in der Gemeinde Wangerland tätig. Es handelt sich um eine unbefristete Tätigkeit.

 

Herr Thomas Coldewey, 26340 Zetel, ist für die Schutzobjekte und –bereiche in der Gemeinde Zetel tätig. Die Bestellung ist befristet bis zum 31.12.2025.

 

Frau Johanna Hinrichs-Thran, 26452 Sande ist für die Schutzobjekte und –bereiche in der Gemeinde Sande tätig. Die Bestellung ist befristet bis zum 31.12.2023.

 

Herr Volker K. Prüter, 26434 Wangerland ist für die Schutzobjekte und – bereiche in der Gemeinde Wangerland tätig. Die Bestellung ist befristet bis zum 31.12.2025.

 

Herr Bernd Pannbacker, Oldeoogstraße 6, 26419 Schortens ist für den Fledermaus-Artenschutz im Landkreis Friesland tätig. Die Bestellung ist befristet bis zum 31.12.2024. Er möchte aus gesundheitliche Gründen in diesem Jahr aufhören.

 

Herr Thomas Wehling, 26160 Bad Zwischenahn ist für den Ameisen-Artenschutz im Landkreis Friesland tätig. Die Bestellung ist befristet bis zum 31.01.2023.

 

Neben den 2013 an die Nationalparkverwaltung abgegeben 6 Landschaftswarten sind in den letzten 3 Jahren 7 weitere Mitglieder aus gesundheitlichen oder aus Altersgründen ausgeschieden

Eine Ergänzung der Gruppe wurde in den letzten Jahren mehrfach versucht, hatte sich aber als sehr schwierig erwiesen.

 

Im Januar 2021 erfolgte nun in den regionalen Tageszeitungen sowie in den sozialen Medien ein weiterer Aufruf für die ehrenamtliche Tätigkeit von Landschaftswarten.

 

Es gingen 50 Bewerbungen von Interessierten ein. Bei der Vorauswahl der Bewerber wurde auf die besonderen Kenntnisse und die Örtlichkeiten der Schutzgebiete und –objekte geachtet und ein Bedarf von insgesamt 20 Landschaftswarten ermittelt.

 

Ziel ist es, eine Landschaftswacht zu bilden, die nicht mehr ausschließlich gebietsorientiert sondern auch fachspezifisch arbeitet. Aufgrund der Verschiedenheit der Schutzgebiete und –objekte ist daher spezifisches Fachwissen erforderlich.

 

 

Schutzgebiete und die -objekte in der Gemeinde Wangerland

Artenschutz (Vogelschutzgebiet V 02)

Grünland, Gewässer und Hofbüsche

 

Schutzgebiete und die –objekte der Stadt Jever

Wald (Upjeverscher Forst), Grünland, Gewässer und Wallhecken

 

Schutzgebiete und –objekte Stadt Schortens

Wald (Barkeler Busch), Gewässer und Wallhecken

 

Schutzgebiete und –objekte in der Gemeinde Sande:

Artenschutz (Saatkrähen), Gewässer (Spülteiche Neustadtgödens)

 

Schutzgebiete und –objekte in der Gemeinde Zetel:

Wald (Neuenburger Holz), Grünland ( Zetelermarsch), Moore (Spolsener Moor),

Gehölze und Wallhecken

Abbaugewässer, Amphibien ,(Sandgrube Bohlenbergerfeld)

 

Schutzgebiete und –objekte in der Gemeinde Bockhorn:

Wald (Neuenburger Holz), Moore (Bockhorner Moor), Gehölze und Wallhecken

 

Schutzgebiete und –objekte bei der Stadt Varel:

Wald (Vareler Wald), Gehölze und Wallhecken, Gewässer und Amphibien (Krötenzäune)

 

Spezialisten die für alle Gemeinden und Städte aufgrund ihrer speziellen Kenntnisse eingesetzt werden können:

 Ameisenschutz, Fledermausschutz, Vogelschutz (V64), Wald- und Greifvögel

 

Die Mitglieder der Landschaftswacht erhalten gemäß der Satzung des Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrtkostenvergütung für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige eine Aufwandsentschädigung von monatlich 40,00 €.

 

Für die 20 erforderlichen Mitglieder belaufen sich die jährlichen Kosten auf 9.600,00 €. Die notwendigen Finanzmittel sind im Budget des Fachbereichs 67 -Umwelt- vorhanden.

 

Die tatsächliche Bestellung soll nach Abschluss des Auswahlverfahrens erfolgen.  

 


Beschlussvorschlag:
 Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 9.600

€ 9.600

€ 9.600

€ 0

€ 0

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit     9.600       Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: 442100  P1.05.55.554000.030

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 4

Titel: Erhalt und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen

HSP  Nr.  4.3

Titel:  Entwicklung und Verbesserung von Lebnensräumen; Entwicklung und Pflege. Entwicklung der NATURA 2000-Gebiete

                                                                        

 

J. Eden                         J. Meier

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.